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Beschlussvorlage LB (Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.08.18, 14:00
Aktualisiert
20.08.18, 14:00
Beschlussvorlage LB (Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen") Beschlussvorlage LB (Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: VL 17/2018 09.08.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.09.2018 Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen" Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251 - 15 182 Abt.: 60.3 Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 23 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. den Festsetzungen zu Landschaftsund Naturschutzgebieten der Landschaftspläne Kall und Dahlem in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Begründung: Einzelheiten zur beabsichtigten Befreiung: Antragsbezeichnung: Antrag auf Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen" Lage / Flurbezeichnung: In den FFH- Gebieten DE 5405-302, DE 5505301, DE 5605-304, DE 5505-309 Kurzbeschreibung des Vorhabens: 2-tägige Fachexkursion mit 20-30 Teilnehmern, Begehung der Gebiete auf den vorhandenen Wegen Betroffenes Schutzgebiet: FFH-Gebiete s.o. und LSG und NSG in denen diese Gebiete liegen, bzw. in denen die Wege zu diese Gebiete liegen Betroffenes Verbot: Verbot, in Schutzgebieten (LSG und NSG) Veranstaltungen durchzuführen Eingriffsregelung: Ein Eingriff ist nicht gegeben. Artenschutzrechtliche Belange: Nicht betroffen Vorgesehene Nebenbestimmungen: 1. Die Zustimmung wird befristet auf die -2- 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. beantragten Termine, den 10. Und 11.10.2018. Die Wanderung ist auf bestehenden gekennzeichneten und/oder ausgewiesenen Wegen und Pfaden durchzuführen. Ein Betreten der Flächen außerhalb dieser Wege und Pfade ist nicht zulässig. Für eine Rast dürfen nur hierfür vorgesehener Einrichtungen (Schutz-hütten, Bänke) ausgewählt werden. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Befahren von Flächen sowie das Abstellen von Fahrzeugen abseits von Straßen, Wegen und hierfür vorgesehenen Parkplätzen ist in den Schutzgebieten (LSG und NSG) nicht zulässig. Die Exkursionen sind durch geeignete Fachleute zu leiten und zu begleiten. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer in Naturschutzgebieten keine Flächen und Bereiche abseits von Wegen und gekennzeichneten Pfaden betreten. Die Zustimmung ist Polizeibeamten und dem Ordnungsdienst der zuständigen Gemeinde, Forstbehörde usw. auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sie muss stets im Original mitgeführt werden. Gegenüber Eigentümern oder Pächtern im betroffenen Gebiet ist die Zustimmung auf Verlangen vorzuweisen. Die Zustimmung ergeht nach § 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG NRW mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Nebenbestimmungen, soweit dies im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich ist. Die Zustimmung wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) auf Widerruf erteilt. Anlagen: Antrag und Ergänzung Bemerkungen: keine Abteilungsleiter/in: Teamkoordinator/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)