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Beschlussvorlage LB (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
116 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.08.18, 14:00
Aktualisiert
20.08.18, 14:00
Beschlussvorlage LB (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen") Beschlussvorlage LB (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen") Beschlussvorlage LB (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: VL 19/2018 10.08.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.09.2018 Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen" Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251 - 15 182 Abt.: 60.3 Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Begründung: Einzelheiten zur beabsichtigten Befreiung: Antragsbezeichnung: Antrag der Biostation Euskirchen zur Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes „SistigKrekeler Heide“ Lage / Flurbezeichnung: Bereich südlich von Sistig (s. Karte im Antrag) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Anlage und Wiedernutzbarmachung von Wegen und Pfaden sowie eines Holzsteges zur Anlage eines Rundwanderweges von Sistig in das Life+ Projektgebiet  Rundweg (-pfad) von der Ortschaft Sistig ausgehend auf vorhandenen, teilweise freizustellenden alten Pfaden, Wegen oder ehemaligen Schneisen  Anlage von Stichpfaden als Verbindung vorhandener Pfade und Wege  Anlage eines Steges zur schadfreien Überwindung eines Feuchtbereiches in einem Siefen  Anschluss des Rundweges (-pfades) an -2vorhandene, ausschließlich mit Pfosten markierte Fußpfade auf Flächen der NRWStiftung Betroffenes Schutzgebiet: NSG 2.1-13 „Sistiger Heide“ und LSG 2.2-4 „Sötenicher Kalkmulde“ Betroffenes Verbot: Verbot der Errichtung baulicher Anlagen in Schutzgebieten Eingriffsregelung: Ein Eingriff ist nicht gegeben, da Beeinträchtigungen gem. den Antragsunterlagen durch Vermeidungsmaßnahmen verhindert werden. Artenschutzrechtliche Belange: berücksichtigt – s. Vermeidungsmaßnahmen in der ASP Vorgesehene Nebenbestimmungen:  Die Baumaßnahmen sind bis zum 28.02.2019 abzuschließen.  Die Arbeiten sind entsprechend den Vorgaben in den Antragunterlagen durchzuführen. Die im Antrag dargestellten Umweltschutzmaßnahmen sind vollständig umzusetzen.  Bei der Durchführung der Arbeiten ist darauf zu achten, dass die umliegenden Flächen nicht befahren werden.  Maschinen und Materialien sind ausschließlich auf ökologisch unbedenklichen Flächen abzustellen oder zwischenzulagern. Ggf. ist hierfür zunächst das Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) herzustellen.  Arbeiten in Vegetationsbeständen dürfen nur außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden.  Rodungs- und Gehölzarbeiten sind auf ein notwendiges Maß zu beschränken und nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig.  Unvermeidbare Maßnahmen und die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der oben angegebenen Zeiten ist durch eine ökologische Baubegleitung zu betreuen und nur zulässig, wenn nachweisbar sichergestellt ist, dass keine Brutaktivitäten oder Aufzucht-, Fortpflanzungs-, oder Ruhestätten betroffen sind. Sie bedürfen zusätzlich der Genehmigung der UNB.  Der vorhandene Baumbestand und sonstige Gehölze dürfen durch den Einsatz der Maschinen bei der Umsetzung der Maßnahme nicht unnötig beschädigt oder beeinträchtigt werden.  Anfallendes Schnittgut aus den Rodungsarbeiten ist direkt zu entfernen/entsorgen oder dauerhaft an geeigneter Stelle als -3-      Habitatstruktur abzulegen. Besucher/Spaziergänger sind in geeigneter Weise (z.B. auf/an Infotafeln zum Projektgebiet) über Reglementierungen zu informieren um Konflikte und Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu mindern (z.B. Anleinpflicht für Hunde, Betretungsverbot außerhalb der Weg usw.). Bei der Wegefindung und der Ausflockung der Fußpfade ist besonders auf die örtlichen Begebenheiten und Strukturen zu achten und die Wegeführung unmittelbar an diese anzupassen und anzulegen. Eine Beeinträchtigung/Entnahme der Vegetation ist möglichst zu vermeiden. Sollten sich bei der Bauausführung weitere Eingriffe in die Landschaft als notwendig erweisen, so ist zuvor die Genehmigung der UNB einzuholen. Unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahmen ist auf allen Flächen, die während der Bauphase genutzt wurden, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist der UNB innerhalb eines Monats nach Fertigstellung zur Abnahme anzuzeigen. Anlagen: Antrag mit FFH-Vorprüfung und ASP Bemerkungen: Für die im Naturschutzgebiet gelegenen Bereiche ist eine Befreiung von den Festsetzungen des LP Kall erforderlich, für den Bereich des Landschaftsschutzgebiets eine Ausnahme von dem Verbot im LP. Aufgrund der geringen Inanspruchnahme von Flächen, der zurückhaltenden Dimensionierung der Infrastrukturelemente und der zeitlich angepassten Arbeitszeiten außerhalb der Brutund Setzzeiten können die Maßnahmen zugelassen werden. Gleichzeitig dienen die Maßnahmen ihrerseits einer effektiven Besucherlenkung, die geeignet ist, Störungen in empfindlichen Bereichen zu minimieren. Abteilungsleiter/in: Teamkoordinator/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)