Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
44 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.08.18, 13:01
Aktualisiert
20.08.18, 13:01
Mitteilungsvorlage (Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes) Mitteilungsvorlage (Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes) Mitteilungsvorlage (Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes) Mitteilungsvorlage (Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes)

öffnen download melden Dateigröße: 44 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 141/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.07.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 141/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Anke Lotz / Judith Stol- Datum: 06.07.2018 lenwerk / Anna Burger X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Das Pflegekinderwesen ist eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII. Diese Erziehungshilfe zielt darauf ab, Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer Erziehung in einer Familie zuteil werden zu lassen. Vor der Unterbringung in einer anderen stationären Maßnahme wird immer überprüft, ob eine Unterbringung in einer Pflegefamilie möglich ist. Es muss deutlich gesagt werden, dass nicht alle Kinder geeignet sind, in einer Pflegefamilie untergebracht zu werden. In Wesseling leben zurzeit 57 Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, auf Dauer in Pflegefamilien. 24 dieser Kinder sind in mit ihnen verwandten Familien untergebracht. Von den 57 Kindern sind zwei als unbegleitete Minderjährige in 2015 nach Deutschland gekommen. Davon lebt ein minderjähriges Mädchen bei seinem Onkel mütterlicherseits. Für die Betreuung der Wesselinger Pflegekinder stehen zurzeit 2 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte hat die Betreuung der Pflegefamilien Regelmäßige Besuche der Pflegefamilien durch die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes zur Qualitätssicherung. Beratung zur Gestaltung der Umgangskontakte der Kinder mit ihren leiblichen Eltern. Bei Bedarf Begleitung dieser Umgangskontakte durch Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes. Organisation und Durchführung von Weiterbildungsangeboten für die Pflegeeltern. Intervention in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von Abbrüchen. Die regelmäßige Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII. Einschätzung von Gefährdungslagen in Pflegefamilien und deren Bearbeitung. Gegebenenfalls Begleitung familiengerichtlicher Verfahren. Wahrnehmung der Garantenpflicht im Zusammenhang mit dem Kindeswohl. Weitere Aufgaben des Pflegekinderdienstes In Zusammenarbeit mit den Pflegekinderdiensten des Rhein-Erft-Kreises sind fachliche Standards und Kriterien für die Auswahl von Pflegefamilien entwickelt worden. Akquise neuer Pflegefamilien. In diesem Zusammenhang wird es im September 2018 zum ersten Mal eine Rhein-Erft-Kreis übergreifende gemeinsame Aktion aller Pflegekinderdienste gegeben haben. Um auf die engagierte Arbeit der Pflegefamilien aufmerksam zu machen, sowie auf den Bedarf neuer Pflegefamilien, wurden die Pflegefamilien zu einem Aktionstag in der Gymnicher Mühle eingeladen. Aus allen Kommunen haben Politiker diesen Aktionstag besucht und konnten sich einen Eindruck von der oft herausfordernden Arbeit der Pflegeeltern machen. Durch die Pressemitteilungen erhoffen wir uns eine rege Anfrage von interessierten Familien. Organisation und Durchführung der Qualifizierungsschulungen für neue Pflegeeltern. Suche und Vermittlung nach einer für das Kind geeigneten Pflegefamilie. Einleiten und Begleiten der Anbahnungsphase. In Wesseling haben die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes die gesamte Fallverantwortung für die nach §33 SGB VIII untergebrachten Pflegekinder. Neben den Vollzeitpflegefamilien gibt es Familien, die Kinder aus Krisensituationen extrem kurzfristig für einen begrenzten Zeitraum aufnehmen. (Familiäre Bereitschaftsbetreuung). Auch diese Familien werden durch den Pflegekinderdienst akquiriert, geschult und begleitet.