Daten
Kommune
Wesseling
Größe
632 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.08.18, 13:01
Aktualisiert
20.08.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
164/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorstellung der Schulsozialarbeit und des Multiprofessionellen Teams
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 164/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
06.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Vorstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Wesseling und das multiprofessionelle Team zur
Integration durch Bildung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Grundlage des Handlungskonzeptes der Schulsozialarbeit sowie des Multiprofessionellen Teams bildet §1ff
SGB VIII.
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII)
„(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:
1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
….“
Die weiteren Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind hier nicht aufgeführt, da sie in der Abteilung Jugendförderung keine direkte Relevanz haben. An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die Kernaufgaben der Jugendförderung eine besondere Bedeutung und Eigenständigkeit im Leistungsspektrum des
Jugendamtes haben und daher die oftmals benutzte Bezeichnung „freiwillige Leistung“ nicht zutreffend ist.
Die rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit
(1) „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten
werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
Der Geltungsbereich definiert die Zuständigkeit des Jugendamtes und beschreibt die Adressatengruppe der
Jugendförderung. Hier ist hervorzuheben, dass bei den jungen Menschen eine Altersgrenze (27 Jahre) festgelegt ist und in der Regel Ausländer (u.a. neu zugewanderte Menschen) ebenso als Zielgruppe genannt
sind. Die Erwähnung dieser Personengruppe erscheint erforderlich, da hier in den letzten Jahren nicht nur in
Wesseling eine dynamische Entwicklung stattgefunden hat, welche die Jugendförderung in den o.g. Sachgebieten vor große Herausforderungen stellt.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Kurzübersicht über die aktuelle Struktur der Schulsozialarbeit in Wesseling.
Struktur der Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling
Träger
Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend und Familie, Abt. Jugendförderung
Leitung: Markus Kröger, Dipl. Sozialarbeiter
Primäre Zielgruppe
Kinder im Grundschulalter (i.d.R. 6 – 10 Jahre) und deren Familien
Neu zugwanderte Kinder und Jugendliche und deren Familien
Personal
Schulsozialarbeit an sechs Grundschulen in Wesseling
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiterin B.A.) mit 39 Wstd. unbefristet
Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung Stadt Wesseling
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiter B.A.) mit 19,5 Wstd. unbefristet
Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung Land Nordrhein-Westfalen
Standorte
1 päd. Fachkraft (Kulturpädagogin B.A.) mit 39 Wstd. befristet bis 31.12.2019
Büro der Schulsozialarbeiterin Frau Meier und des MPT Herr Schmidtke außerhalb der
Präsenszeiten
Taunusstraße 1
50389 Wesseling
Präsenszeiten der Schulsozialarbeiterin Frau Meier
Montag, 10:00 – 14:00 Uhr Goetheschule
Dienstag, 09:00 – 11:00 Uhr Brigidaschule
Mittwoch, 08:00 – 12:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule
Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr Albert-Schweitzer- und Schillerschule
Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr Rheinschule
Präsenszeiten des MPT Herr Schmidtke
Johannes-Gutenberg-Schule:
Mittwoch, 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 – 13:00 Uhr
Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr
Präsenszeiten des MPT Frau Kistemaker
Montag, 08:00 – 14:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule
Dienstag, 09:30 – 16:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule
Mittwoch, 08:00 – 15:00 Uhr Goetheschule
Donnerstag, 08:00 – 15:00 Uhr Goetheschule
Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr Goetheschule
Kernaufgaben /
Öffnungszeiten
Leistungsbereich: Schulsozialarbeit an den Grundschule
Kernaufgaben
Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungsund Teilhabepaket
Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen
Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
Freizeitpädagogische Angebote in Schulen
Elternarbeit
Leistungsbereich: Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung
Kernaufgaben
Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien
Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
Kooperationspartner
Aufklärung über das deutsche Schulsystem und öffentliche Jugendhilfe
Anbindung der Eltern u.a. an Sprachkurse oder weitere Integrationsmaßnahmen
Beratung und Unterstützung von Lehrkräften
Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
Primäre Kooperationspartner:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Sozialpädagogische Familien Hilfe
Jugendzentrum
Frühe Hilfen
Sozialamt der Stadt Wesseling
Offener Ganztag
Sekundäre Kooperationspartner:
Internationaler Bund für Sozialarbeit (kurz: IB) in Wesseling
Kolpingfamilie Wesseling
Ev. Kirchengemeinde Wesseling (insbesondere CVJM)
Kath. Kirchengemeinde Wesseling
Moscheegemeinde
Jugendring Wesseling e.V. und weitere freie Träger der Jugendhilfe
Vereine in Wesseling (z.B. TUS Wesseling)
Malteser Hilfsdienst e.V.
Deutscher Caritasverband e.V.
usw.
Da diese Übersichtstabelle nicht das volle Leistungsspektrum des o.g. Sachgebietes darstellen kann, ist der
Vorlage als Anlage das Konzept der Schulsozialarbeit und des multiprofessionellen Teams beigefügt.
Aufgrund der Tatsache, dass die städt. Jugendförderung in den letzten Jahren sowohl personell als auch
inhaltlich stetig gewachsen ist, erfordert diese positive Entwicklung eine zielführende Steuerung auf der
Grundlage von vorhandenen Handlungskonzepten und eine intensive Vernetzung im Sozialraum Wesseling.
Organigramm der Jugendförderung der Stadt Wesseling
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilungsleitung Jugendförderung
Elternservice/ Frühe Hilfen
Kommunale Fachberatung
Offener Ganztag
Familien mit Kindern im Alter bis 3
Jahren
Grundschulen
Jugendzentrum /
Offene Jugendarbeit
Interne Sozialpädagogische
Familienhilfe
Schulsozialarbeit
Grundschulen
Multiprofessionelles Team
Projekt: Integration d. Bildung
inkl. Soziale Gruppenarbeit, Freizeitund Bildungsmaßnahmen und Kinderkino
Johannes Gutenberg Schule
und Goetheschule
Streetwork
Abenteuerspielplatz
Aufsuchende mobile Jugendarbeit im
Stadtgebiet
Träger:
Jugendring Wesseling e.V.
(Fachaufsicht)
+
Internationale Familiengruppe
Personal Stadt Wesseling
(Dienstaufsicht)
Sozialraumorientierte
Integration
„Südosteuropa“
Projekt MAIS Land NRW
Eine ausführliche Darstellung der zwei Sachgebiete erfolgt durch die päd. Fachkräfte in der JHA-Sitzung am
05. September 2018.
51
513
Handlungskonzept der Schulsozialarbeit und des „Multiprofessionellen Teams“ zur
„Integration durch Bildung“ in Wesseling
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung „Multiprofessionelles Team“ und Projektbeteiligte
3. Basisdaten
3.1. Personalsituation
3.1.1. Schulsozialarbeit
3.1.2. Multiprofessionelles Team
3.2. Zielgruppe
3.2.1. Schulsozialarbeit
3.2.2. Multiprofessionelles Team
3.3. Rechtliche Grundlage
4. Förderung
4.1.Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Nordrhein-Westfalen
4.2.Förderung des Projektes Integration durch Bildung
4.3.Förderzeitraum
5. Aufgaben
5.1.Aufgaben der Schulsozialarbeit
5.1.1. Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
5.1.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
5.1.3. Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen
5.1.4. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
5.1.6. Freizeitpädagogische Angebote in Schulen
5.1.7. Elternarbeit
5.1.8. Arbeitszeitkontingente der Schulsozialarbeit für Einzelfallhilfen und SKT´s
5.2.Aufgaben des „multiprofessionellen Teams“
5.2.1. Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien
5.2.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
5.2.3. Aufklärung über das deutsche Schulsystem und öffentliche Jugendhilfe
5.2.4. Anbindung der Eltern u.a. an Sprachkurse oder weitere Integrationsmaßnahmen
5.2.5. Beratung und Unterstützung von Lehrkräften
5.2.6. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
5.2.7. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
5.2.8. Weitere Aufgabenwahrnehmung in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen und der Leitung der Jugendförderung im Bereich Kinder, Jugend und Familie
5.2.9. Arbeitszeitkontingent der Schulsozialarbeiter/-innen des multiprofessionellen
Teams
5.2.9.1. Arbeitszeitkontingent von Herrn Kai Schmidtke
5.2.9.2. Arbeitszeitkontingent von Frau Lisanna Kistemaker
6. Kooperationspartner
7.
Perspektive
Anlagen:
a.) Vereinbarung des Schulamtes und den Jugendämter des REK bezüglich Kindeswohlgefährdung gem.
§ 8a SGB VIII
b.) Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
02.02.2016
1.
Einleitung
In den Jahren 2011 und 2014 fand die städt. Schulsozialarbeit in Wesseling an allen
Grundschulen und weiterführenden Schulen statt.
Die Stadt Wesseling erhielt in dieser Zeit vom Rhein-Erft-Kreis Bundesmittel zur Förderung der Schulsozialarbeit in Wesseling im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Erfreulicherweise ist es der Stadt Wesseling möglich, diese freiwillige Leistung nach dem
SGB VIII, mit eigenen Mitteln und externer Förderung (s.u.) unbefristet fortzuführen.
Ab 2015 fördert das Land NRW die Schulsozialarbeit für weitere drei Jahre. Die Höhe der
jährlichen Förderung vom REK für Personal- und Sachaufwendungen beträgt ca. 50.000
€. Dieses befristete Landesprogramm wurde, laut dem Schreiben vom Rhein-Erft-Kreis
vom 20.03.2017, um ein Jahr, bis zum 31.12.2018 verlängert.
Durch die Förderung des Projektes Integration durch Bildung gemäß des Erlasses vom
06.06.2016 des Landes Nordrhein-Westfalen konnte man weitere Stellenbesetzungen in
der Schulsozialarbeit umsetzten. Somit besteht das multiprofessionelle Team zur Integration durch Bildung aus einer Teilzeitstelle der Stadt Wesseling und eine Vollzeitstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese zusätzlichen Stellen sollen dazu beitragen,
dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bestmöglich und schnellst in die Schulen
in Nordrhein-Westfalen integriert werden.
Das folgende Konzept der Schulsozialarbeit für die Grundschulen in Wesseling ist vor
dem Hintergrund der bereits kurz dargestellten aktuellen Entwicklung der Schulsozialarbeit erstellt worden. Die beteiligten Schulen erhalten eine fachlich qualifizierte Unterstützung und beteiligen sich entsprechend ihrer Bedarfe an der Fortschreibung des Konzepts. Somit sind die Ausführungen nicht abschließend zu betrachten, sondern stellen
eine Ausgangslage dar und werden prozessorientiert von allen unmittelbar Beteiligten
fortwährend aktualisiert.
2. Begriffsbestimmung „Multiprofessionelles Team“
Das multiprofessionelle Team setzt sich aus unterschiedlichen Akteuren des Schulalltages zusammen. Die im Landesdienst eingestellten Fachkräfte sollen mit dem Lehrpersonal, den Sonderpädagogen, den OGS-Mitarbeiter/-innen sowie weiteren Fachkräften der
Schule schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien beraten und unterstützen.
Quelle: Erlass vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen 02.02.2016 „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler“.
Das multiprofessionelle „Kern“ – Team arbeitet anlassbezogen und bedarfsorientiert mit
den anderen u.g. Beteiligten zusammen.
Multiprofessionelles
„Kern“- Team
Frau Kistemaker
Herr Schmidtke
3.
Basisdaten
3.1.
Personalsituation
3.1.1. Personal der Schulsozialarbeit
Pädagogische Fachkraft der Jugendförderung
Lisa Sophie Meier, 39 Wstd. unbefristet, Sozialarbeiterin BA, ab 1.3.2015
Die Dienst- und Fachaufsicht über Frau Meier nimmt die Leitung der Abteilung Jugendförderung wahr. Die Schulsozialarbeiterin nutzen als räumliche Ressource das städt. Jugendzentrum. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges
Diensthandy) ist es ihnen möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu arbeiten
und dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten.
3.1.2. Personal „Multiprofessionelles Team“
Pädagogische Fachkraft der Jugendförderung
Kai Schmidtke, 19,5 Wstd. unbefristet, Sozialarbeiter BA
Die Dienst- und Fachaufsicht über Herrn Schmidtke nimmt die Leitung der Abteilung Jugendförderung wahr. Der Schulsozialarbeiter nutzt als räumliche Ressource das städt.
Jugendzentrum. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges
Diensthandy) ist es ihm möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu arbeiten und
dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten.
Pädagogisches Personal des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises
Lisanna Kistemaker, 39 Wstd. befristet bis 31.12.2019, Kulturpädagogin BA
Die Dienst- und Fachaufsicht über Kistemaker nehmen die Schulleitungen der Projektbeteiligten Schulen wahr. Die Schulsozialarbeiterin nutzt als räumliche Ressource die am
Projekt beteiligten Schulen. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges Diensthandy) ist es ihr möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu
arbeiten und dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten.
3.2.
Zielgruppe
Grundschulen und aktuelle Schülerzahlen in Wesseling:
Schule
Gesamtschülerzahl
Neu zugewanderte Schüler/innen
Schuljahr
2017/2018
Schuljahr
2017/2018
Albert-Schweitzer-Schule
165
5
Brigidaschule
171
0
Goetheschule
301
7
Johannes-Gutenberg-Schule
186
18
Rheinschule
185
1
Schillerschule
356
6
1.364
37
Gesamt
3.2.1. Schulsozialarbeit
Der Bedarf der Schulsozialarbeit, die insbesondere den Gedanken des präventiven Kinderschutzes verfolgt, wird schwerpunktmäßig an den sechs Grundschulen in Wesseling
gesehen. Die Schulsozialarbeit soll erster Ansprechpartner für die Schüler/-innen und das
Lehrpersonal bzw. die OGS-Betreuer sein.
Bei der Zielgruppe handelt es sich einerseits um anspruchsberechtigte Kinder im Alter
von 6 bis 10 Jahren nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Konkret sind das Personen,
die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, bzw. für die deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Außerdem werden die inklusiven Schüler/innen der Grundschulen in Wesseling als spezielle Zielgruppe angesehen.
3.2.2. Multiprofessionelles Team
Hiermit soll neu zugewanderten Schüler/-innen die Integration in die Schulen erleichtert
werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, neu Zugewanderte im Rahmen der EU-Binnenwanderung und junge Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen.
3.3.
Rechtliche Grundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermei-den oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII)
„(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:
1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
….“
Die weiteren Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind hier nicht aufgeführt, da sie in der Ab-teilung Jugendförderung keine direkte Relevanz haben. An dieser
Stelle wird bereits deutlich, dass die Kern-aufgaben der Jugendförderung eine besondere
Bedeutung und Eigenständigkeit im Leistungsspektrum des Jugendamtes haben und daher die oftmals benutzte Bezeichnung „freiwillige Leistung“ nicht zutreffend ist.
Die rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit
(2) „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in
die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
4. Förderung
4.1. Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Nordrhein-Westfalen
Förderung I: (für alle Grundschulen)
Ab 2015 fördert das Land NRW die Schulsozialarbeit analog zu der vorherigen Bundesförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Höhe der Förderung für Sach- und Personalaufwendungen beträgt ca. 50.000 € pro Jahr.
4.2. Förderung des Projektes Integration durch Bildung
Förderung II: (Goetheschule und Johannes-Gutenberg-Schule)
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen implementierte mit dem Beschluss über den Haushalt 2016 zusätzliche 113 Stellen im Landesdienst für „Multiprofessionelle Teams“ zur „Integration durch Bildung“ für neu zugewanderte Schüler/-innen.
Der Stadt Wesseling wurde im Schreiben vom 06.06.2016 von der Bezirksregierung Köln 1
Landesstelle bereitgestellt unter der Bedingung den städtischen Stellenanteil von 0,5
Stellen zur Verfügung zu stellen.
4.3. Förderzeitraum
Förderung I:
Die Fördermittel des Bundes werden zurzeit befristet bis 2020 gewährt.
Förderung II:
Die Stelle ist bis zum 31.12.2019 befristet.
5. Aufgaben
5.1. Aufgaben der Schulsozialarbeit
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit in Wesseling wurden anhand der Bedarfe der jeweiligen Schule und einer zusätzlichen Bedarfsermittlung des Bereichs Kinder, Jugend und
Familie (Abt. Jugendförderung) festgelegt.
5.1.1. Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Die Förderung der Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Im Erlass
des Landes NRW wird die Schulsozialarbeit als wesentlicher Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik aufgeführt, welcher folgende Ziele verfolgt:
Integration auf dem Arbeitsmarkt und generell in der Gesellschaft durch Bildung.
Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, Bildungsarmut und sozialer Exklusion.
In diesem Kontext ist es erforderlich, u.a. junge Menschen und deren Eltern über die
Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren und sie bei der Antragsstellung zu unterstützen.
5.1.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
Beim vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz handelt es sich um ein Beratungsangebot
u.a. im Bereich der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (KJHG). Im Jahr 2011 hat
das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises mit den Jugendämtern eine Vereinbarung über die
Verfahrensabläufe bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung getroffen. In der Praxis hat
sich bestätigt, dass in dieser Fragestellung noch Informationsdefizite bei den Beteiligten
vorliegen. Die Schulsozialarbeiter werden in diesem Zusammenhang sowohl in der Multiplikatorenarbeit (z.B. Informationsveranstaltungen für Lehrpersonal) und in der konkreten Einzelfallhilfe mit Schüler/-innen eingesetzt. Dies findet in enger Abstimmung mit
dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Bereichs Kinder, Jugend und Familie statt. Die
Schulsozialarbeiter/-innen werden als Kinderschutzfachkraft fortgebildet.
Arbeitsdefinition Einzelfallhilfe
Die niederschwelligen Einzelfallhilfen der Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling sowie
des „Multiprofessionellen Teams“ richten sich an alle Bedarfe, die das Grundschulkind
betreffen:
Unterstützung bei Schulanmeldungen
Unterstützung bei BuT-Anträgen
Organisation & Beratung zur Finanzierung eines OGS Platzes
Unterstützung bei Lehrergesprächen (z.B. Elternsprechtag)
Elternberatung
Aufklärung über das deutsche Bildungssystem
Beratung und Vermittlung an weitere Hilfen:
Allgemeiner Sozialer Dienst (z.B. Antrag auf Hilfe zur Erziehung), Familien- und
Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe, Frühen Hilfen, Team Süd-Ost-Europa,
Jobcenter, Sozialamt, Kitas, Kindertagespflege
Kindergeldantrag und Unterstützung bis Leistungen eingehen
ALG II Antrag und Unterstützung bis Leistungen eingehen
Vermittlung von außerschulische Bildungs- und Sportangeboten (Jugendzentrum,
Vereine, Nachhilfe, usw.)
Vermittlung an medizinische Einrichtungen (Kinderarzt, Ergotherapie, Psychotherapie, SPZ, Diagnostik, usw.)
Der Schulsozialarbeit steht folgendes Kontingent zur Wahrnehmung der Einzelfallhilfe
zur Verfügung: 2 FLS pro Schule / Woche
Sobald dieses Kontingent aufgrund eines höheren Bedarfes überschritten ist, sind weitere Hilfen hinzuzuziehen oder ggf. an andere Hilfesysteme wie z.B. den Allgemeinen Sozialen Dienst abzugeben.
5.1.3. „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen
Bereits in den letzten Jahren wurde der Abt. Jugendförderung seitens der Schulen ein
erhöhter Bedarf an Sozialtrainings für verhaltensauffällige Schüler/-innen angemeldet.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Gruppentrainings (ca. 8 Einheiten á 2 Schulstunden) für Schulklassen. Gemeinsam mit dem jeweiligen Klassenlehrer wird ein themenspezifisches Programm erarbeitet und durchgeführt, welches u.a. durch die Verhaltensmodifikation des Einzelnen die Klassengemeinschaft positiv beeinflusst. Je nach Problemlage kommen verschiedene pädagogischen Techniken (z.B. Anti-Aggressionstraining)
zum Einsatz.
5.1.4. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
Es werden z.B. in den Ferien schulformübergreifende Freizeit- und Bildungsangebote
(z.B. der Ferienspaß der Stadt Wesseling) durchgeführt und sich im Befarfsfall an den
Projektwochen der Schulen beteiligt. Hier findet eine enge Kooperation insbesondere
mit der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentrum) statt, um Synergieeffekte zu erzielen.
5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
Anhand der bereits beschriebenen Aufgaben der Schulsozialarbeit wird deutlich, dass
eine pädagogische Fachkraft nicht alleine die Bedarfe von insgesamt 6 Schulen in Wesseling erfüllen können. Aus diesem Grund liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Errichtung eines funktionierenden Netzwerks im Gemeinwesen und auf der Schulung/Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Unter Punkt 6. des Grundlagenkonzepts sind die bereits vorhandenen personellen Ressourcen unter der Rubrik Kooperationspartner aufgeführt.
5.1.6. Freizeitpädagogische Angeboten in den Schulen
Hierbei soll es sich nicht um Angebote in den Ferien handeln, sondern im spezifische Angebote, die in den Schullalltag integriert werden sollen. Am Beispiel „der bewegten Pause“ lässt sich gut erkennen, wie sich ein Freizeitangebot im Schulalltag positiv auf das
Lernen auswirkt. Durch eine solche strukturierte Pause mit Bewegungs- und Ruhemöglichkeiten, wird den Kindern schon früh beigebracht die Konzentrationsphasen von den
Entspannungsphasen zu unterscheiden und diese aktiv zu regeln. Weitere Angebote z.B.
im erlebnispädagogischen Bereich helfen den Kindern in ihrer Charakterbildung als auch
beim Erlernen sozialen Umgangs in der Gruppe.
5.1.7. Elternarbeit
Die pädagogische Fachkraft wird Eltern an die bestehenden Angebote der Abt. Jugendförderung z.B. das internationale Familientreffen anbinden um die Eltern miteinander zu
vernetzen und so einen Austausch zu ermöglichen. Außerdem sollen langfristig eigene
Angebote der Schulsozialarbeit wie z.B. ein Elterncafé für die Eltern konzeptioniert und
umgesetzt werden. So sollen die Eltern einen festen Anlaufpunkt für ihre Fragen rund
um das Thema Schule haben.
5.1.8. Arbeitszeitkontingente der Schulsozialarbeit
Schule
Präsenztag
Präsenzzeit
08:00 -12:00 Uhr
Kontingent
Einzelfallhilfe
(FLS pro Woche)*
3
Kontingent
SKT
(SKT pro Schuljahr) **
2
Goetheschule
Montag
Brigidaschule
Dienstag
08:00 -12:00 Uhr
3
2
Johannes-GutenbergSchule
Albert-SchweitzerSchule
Schillerschule
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
3
2
Donnerstag
08:00 – 15:00 Uhr
3
2
3
2
Rheinschule
Freitag
3
2
18 Std. x 46 KW=
828 Std. im Jahr
12 SKT x 20 Std.=
240 Std. im Jahr
Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr
Gesamtaufwand pro Jahr für 2 Aufgabenbereiche:
Wichtige Hinweise:
Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.1.1. bis 5.1.7.) steht Frau Lisa Sophie Meier als Schulsozialarbeiterin mit einer
Vollzeitstelle (39 Wstd.) für insgesamt 6 Grundschulen zur Verfügung.
1.584 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST
*= Die Einzelfallhilfe findet in der Regel zu 75% außerhalb der o.g. Präsenzzeiten im Familienumfeld statt.
**= Zeitlicher Aufwand für 1 SKT = 10 Einheiten á 2 Std. (incl. 30 Minuten VZ) = ca. 20 Std.
5.2.
Aufgaben des „Multiprofessionellen Teams“
5.2.1. Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund
bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien
Im Rahmen der Präsenzzeiten an den Projektschulen findet wöchentlich ein Sprechstundenangebot für Eltern, Schüler/-innen oder Lehrkräfte statt. Die Terminvereinbarung
mit den Eltern und Kindern erfolgt bedarfsorientiert auf Initiative der pädagogischen
Fachkraft, der Eltern, der Schüler/-innen oder auf Wunsch des Lehrerpersonals. Inhalte
und Ergebnisse des Gespräches sind, wie die Angebote der Schulsozialarbeit durch den
jeweiligen Hilfsbedarf der Familie bzw. der Kinder bestimmt. Bei sprachlicher „Barriere“
werden ehrenamtliche Übersetzer einbezogen.
Zusätzlich findet ein wöchentliches Gesprächsangebot für Schüler/-innen mit dem
Schwerpunkt der Krisenbewältigung statt. Im Schulalltag kommt es häufig zu Schülerkonflikten. Die Fachkraft wirkt streitschlichtend, fungiert als Vermittler zwischen den Konfliktparteien und unterstützt bei einer adäquaten Lösungsfindung. Die Teilnahme an der
Streitschlichtung wird durch das Lehrpersonal angeregt.
5.2.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
Siehe Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.2.
Der/Die Schulsozialarbeiter/-in stehen folgende Kontingente zur Wahrnehmung der Einzelfallhilfe zur Verfügung:
Kai Schmidtke:
Lisanna Kistemaker:
4 FLS pro Woche
8 FLS pro Woche
In dieser Fragestellung gelten die gleichen Verfahren wie in der bereits beschriebenen
Schulsozialarbeit.
5.2.3. Aufklärung über das deutsche Schulsystem und die öffentliche Jugendhilfe
Eine Aufklärung über das deutsche Schulsystem, Rechte und Pflichten der Familien und
über mögliche Schullaufbahnen der Schüler/-innen findet in persönlichen Beratungsgesprächen mit Eltern und auf Informationsveranstaltung (z.B. Elternabende, Eltern-Café)
statt. Hierzu und für weitere themenzentrierte Veranstaltungen mit den Eltern wurde an
jeder Projektschule ein Eltern-Café eingerichtet. Dieses wird durch die päd. Fachkräfte
geleitet und findet an der Johannes-Gutenberg-Schule monatlich und an der Goetheschule wöchentlich statt. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an den Informationsbedarfen der Eltern.
In persönlichen Gesprächen werden Eltern über etwaige Hilfsangebote des Jugendamtes
informiert. Die Familien werden im Prozess bei der Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfe und bei diverser Antragsstellung begleitet.
5.2.4. Vermittlung der Eltern u.a. in Sprachkurse und Integrationsmaßnahmen
Im Elternkontakt wird geprüft, ob die Eltern bereits an sprachfördernde Maßnahmen
teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, wird mit den zuständigen Behörden zur Finanzierung
der Integrationskurse (Sozialamt) und den Anbietern der Integrationskurse (z.B. VHS) ein
Sprachkurs für die Eltern organisiert.
Ebenso werden Familien in persönlicher Beratung oder auf Informationsveranstaltungen
über weitere Integrationsmaßnahmen des „Multiprofessionellen Teams“ (z.B. ElternCafé), der Jugendförderung oder von freien Trägern/Vereinen in Wesseling informiert.
5.2.5. Beratung und Unterstützung von Lehrkräften
Die Beratung von Lehrkräften findet in persönlichen Gesprächen statt. Zudem werden
die Fachkräfte in Teamsitzungen und Fallbesprechungen der Lehrerkollegien beteiligt.
Auf Grundlage eines Erstgespräches zwischen den Beteiligten kann die Form der Unterstützung der Lehrkräfte auf die Erfordernisse von einzelnen Schülern, Kleingruppen, der
Schulklasse oder den Eltern gemeinsam abgestimmt werden. Formen der Hilfe sind z.B.
Unterrichtshospitationen, Mediation bei Krisengesprächen, Organisation von Dolmetschern, themenzentrierte Projektarbeit.
5.2.6. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch)
Vgl. Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.4.
5.2.7. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
Vgl. Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.5.
5.2.8. Weitere Aufgabenwahrnehmung in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen und der Leitung der Jugendförderung im Bereich Kinder, Jugend und Familie
In der praktischen Arbeit an den Schulen und im Rahmen der Jugendarbeit der Abt. Jugendförderung werden temporär weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Zielgruppe
wahrgenommen.
5.2.9. Arbeitszeitkontingent der Schulsozialarbeiter/-innen des mutiprofessionellen
Teams
5.2.9.1. Arbeitszeitkontingent von Herrn Kai Schmidtke
Schule
Präsenztag
Goetheschule
Kein Präsenztag
Mittwoch
Präsenzzeit
Keine Präsenzzeit
Johannes08:00 – 12:00
Gutenberg-Schule
Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:00
Uhr
Freitag
08:00 – 12:00
Uhr
Gesamtaufwand pro Jahr für 3 Aufgabenbereiche:
Kontingent
Einzelfallhilfe
(FLS pro Woche)*
/
Kontingent
Integrationstage
(Integrationstage pro
Schuljahr) **
6
Kontingent
Soziales Lernen
(Einheiten pro
Woche)
/
4
6
6
4 Std. x 46 KW=
184 Std. im Jahr
12 Integrationstage x
5 Std.=
60 Std. im Jahr
6 Einheiten á
0,5 Std x 46 KW
= 276 Std. im
Jahr
Wichtige Hinweise:
Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.2.1. bis 5.2.8.) steht Herrn Kai Schmidtke als Schulsozialarbeiter mit einer Teilzeitstelle (19,5 Wstd.) für insgesamt 2 Grundschulen zur Verfügung.
792 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST
*= Die Einzelfallhilfe findet in der Regel zu 75% außerhalb der o.g. Präsenzzeiten im Familienumfeld statt.
**= Zeitlicher Aufwand für 1 Integrationstag = 5 Std. (incl. 120 Minuten VZ + NZ)
5.2.9.2. Arbeitszeitkontingent von Frau Lisanna Kistemaker
Schule
Präsenztag
JohannesGutenberg-Schule
Montag
Präsenzzeit
08:00 – 14:00
Uhr
Dienstag
09:30 – 16:00
Uhr
Goetheschule
Mittwoch
08:00 – 15:00
Uhr
Donnerstag
08:00 – 15:00
Uhr
Freitag
08:00 – 12:00
Uhr
Gesamtaufwand pro Jahr für 2 Aufgabenbereiche:
Kontingent
Einzelfallhilfe
(FLS pro Woche)
2
Elterncafé
Einheiten pro Monat*
6
4
8 Std. x 40 KW=
320 Std. im Jahr
5 Einheiten á 3 Std. x 40 KW
= 600 Std. im Jahr
1
Wichtige Hinweise:
Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.2.1. bis 5.2.8.) steht Frau Lisanna Kistemaker als Schulsozialarbeiterin mit einer
Vollzeitstelle (39 Wstd.) für insgesamt 2 Grundschulen zur Verfügung.
1.584 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST
*= Zeitlicher Aufwand für 1 Einheit = 3 Std. (incl. 120 Minuten VZ + NZ)
6. Kooperationspartner
Wie bereits unter Punkt 5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit erwähnt sind „Partner“ im Gemeinwesen zwingend notwendig. Im Folgenden werden mögliche und bereits
vorhandene Kooperationspartner in Wesseling und Umgebung beispielhaft aufgeführt.
Primäre Kooperationspartner:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Sozialpädagogische Familien Hilfe
Jugendzentrum
Frühe Hilfen
Sozialamt der Stadt Wesseling
Offener Ganztag
Sekundäre Kooperationspartner:
Internationaler Bund für Sozialarbeit (kurz: IB) in Wesseling
Kolpingfamilie Wesseling
Ev. Kirchengemeinde Wesseling (insbesondere CVJM)
Kath. Kirchengemeinde Wesseling
Moscheegemeinde
Jugendring Wesseling e.V. und weitere freie Träger der Jugendhilfe
Vereine in Wesseling (z.B. TUS Wesseling)
Malteser Hilfsdienst e.V.
Deutscher Caritasverband e.V.
usw.
Perspektive
Die Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling soll perspektivisch von zwei Teilzeitstellen mit
jeweils 19,5 Wstd. voraussichtlich ab Oktober 2018 fortgeführt werden. Dadurch soll
durch eine neue Zuständigkeitsverteilung der Schulen die Präsenszeiten flexibler an die
Bedürfnisse vor Ort angepasst werden. Zum anderen kann somit eine bessere Vertretungssituation innerhalb des Teams gewährleistet werden.
Aufgrund der zeitlichen Befristung der Schulsozialarbeiterstellen für das „Multiprofessionelle Team“ ist es schwierig eine Perspektive darzustellen. Selbstverständlich wäre es
wünschenswert, wenn diese Stellen über den Förderzeitraum hinaus erhalten bleiben,
um die Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren Familien
nachhaltig fortzuführen.