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Beschlussvorlage (Vorstellung der Schulsozialarbeit und des Multiprofessionellen Teams)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
632 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
20.08.18, 13:01
Aktualisiert
20.08.18, 13:01

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 164/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorstellung der Schulsozialarbeit und des Multiprofessionellen Teams Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 164/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 06.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Vorstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Wesseling und das multiprofessionelle Team zur Integration durch Bildung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Grundlage des Handlungskonzeptes der Schulsozialarbeit sowie des Multiprofessionellen Teams bildet §1ff SGB VIII. Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII) (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII) „(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind: 1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14), ….“ Die weiteren Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind hier nicht aufgeführt, da sie in der Abteilung Jugendförderung keine direkte Relevanz haben. An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die Kernaufgaben der Jugendförderung eine besondere Bedeutung und Eigenständigkeit im Leistungsspektrum des Jugendamtes haben und daher die oftmals benutzte Bezeichnung „freiwillige Leistung“ nicht zutreffend ist. Die rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit (1) „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Der Geltungsbereich definiert die Zuständigkeit des Jugendamtes und beschreibt die Adressatengruppe der Jugendförderung. Hier ist hervorzuheben, dass bei den jungen Menschen eine Altersgrenze (27 Jahre) festgelegt ist und in der Regel Ausländer (u.a. neu zugewanderte Menschen) ebenso als Zielgruppe genannt sind. Die Erwähnung dieser Personengruppe erscheint erforderlich, da hier in den letzten Jahren nicht nur in Wesseling eine dynamische Entwicklung stattgefunden hat, welche die Jugendförderung in den o.g. Sachgebieten vor große Herausforderungen stellt. Die nachfolgende Tabelle bietet eine Kurzübersicht über die aktuelle Struktur der Schulsozialarbeit in Wesseling. Struktur der Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling Träger Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend und Familie, Abt. Jugendförderung Leitung: Markus Kröger, Dipl. Sozialarbeiter Primäre Zielgruppe Kinder im Grundschulalter (i.d.R. 6 – 10 Jahre) und deren Familien Neu zugwanderte Kinder und Jugendliche und deren Familien Personal Schulsozialarbeit an sechs Grundschulen in Wesseling  1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiterin B.A.) mit 39 Wstd. unbefristet Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung Stadt Wesseling  1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiter B.A.) mit 19,5 Wstd. unbefristet Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung Land Nordrhein-Westfalen  Standorte 1 päd. Fachkraft (Kulturpädagogin B.A.) mit 39 Wstd. befristet bis 31.12.2019 Büro der Schulsozialarbeiterin Frau Meier und des MPT Herr Schmidtke außerhalb der Präsenszeiten Taunusstraße 1 50389 Wesseling Präsenszeiten der Schulsozialarbeiterin Frau Meier Montag, 10:00 – 14:00 Uhr Goetheschule Dienstag, 09:00 – 11:00 Uhr Brigidaschule Mittwoch, 08:00 – 12:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr Albert-Schweitzer- und Schillerschule Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr Rheinschule Präsenszeiten des MPT Herr Schmidtke Johannes-Gutenberg-Schule: Mittwoch, 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag, 08:00 – 13:00 Uhr Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr Präsenszeiten des MPT Frau Kistemaker Montag, 08:00 – 14:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule Dienstag, 09:30 – 16:00 Uhr Johannes-Gutenberg-Schule Mittwoch, 08:00 – 15:00 Uhr Goetheschule Donnerstag, 08:00 – 15:00 Uhr Goetheschule Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr Goetheschule Kernaufgaben / Öffnungszeiten Leistungsbereich: Schulsozialarbeit an den Grundschule Kernaufgaben        Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungsund Teilhabepaket Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit Freizeitpädagogische Angebote in Schulen Elternarbeit Leistungsbereich: Multiprofessionelles Team zur Integration durch Bildung Kernaufgaben   Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes      Kooperationspartner Aufklärung über das deutsche Schulsystem und öffentliche Jugendhilfe Anbindung der Eltern u.a. an Sprachkurse oder weitere Integrationsmaßnahmen Beratung und Unterstützung von Lehrkräften Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit Primäre Kooperationspartner:       Allgemeiner Sozialer Dienst Sozialpädagogische Familien Hilfe Jugendzentrum Frühe Hilfen Sozialamt der Stadt Wesseling Offener Ganztag Sekundäre Kooperationspartner:           Internationaler Bund für Sozialarbeit (kurz: IB) in Wesseling Kolpingfamilie Wesseling Ev. Kirchengemeinde Wesseling (insbesondere CVJM) Kath. Kirchengemeinde Wesseling Moscheegemeinde Jugendring Wesseling e.V. und weitere freie Träger der Jugendhilfe Vereine in Wesseling (z.B. TUS Wesseling) Malteser Hilfsdienst e.V. Deutscher Caritasverband e.V. usw. Da diese Übersichtstabelle nicht das volle Leistungsspektrum des o.g. Sachgebietes darstellen kann, ist der Vorlage als Anlage das Konzept der Schulsozialarbeit und des multiprofessionellen Teams beigefügt. Aufgrund der Tatsache, dass die städt. Jugendförderung in den letzten Jahren sowohl personell als auch inhaltlich stetig gewachsen ist, erfordert diese positive Entwicklung eine zielführende Steuerung auf der Grundlage von vorhandenen Handlungskonzepten und eine intensive Vernetzung im Sozialraum Wesseling. Organigramm der Jugendförderung der Stadt Wesseling Bereich Kinder, Jugend und Familie Abteilungsleitung Jugendförderung Elternservice/ Frühe Hilfen Kommunale Fachberatung Offener Ganztag Familien mit Kindern im Alter bis 3 Jahren Grundschulen Jugendzentrum / Offene Jugendarbeit Interne Sozialpädagogische Familienhilfe Schulsozialarbeit Grundschulen Multiprofessionelles Team Projekt: Integration d. Bildung inkl. Soziale Gruppenarbeit, Freizeitund Bildungsmaßnahmen und Kinderkino Johannes Gutenberg Schule und Goetheschule Streetwork Abenteuerspielplatz Aufsuchende mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet Träger: Jugendring Wesseling e.V. (Fachaufsicht) + Internationale Familiengruppe Personal Stadt Wesseling (Dienstaufsicht) Sozialraumorientierte Integration „Südosteuropa“ Projekt MAIS Land NRW Eine ausführliche Darstellung der zwei Sachgebiete erfolgt durch die päd. Fachkräfte in der JHA-Sitzung am 05. September 2018. 51 513 Handlungskonzept der Schulsozialarbeit und des „Multiprofessionellen Teams“ zur „Integration durch Bildung“ in Wesseling Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmung „Multiprofessionelles Team“ und Projektbeteiligte 3. Basisdaten 3.1. Personalsituation 3.1.1. Schulsozialarbeit 3.1.2. Multiprofessionelles Team 3.2. Zielgruppe 3.2.1. Schulsozialarbeit 3.2.2. Multiprofessionelles Team 3.3. Rechtliche Grundlage 4. Förderung 4.1.Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Nordrhein-Westfalen 4.2.Förderung des Projektes Integration durch Bildung 4.3.Förderzeitraum 5. Aufgaben 5.1.Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.1. Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket 5.1.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes 5.1.3. Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen 5.1.4. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) 5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit 5.1.6. Freizeitpädagogische Angebote in Schulen 5.1.7. Elternarbeit 5.1.8. Arbeitszeitkontingente der Schulsozialarbeit für Einzelfallhilfen und SKT´s 5.2.Aufgaben des „multiprofessionellen Teams“ 5.2.1. Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien 5.2.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes 5.2.3. Aufklärung über das deutsche Schulsystem und öffentliche Jugendhilfe 5.2.4. Anbindung der Eltern u.a. an Sprachkurse oder weitere Integrationsmaßnahmen 5.2.5. Beratung und Unterstützung von Lehrkräften 5.2.6. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) 5.2.7. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit 5.2.8. Weitere Aufgabenwahrnehmung in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen und der Leitung der Jugendförderung im Bereich Kinder, Jugend und Familie 5.2.9. Arbeitszeitkontingent der Schulsozialarbeiter/-innen des multiprofessionellen Teams 5.2.9.1. Arbeitszeitkontingent von Herrn Kai Schmidtke 5.2.9.2. Arbeitszeitkontingent von Frau Lisanna Kistemaker 6. Kooperationspartner 7. Perspektive Anlagen: a.) Vereinbarung des Schulamtes und den Jugendämter des REK bezüglich Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII b.) Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2016 1. Einleitung In den Jahren 2011 und 2014 fand die städt. Schulsozialarbeit in Wesseling an allen Grundschulen und weiterführenden Schulen statt. Die Stadt Wesseling erhielt in dieser Zeit vom Rhein-Erft-Kreis Bundesmittel zur Förderung der Schulsozialarbeit in Wesseling im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Erfreulicherweise ist es der Stadt Wesseling möglich, diese freiwillige Leistung nach dem SGB VIII, mit eigenen Mitteln und externer Förderung (s.u.) unbefristet fortzuführen. Ab 2015 fördert das Land NRW die Schulsozialarbeit für weitere drei Jahre. Die Höhe der jährlichen Förderung vom REK für Personal- und Sachaufwendungen beträgt ca. 50.000 €. Dieses befristete Landesprogramm wurde, laut dem Schreiben vom Rhein-Erft-Kreis vom 20.03.2017, um ein Jahr, bis zum 31.12.2018 verlängert. Durch die Förderung des Projektes Integration durch Bildung gemäß des Erlasses vom 06.06.2016 des Landes Nordrhein-Westfalen konnte man weitere Stellenbesetzungen in der Schulsozialarbeit umsetzten. Somit besteht das multiprofessionelle Team zur Integration durch Bildung aus einer Teilzeitstelle der Stadt Wesseling und eine Vollzeitstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese zusätzlichen Stellen sollen dazu beitragen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bestmöglich und schnellst in die Schulen in Nordrhein-Westfalen integriert werden. Das folgende Konzept der Schulsozialarbeit für die Grundschulen in Wesseling ist vor dem Hintergrund der bereits kurz dargestellten aktuellen Entwicklung der Schulsozialarbeit erstellt worden. Die beteiligten Schulen erhalten eine fachlich qualifizierte Unterstützung und beteiligen sich entsprechend ihrer Bedarfe an der Fortschreibung des Konzepts. Somit sind die Ausführungen nicht abschließend zu betrachten, sondern stellen eine Ausgangslage dar und werden prozessorientiert von allen unmittelbar Beteiligten fortwährend aktualisiert. 2. Begriffsbestimmung „Multiprofessionelles Team“ Das multiprofessionelle Team setzt sich aus unterschiedlichen Akteuren des Schulalltages zusammen. Die im Landesdienst eingestellten Fachkräfte sollen mit dem Lehrpersonal, den Sonderpädagogen, den OGS-Mitarbeiter/-innen sowie weiteren Fachkräften der Schule schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien beraten und unterstützen. Quelle: Erlass vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen 02.02.2016 „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“. Das multiprofessionelle „Kern“ – Team arbeitet anlassbezogen und bedarfsorientiert mit den anderen u.g. Beteiligten zusammen. Multiprofessionelles „Kern“- Team Frau Kistemaker Herr Schmidtke 3. Basisdaten 3.1. Personalsituation 3.1.1. Personal der Schulsozialarbeit Pädagogische Fachkraft der Jugendförderung  Lisa Sophie Meier, 39 Wstd. unbefristet, Sozialarbeiterin BA, ab 1.3.2015 Die Dienst- und Fachaufsicht über Frau Meier nimmt die Leitung der Abteilung Jugendförderung wahr. Die Schulsozialarbeiterin nutzen als räumliche Ressource das städt. Jugendzentrum. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges Diensthandy) ist es ihnen möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu arbeiten und dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten. 3.1.2. Personal „Multiprofessionelles Team“ Pädagogische Fachkraft der Jugendförderung  Kai Schmidtke, 19,5 Wstd. unbefristet, Sozialarbeiter BA Die Dienst- und Fachaufsicht über Herrn Schmidtke nimmt die Leitung der Abteilung Jugendförderung wahr. Der Schulsozialarbeiter nutzt als räumliche Ressource das städt. Jugendzentrum. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges Diensthandy) ist es ihm möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu arbeiten und dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten. Pädagogisches Personal des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises  Lisanna Kistemaker, 39 Wstd. befristet bis 31.12.2019, Kulturpädagogin BA Die Dienst- und Fachaufsicht über Kistemaker nehmen die Schulleitungen der Projektbeteiligten Schulen wahr. Die Schulsozialarbeiterin nutzt als räumliche Ressource die am Projekt beteiligten Schulen. Durch eine mobile Büroausstattung (u.a. Laptop und internetfähiges Diensthandy) ist es ihr möglich, dezentral in den verschiedenen Schulen zu arbeiten und dort verlässliche Präsenzzeiten anzubieten. 3.2. Zielgruppe Grundschulen und aktuelle Schülerzahlen in Wesseling: Schule Gesamtschülerzahl Neu zugewanderte Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2017/2018 Albert-Schweitzer-Schule 165 5 Brigidaschule 171 0 Goetheschule 301 7 Johannes-Gutenberg-Schule 186 18 Rheinschule 185 1 Schillerschule 356 6 1.364 37 Gesamt 3.2.1. Schulsozialarbeit Der Bedarf der Schulsozialarbeit, die insbesondere den Gedanken des präventiven Kinderschutzes verfolgt, wird schwerpunktmäßig an den sechs Grundschulen in Wesseling gesehen. Die Schulsozialarbeit soll erster Ansprechpartner für die Schüler/-innen und das Lehrpersonal bzw. die OGS-Betreuer sein. Bei der Zielgruppe handelt es sich einerseits um anspruchsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Konkret sind das Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, bzw. für die deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Außerdem werden die inklusiven Schüler/innen der Grundschulen in Wesseling als spezielle Zielgruppe angesehen. 3.2.2. Multiprofessionelles Team Hiermit soll neu zugewanderten Schüler/-innen die Integration in die Schulen erleichtert werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, neu Zugewanderte im Rahmen der EU-Binnenwanderung und junge Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen. 3.3. Rechtliche Grundlage Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII) (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermei-den oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII) „(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind: 1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes (§§ 11 bis 14), ….“ Die weiteren Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind hier nicht aufgeführt, da sie in der Ab-teilung Jugendförderung keine direkte Relevanz haben. An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die Kern-aufgaben der Jugendförderung eine besondere Bedeutung und Eigenständigkeit im Leistungsspektrum des Jugendamtes haben und daher die oftmals benutzte Bezeichnung „freiwillige Leistung“ nicht zutreffend ist. Die rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit (2) „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ 4. Förderung 4.1. Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Nordrhein-Westfalen Förderung I: (für alle Grundschulen) Ab 2015 fördert das Land NRW die Schulsozialarbeit analog zu der vorherigen Bundesförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Höhe der Förderung für Sach- und Personalaufwendungen beträgt ca. 50.000 € pro Jahr. 4.2. Förderung des Projektes Integration durch Bildung Förderung II: (Goetheschule und Johannes-Gutenberg-Schule) Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen implementierte mit dem Beschluss über den Haushalt 2016 zusätzliche 113 Stellen im Landesdienst für „Multiprofessionelle Teams“ zur „Integration durch Bildung“ für neu zugewanderte Schüler/-innen. Der Stadt Wesseling wurde im Schreiben vom 06.06.2016 von der Bezirksregierung Köln 1 Landesstelle bereitgestellt unter der Bedingung den städtischen Stellenanteil von 0,5 Stellen zur Verfügung zu stellen. 4.3. Förderzeitraum Förderung I: Die Fördermittel des Bundes werden zurzeit befristet bis 2020 gewährt. Förderung II: Die Stelle ist bis zum 31.12.2019 befristet. 5. Aufgaben 5.1. Aufgaben der Schulsozialarbeit Die Aufgaben der Schulsozialarbeit in Wesseling wurden anhand der Bedarfe der jeweiligen Schule und einer zusätzlichen Bedarfsermittlung des Bereichs Kinder, Jugend und Familie (Abt. Jugendförderung) festgelegt. 5.1.1. Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Die Förderung der Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Im Erlass des Landes NRW wird die Schulsozialarbeit als wesentlicher Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik aufgeführt, welcher folgende Ziele verfolgt:   Integration auf dem Arbeitsmarkt und generell in der Gesellschaft durch Bildung. Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, Bildungsarmut und sozialer Exklusion. In diesem Kontext ist es erforderlich, u.a. junge Menschen und deren Eltern über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren und sie bei der Antragsstellung zu unterstützen. 5.1.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes Beim vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz handelt es sich um ein Beratungsangebot u.a. im Bereich der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (KJHG). Im Jahr 2011 hat das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises mit den Jugendämtern eine Vereinbarung über die Verfahrensabläufe bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung getroffen. In der Praxis hat sich bestätigt, dass in dieser Fragestellung noch Informationsdefizite bei den Beteiligten vorliegen. Die Schulsozialarbeiter werden in diesem Zusammenhang sowohl in der Multiplikatorenarbeit (z.B. Informationsveranstaltungen für Lehrpersonal) und in der konkreten Einzelfallhilfe mit Schüler/-innen eingesetzt. Dies findet in enger Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Bereichs Kinder, Jugend und Familie statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen werden als Kinderschutzfachkraft fortgebildet. Arbeitsdefinition Einzelfallhilfe Die niederschwelligen Einzelfallhilfen der Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling sowie des „Multiprofessionellen Teams“ richten sich an alle Bedarfe, die das Grundschulkind betreffen:             Unterstützung bei Schulanmeldungen Unterstützung bei BuT-Anträgen Organisation & Beratung zur Finanzierung eines OGS Platzes Unterstützung bei Lehrergesprächen (z.B. Elternsprechtag) Elternberatung Aufklärung über das deutsche Bildungssystem Beratung und Vermittlung an weitere Hilfen: Allgemeiner Sozialer Dienst (z.B. Antrag auf Hilfe zur Erziehung), Familien- und Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe, Frühen Hilfen, Team Süd-Ost-Europa, Jobcenter, Sozialamt, Kitas, Kindertagespflege Kindergeldantrag und Unterstützung bis Leistungen eingehen ALG II Antrag und Unterstützung bis Leistungen eingehen Vermittlung von außerschulische Bildungs- und Sportangeboten (Jugendzentrum, Vereine, Nachhilfe, usw.) Vermittlung an medizinische Einrichtungen (Kinderarzt, Ergotherapie, Psychotherapie, SPZ, Diagnostik, usw.) Der Schulsozialarbeit steht folgendes Kontingent zur Wahrnehmung der Einzelfallhilfe zur Verfügung: 2 FLS pro Schule / Woche Sobald dieses Kontingent aufgrund eines höheren Bedarfes überschritten ist, sind weitere Hilfen hinzuzuziehen oder ggf. an andere Hilfesysteme wie z.B. den Allgemeinen Sozialen Dienst abzugeben. 5.1.3. „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen Bereits in den letzten Jahren wurde der Abt. Jugendförderung seitens der Schulen ein erhöhter Bedarf an Sozialtrainings für verhaltensauffällige Schüler/-innen angemeldet. Hierbei handelt es sich in der Regel um Gruppentrainings (ca. 8 Einheiten á 2 Schulstunden) für Schulklassen. Gemeinsam mit dem jeweiligen Klassenlehrer wird ein themenspezifisches Programm erarbeitet und durchgeführt, welches u.a. durch die Verhaltensmodifikation des Einzelnen die Klassengemeinschaft positiv beeinflusst. Je nach Problemlage kommen verschiedene pädagogischen Techniken (z.B. Anti-Aggressionstraining) zum Einsatz. 5.1.4. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) Es werden z.B. in den Ferien schulformübergreifende Freizeit- und Bildungsangebote (z.B. der Ferienspaß der Stadt Wesseling) durchgeführt und sich im Befarfsfall an den Projektwochen der Schulen beteiligt. Hier findet eine enge Kooperation insbesondere mit der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentrum) statt, um Synergieeffekte zu erzielen. 5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit Anhand der bereits beschriebenen Aufgaben der Schulsozialarbeit wird deutlich, dass eine pädagogische Fachkraft nicht alleine die Bedarfe von insgesamt 6 Schulen in Wesseling erfüllen können. Aus diesem Grund liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Errichtung eines funktionierenden Netzwerks im Gemeinwesen und auf der Schulung/Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Unter Punkt 6. des Grundlagenkonzepts sind die bereits vorhandenen personellen Ressourcen unter der Rubrik Kooperationspartner aufgeführt. 5.1.6. Freizeitpädagogische Angeboten in den Schulen Hierbei soll es sich nicht um Angebote in den Ferien handeln, sondern im spezifische Angebote, die in den Schullalltag integriert werden sollen. Am Beispiel „der bewegten Pause“ lässt sich gut erkennen, wie sich ein Freizeitangebot im Schulalltag positiv auf das Lernen auswirkt. Durch eine solche strukturierte Pause mit Bewegungs- und Ruhemöglichkeiten, wird den Kindern schon früh beigebracht die Konzentrationsphasen von den Entspannungsphasen zu unterscheiden und diese aktiv zu regeln. Weitere Angebote z.B. im erlebnispädagogischen Bereich helfen den Kindern in ihrer Charakterbildung als auch beim Erlernen sozialen Umgangs in der Gruppe. 5.1.7. Elternarbeit Die pädagogische Fachkraft wird Eltern an die bestehenden Angebote der Abt. Jugendförderung z.B. das internationale Familientreffen anbinden um die Eltern miteinander zu vernetzen und so einen Austausch zu ermöglichen. Außerdem sollen langfristig eigene Angebote der Schulsozialarbeit wie z.B. ein Elterncafé für die Eltern konzeptioniert und umgesetzt werden. So sollen die Eltern einen festen Anlaufpunkt für ihre Fragen rund um das Thema Schule haben. 5.1.8. Arbeitszeitkontingente der Schulsozialarbeit Schule Präsenztag Präsenzzeit 08:00 -12:00 Uhr Kontingent Einzelfallhilfe (FLS pro Woche)* 3 Kontingent SKT (SKT pro Schuljahr) ** 2 Goetheschule Montag Brigidaschule Dienstag 08:00 -12:00 Uhr 3 2 Johannes-GutenbergSchule Albert-SchweitzerSchule Schillerschule Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr 3 2 Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr 3 2 3 2 Rheinschule Freitag 3 2 18 Std. x 46 KW= 828 Std. im Jahr 12 SKT x 20 Std.= 240 Std. im Jahr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Gesamtaufwand pro Jahr für 2 Aufgabenbereiche: Wichtige Hinweise: Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.1.1. bis 5.1.7.) steht Frau Lisa Sophie Meier als Schulsozialarbeiterin mit einer Vollzeitstelle (39 Wstd.) für insgesamt 6 Grundschulen zur Verfügung.  1.584 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST *= Die Einzelfallhilfe findet in der Regel zu 75% außerhalb der o.g. Präsenzzeiten im Familienumfeld statt. **= Zeitlicher Aufwand für 1 SKT = 10 Einheiten á 2 Std. (incl. 30 Minuten VZ) = ca. 20 Std. 5.2. Aufgaben des „Multiprofessionellen Teams“ 5.2.1. Betreuung und Beratung von Schüler/-innen mit einem Migrationshintergrund bzw. sozialen Benachteiligungen und deren Familien Im Rahmen der Präsenzzeiten an den Projektschulen findet wöchentlich ein Sprechstundenangebot für Eltern, Schüler/-innen oder Lehrkräfte statt. Die Terminvereinbarung mit den Eltern und Kindern erfolgt bedarfsorientiert auf Initiative der pädagogischen Fachkraft, der Eltern, der Schüler/-innen oder auf Wunsch des Lehrerpersonals. Inhalte und Ergebnisse des Gespräches sind, wie die Angebote der Schulsozialarbeit durch den jeweiligen Hilfsbedarf der Familie bzw. der Kinder bestimmt. Bei sprachlicher „Barriere“ werden ehrenamtliche Übersetzer einbezogen. Zusätzlich findet ein wöchentliches Gesprächsangebot für Schüler/-innen mit dem Schwerpunkt der Krisenbewältigung statt. Im Schulalltag kommt es häufig zu Schülerkonflikten. Die Fachkraft wirkt streitschlichtend, fungiert als Vermittler zwischen den Konfliktparteien und unterstützt bei einer adäquaten Lösungsfindung. Die Teilnahme an der Streitschlichtung wird durch das Lehrpersonal angeregt. 5.2.2. Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes Siehe Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.2. Der/Die Schulsozialarbeiter/-in stehen folgende Kontingente zur Wahrnehmung der Einzelfallhilfe zur Verfügung: Kai Schmidtke: Lisanna Kistemaker: 4 FLS pro Woche 8 FLS pro Woche In dieser Fragestellung gelten die gleichen Verfahren wie in der bereits beschriebenen Schulsozialarbeit. 5.2.3. Aufklärung über das deutsche Schulsystem und die öffentliche Jugendhilfe Eine Aufklärung über das deutsche Schulsystem, Rechte und Pflichten der Familien und über mögliche Schullaufbahnen der Schüler/-innen findet in persönlichen Beratungsgesprächen mit Eltern und auf Informationsveranstaltung (z.B. Elternabende, Eltern-Café) statt. Hierzu und für weitere themenzentrierte Veranstaltungen mit den Eltern wurde an jeder Projektschule ein Eltern-Café eingerichtet. Dieses wird durch die päd. Fachkräfte geleitet und findet an der Johannes-Gutenberg-Schule monatlich und an der Goetheschule wöchentlich statt. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an den Informationsbedarfen der Eltern. In persönlichen Gesprächen werden Eltern über etwaige Hilfsangebote des Jugendamtes informiert. Die Familien werden im Prozess bei der Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfe und bei diverser Antragsstellung begleitet. 5.2.4. Vermittlung der Eltern u.a. in Sprachkurse und Integrationsmaßnahmen Im Elternkontakt wird geprüft, ob die Eltern bereits an sprachfördernde Maßnahmen teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, wird mit den zuständigen Behörden zur Finanzierung der Integrationskurse (Sozialamt) und den Anbietern der Integrationskurse (z.B. VHS) ein Sprachkurs für die Eltern organisiert. Ebenso werden Familien in persönlicher Beratung oder auf Informationsveranstaltungen über weitere Integrationsmaßnahmen des „Multiprofessionellen Teams“ (z.B. ElternCafé), der Jugendförderung oder von freien Trägern/Vereinen in Wesseling informiert. 5.2.5. Beratung und Unterstützung von Lehrkräften Die Beratung von Lehrkräften findet in persönlichen Gesprächen statt. Zudem werden die Fachkräfte in Teamsitzungen und Fallbesprechungen der Lehrerkollegien beteiligt. Auf Grundlage eines Erstgespräches zwischen den Beteiligten kann die Form der Unterstützung der Lehrkräfte auf die Erfordernisse von einzelnen Schülern, Kleingruppen, der Schulklasse oder den Eltern gemeinsam abgestimmt werden. Formen der Hilfe sind z.B. Unterrichtshospitationen, Mediation bei Krisengesprächen, Organisation von Dolmetschern, themenzentrierte Projektarbeit. 5.2.6. Freizeit- und Bildungsangebote der Abteilung Jugendförderung (außerschulisch) Vgl. Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.4. 5.2.7. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit Vgl. Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1.5. 5.2.8. Weitere Aufgabenwahrnehmung in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen und der Leitung der Jugendförderung im Bereich Kinder, Jugend und Familie In der praktischen Arbeit an den Schulen und im Rahmen der Jugendarbeit der Abt. Jugendförderung werden temporär weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Zielgruppe wahrgenommen. 5.2.9. Arbeitszeitkontingent der Schulsozialarbeiter/-innen des mutiprofessionellen Teams 5.2.9.1. Arbeitszeitkontingent von Herrn Kai Schmidtke Schule Präsenztag Goetheschule Kein Präsenztag Mittwoch Präsenzzeit Keine Präsenzzeit Johannes08:00 – 12:00 Gutenberg-Schule Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Gesamtaufwand pro Jahr für 3 Aufgabenbereiche: Kontingent Einzelfallhilfe (FLS pro Woche)* / Kontingent Integrationstage (Integrationstage pro Schuljahr) ** 6 Kontingent Soziales Lernen (Einheiten pro Woche) / 4 6 6 4 Std. x 46 KW= 184 Std. im Jahr 12 Integrationstage x 5 Std.= 60 Std. im Jahr 6 Einheiten á 0,5 Std x 46 KW = 276 Std. im Jahr Wichtige Hinweise: Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.2.1. bis 5.2.8.) steht Herrn Kai Schmidtke als Schulsozialarbeiter mit einer Teilzeitstelle (19,5 Wstd.) für insgesamt 2 Grundschulen zur Verfügung.  792 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST *= Die Einzelfallhilfe findet in der Regel zu 75% außerhalb der o.g. Präsenzzeiten im Familienumfeld statt. **= Zeitlicher Aufwand für 1 Integrationstag = 5 Std. (incl. 120 Minuten VZ + NZ) 5.2.9.2. Arbeitszeitkontingent von Frau Lisanna Kistemaker Schule Präsenztag JohannesGutenberg-Schule Montag Präsenzzeit 08:00 – 14:00 Uhr Dienstag 09:30 – 16:00 Uhr Goetheschule Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Gesamtaufwand pro Jahr für 2 Aufgabenbereiche: Kontingent Einzelfallhilfe (FLS pro Woche) 2 Elterncafé Einheiten pro Monat* 6 4 8 Std. x 40 KW= 320 Std. im Jahr 5 Einheiten á 3 Std. x 40 KW = 600 Std. im Jahr 1 Wichtige Hinweise: Zur Aufgabenwahrnehmung (vgl. 5.2.1. bis 5.2.8.) steht Frau Lisanna Kistemaker als Schulsozialarbeiterin mit einer Vollzeitstelle (39 Wstd.) für insgesamt 2 Grundschulen zur Verfügung.  1.584 Std. „bereinigten“ Jahresarbeitszeit gem. KGST *= Zeitlicher Aufwand für 1 Einheit = 3 Std. (incl. 120 Minuten VZ + NZ) 6. Kooperationspartner Wie bereits unter Punkt 5.1.5. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit erwähnt sind „Partner“ im Gemeinwesen zwingend notwendig. Im Folgenden werden mögliche und bereits vorhandene Kooperationspartner in Wesseling und Umgebung beispielhaft aufgeführt. Primäre Kooperationspartner:       Allgemeiner Sozialer Dienst Sozialpädagogische Familien Hilfe Jugendzentrum Frühe Hilfen Sozialamt der Stadt Wesseling Offener Ganztag Sekundäre Kooperationspartner:           Internationaler Bund für Sozialarbeit (kurz: IB) in Wesseling Kolpingfamilie Wesseling Ev. Kirchengemeinde Wesseling (insbesondere CVJM) Kath. Kirchengemeinde Wesseling Moscheegemeinde Jugendring Wesseling e.V. und weitere freie Träger der Jugendhilfe Vereine in Wesseling (z.B. TUS Wesseling) Malteser Hilfsdienst e.V. Deutscher Caritasverband e.V. usw. Perspektive Die Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling soll perspektivisch von zwei Teilzeitstellen mit jeweils 19,5 Wstd. voraussichtlich ab Oktober 2018 fortgeführt werden. Dadurch soll durch eine neue Zuständigkeitsverteilung der Schulen die Präsenszeiten flexibler an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden. Zum anderen kann somit eine bessere Vertretungssituation innerhalb des Teams gewährleistet werden. Aufgrund der zeitlichen Befristung der Schulsozialarbeiterstellen für das „Multiprofessionelle Team“ ist es schwierig eine Perspektive darzustellen. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn diese Stellen über den Förderzeitraum hinaus erhalten bleiben, um die Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren Familien nachhaltig fortzuführen.