Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
20.08.18, 13:01
Aktualisiert
20.08.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
170/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 170/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Beloch
13.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 170/2018 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust von 1.288.653,76 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 2.947.200,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von
2.057.080,48 € wird der Jahresverlust vollständig ausgeglichen Es verbleibt ein Überschuss von
3.715.626,72 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2017 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt
ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts
zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust von 1.288.653,76 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 2.947.200,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von
2.057.080,48 € wird der Jahresverlust vollständig ausgeglichen Es verbleibt ein Überschuss von
3.715.626,72 €.
Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere
Umsatzerlöse und geringere Personalaufwendungen als kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt