Daten
Kommune
Jülich
Größe
212 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
20.08.18, 13:25
Aktualisiert
20.08.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 50 Az.: 50 spo.
Jülich, den 14.08.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 129/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
30.08.2018
TOP
Ergebnisse
Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich
Anlg.:
IV
50
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
Begründung:
Zum 14.08.2018 werden beim Sozialamt Jülich 414 Flüchtlinge betreut. Es handelt sich um Menschen die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen wurden und die derzeit Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und um anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die noch in einer städtischen Unterkunft leben.
Bei den Zahlenangaben handelt sich um eine „Momentaufnahme“. Aufgrund von Statusänderungen
wie Ablehnungen und Anerkennungen, sowie durch Neuaufnahmen und Wegzug ändert sich die
genaue Zahl ständig.
Nach den Rekord-Aufnahmezahlen im Jahr 2015/16 als ständig neue Unterkünfte angemietet werden mussten, ging die Gesamtpersonenzahl etwas zurück und auch die Anzahl der Unterkünfte
konnte teilweise reduziert werden.
1. Aktuelle Zahlen:
1.1 Flüchtlinge in Jülich/Stand 14.08.2018
Asylbewerber (noch im Verfahren)
Duldung (nach abgelehntem Verfahren/bzw. Einreise ohne Verfahren)
138 Personen
124 Personen
Anerkannte Personen mit Bleiberecht (noch ohne eigene Wohnung)
152 Personen
Summe:
414 Personen
(Anmerkung: Der Höchststand war am 01.01.2016: 604 Personen in den städt. Unterkünften)
1.2 Herkunftsländer
Hauptsächlich: Syrien und Irak
Ferner:
Iran, Afghanistan, Ghana, Eritrea, Indien, Türkei, Libanon, Russland, Ukraine,
Tadschikistan, Ägypten, Somalia, Guinea, Nigeria
Die Personen mit Duldung kommen hauptsächlich aus den Ländern:
Albanien, Serbien, Kosovo, Marokko, Algerien
1.3 Aktuelle Unterkünfte
11 stadteigene Unterkünften (8 Wohnungen zuz. 3 Großobjekte, Oststr./Güsten/Selgersdorf)
60 angemietete Wohnungen (58 Wohnungen zuz. 2 Großobjekte, ehem. Jägerhof und Alte Post)
Die Nutzung von 12 angemietete Wohnungen konnte seit 2015/16 inzwischen wieder beendet werden.
Ein weiterer Abbau von Kapazitäten ist derzeit nicht möglich, da für die Neuaufnahme von Personen oder für Familienzusammenführungen eine ausreichende Platzreserve vorgehalten werden
muss.
1.4 Überblick Neuaufnahmen
in 2018 (bis 14.08.2018)
in 2017
in 2016
in 2015
in 2014
106 Personen
103 Personen
74 Personen*
496 Personen
108 Personen
*Wegen des vorübergehenden Betriebes der Landesunterkunft auf der Merscher Höhe war die Stadt
Jülich von Dezember 2015 bis Februar 2017 von der Neuaufnahme befreit. Bei der Aufnahme von
Personen in diesem Zeitraum handelt es sich ausschließlich um Familienzusammenführungen und
Geburten.
1.5 Finanzierung Landeszuschuss/SGB II
Nach dem AsylbLG ist die Kommune für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Krankenhilfe und die
Kosten der Unterkunft, für den Personenkreis der Asylbewerber und der Personen mit Duldung,
zuständig.
Das Land erstattet den Kommunen hierfür 866,00 € je Person/je Monat.
(Erstattung nur für Asylbewerber im laufenden Asylverfahren bis zum Erhalt des Bleiberechtes bzw.
bis 3 Monate nach Ablehnung des Verfahrens)
Vom Landeszuschuss sind 3,83 % ausdrücklich für die Betreuungsarbeit in den Kommunen einzusetzen.
Ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Aufenthaltserlaubnis nach dem
Aufenthaltsgesetz) haben die Personen in der Regel Anrecht auf SGB II-Leistungen. Ab dem Folgemonat werden dann auch die Kosten der Unterkunft von dort übernommen.
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2. Aktuelle Aufgaben:
2.1 Hilfe bei der Wohnungssuche
Für die Personen mit Bleiberecht und Wohnsitzauflage ist es sehr schwierig in Jülich eine Wohnung
zu finden. Von hier aus wird Hilfe und Unterstützung geleistet.
2.2 Vorsprache bei der Job com
Die Personen mit Bleiberecht haben Anspruch auf SGB II-Leistungen. Die Erfahrung zeigt, dass mit
der Antragstellung erhebliche Schwierigkeiten für den Antragsteller verbunden sind. Bei der Vorsprache und Antragstellung erfolgt seitens der Sozialbetreuer eine umfangreiche Unterstützung.
Ohne diese Hilfen wäre ein reibungsloser Übergang (ohne Leistungsunterbrechung) nicht möglich.
Die Betroffenen tun sich mangels Sprachkenntnisse sehr schwer. Seitens der Job com wird eine besondere Hilfestellung für den Personenkreis nicht angeboten.
2.3 Erforderliche Umzüge/Betreuung im Zusammenleben
Die beengte Unterbringung führt immer wieder zu Problemen im Zusammenleben. Der sparsame
Umgang mit den zur Verfügung stehenden Unterkunftsflächen macht es erforderlich, dass sich häufig 2 Personen, oder 2 Familien eine Unterkunft teilen müssen. Freiwerdender Wohnraum wird häufig dafür genutzt die Unterbringungssituation erträglicher zu machen.
Leider sind manchmal auch Umzüge nötig, wenn Meinungsverschiedenheiten nicht mehr anders
gelöst werden können.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass der Stadt Jülich auch eine erhebliche Anzahl von Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkungen zugewiesen wurde.
2.4 Renovierungen und Reparaturen
Die Unterbringung von mehreren Personen, bzw. Familien auf beengtem Raum führt dazu, dass
häufiger als sonst Renovierungsarbeiten notwendig werden. Vor allem in den kleinen Räumen
(ehem. Hotel Alte Post) zeigt sich, dass eine dauerhafte Belegung mit mehreren Menschen schnell
zu Schimmelbildung führen kann.
Wenn möglich erfolgt die Renovierung von Räumen zeitnah durch Maler des städtischen Bauhofes.
Wenn es zu Engpässen kommt, müssen Arbeitsaufträge an eine Malerfirma vergeben werden.
Derzeit sind eine große Wohnung und 5 kleine Räume aufgrund von umfangsreichem Renovierungsdarf nicht nutzbar.
3. weitere Entwicklung :
3.1 Rückführungen
Eine große Entlastung durch regelmäßige Rückführungen findet nicht statt. Hierauf hat die Stadt
Jülich keinen Einfluss, da dies Sache des Ausländeramtes ist.
Es wird allerdings regelmäßig vom Sozialamt Jülich durch Überzeugungsarbeit mitgewirkt
zwangsweise Abschiebungen zu verhindern. Personen ohne Bleibeperspektive wird in diesen Fällen
Nahe gelegt freiwillig in die Heimat zurückkehren, um einer Abschiebung zu entgehen. Dies ist für
den Betroffenen auch deshalb von Vorteil, da bei einer freiwilligen Rückkehr Fördermittel von der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) von hier aus beantragt und ausgezahlt werden
können (Reisebeihilfe und Starthilfe).
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3.2. Aufnahmesoll und künftige Entwicklung
Das Land NRW gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge nach Maßnahme des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf die Kommunen.
Auch für die Flüchtlinge mit Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis) gibt es eine „Verteilstatistik Wohnsitzauflage“. Die Menschen sind verpflichtet ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune zu nehmen. (für 3 Jahre, beginnend vom Zeitpunkt der Feststellung des Bleiberechts)
Ausnahmen werden für den Fall der Arbeitsaufnahme bzw. für besondere Familienzusammenführungen genehmigt.
Das Land NRW führt parallel beide Aufnahmelisten und sorgt für eine ausgewogene Verteilung der
Personen.
Die Zahlen werden monatlich nach Neuzuweisungen und neuen Entscheidungen über Asylverfahren/Wegzug/Geburten usw. neu fortgeschrieben. Die künftige Pflicht zur Neuaufnahme hängt somit
auch unmittelbar von der weiteren Entwicklung des Personenbestandes in ganz NRW ab.
Eine seriöse Vorhersage für die Zukunft ist nicht möglich. Auch kann die Deutschland- und Europaweite Flüchtlingsaufnahme von hier aus nur beobachtet werden.
3.3 Planungen des Landes NRW
Laut Information der Landesregierung werden dort Schritte unternommen die Kommunen bei der
Aufnahme von Flüchtlingen zu entlasten. Ziel sei es, den Kommunen künftig möglichst nur noch
anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Damit könnten sich
die Kommunen mehr auf die Integration der Menschen konzentrieren.
Wie schnell sich dies realisieren lässt, bleibt abzuwarten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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