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Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
212 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
20.08.18, 13:25
Aktualisiert
20.08.18, 13:25
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: 50 spo. Jülich, den 14.08.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 129/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 30.08.2018 TOP Ergebnisse Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich Anlg.: IV 50 SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis Begründung: Zum 14.08.2018 werden beim Sozialamt Jülich 414 Flüchtlinge betreut. Es handelt sich um Menschen die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen wurden und die derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und um anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die noch in einer städtischen Unterkunft leben. Bei den Zahlenangaben handelt sich um eine „Momentaufnahme“. Aufgrund von Statusänderungen wie Ablehnungen und Anerkennungen, sowie durch Neuaufnahmen und Wegzug ändert sich die genaue Zahl ständig. Nach den Rekord-Aufnahmezahlen im Jahr 2015/16 als ständig neue Unterkünfte angemietet werden mussten, ging die Gesamtpersonenzahl etwas zurück und auch die Anzahl der Unterkünfte konnte teilweise reduziert werden. 1. Aktuelle Zahlen: 1.1 Flüchtlinge in Jülich/Stand 14.08.2018 Asylbewerber (noch im Verfahren) Duldung (nach abgelehntem Verfahren/bzw. Einreise ohne Verfahren) 138 Personen 124 Personen Anerkannte Personen mit Bleiberecht (noch ohne eigene Wohnung) 152 Personen Summe: 414 Personen (Anmerkung: Der Höchststand war am 01.01.2016: 604 Personen in den städt. Unterkünften) 1.2 Herkunftsländer Hauptsächlich: Syrien und Irak Ferner: Iran, Afghanistan, Ghana, Eritrea, Indien, Türkei, Libanon, Russland, Ukraine, Tadschikistan, Ägypten, Somalia, Guinea, Nigeria Die Personen mit Duldung kommen hauptsächlich aus den Ländern: Albanien, Serbien, Kosovo, Marokko, Algerien 1.3 Aktuelle Unterkünfte 11 stadteigene Unterkünften (8 Wohnungen zuz. 3 Großobjekte, Oststr./Güsten/Selgersdorf) 60 angemietete Wohnungen (58 Wohnungen zuz. 2 Großobjekte, ehem. Jägerhof und Alte Post) Die Nutzung von 12 angemietete Wohnungen konnte seit 2015/16 inzwischen wieder beendet werden. Ein weiterer Abbau von Kapazitäten ist derzeit nicht möglich, da für die Neuaufnahme von Personen oder für Familienzusammenführungen eine ausreichende Platzreserve vorgehalten werden muss. 1.4 Überblick Neuaufnahmen in 2018 (bis 14.08.2018) in 2017 in 2016 in 2015 in 2014 106 Personen 103 Personen 74 Personen* 496 Personen 108 Personen *Wegen des vorübergehenden Betriebes der Landesunterkunft auf der Merscher Höhe war die Stadt Jülich von Dezember 2015 bis Februar 2017 von der Neuaufnahme befreit. Bei der Aufnahme von Personen in diesem Zeitraum handelt es sich ausschließlich um Familienzusammenführungen und Geburten. 1.5 Finanzierung Landeszuschuss/SGB II Nach dem AsylbLG ist die Kommune für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Krankenhilfe und die Kosten der Unterkunft, für den Personenkreis der Asylbewerber und der Personen mit Duldung, zuständig. Das Land erstattet den Kommunen hierfür 866,00 € je Person/je Monat. (Erstattung nur für Asylbewerber im laufenden Asylverfahren bis zum Erhalt des Bleiberechtes bzw. bis 3 Monate nach Ablehnung des Verfahrens) Vom Landeszuschuss sind 3,83 % ausdrücklich für die Betreuungsarbeit in den Kommunen einzusetzen. Ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz) haben die Personen in der Regel Anrecht auf SGB II-Leistungen. Ab dem Folgemonat werden dann auch die Kosten der Unterkunft von dort übernommen. Sitzungsvorlage 129/2018 Seite 2 2. Aktuelle Aufgaben: 2.1 Hilfe bei der Wohnungssuche Für die Personen mit Bleiberecht und Wohnsitzauflage ist es sehr schwierig in Jülich eine Wohnung zu finden. Von hier aus wird Hilfe und Unterstützung geleistet. 2.2 Vorsprache bei der Job com Die Personen mit Bleiberecht haben Anspruch auf SGB II-Leistungen. Die Erfahrung zeigt, dass mit der Antragstellung erhebliche Schwierigkeiten für den Antragsteller verbunden sind. Bei der Vorsprache und Antragstellung erfolgt seitens der Sozialbetreuer eine umfangreiche Unterstützung. Ohne diese Hilfen wäre ein reibungsloser Übergang (ohne Leistungsunterbrechung) nicht möglich. Die Betroffenen tun sich mangels Sprachkenntnisse sehr schwer. Seitens der Job com wird eine besondere Hilfestellung für den Personenkreis nicht angeboten. 2.3 Erforderliche Umzüge/Betreuung im Zusammenleben Die beengte Unterbringung führt immer wieder zu Problemen im Zusammenleben. Der sparsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Unterkunftsflächen macht es erforderlich, dass sich häufig 2 Personen, oder 2 Familien eine Unterkunft teilen müssen. Freiwerdender Wohnraum wird häufig dafür genutzt die Unterbringungssituation erträglicher zu machen. Leider sind manchmal auch Umzüge nötig, wenn Meinungsverschiedenheiten nicht mehr anders gelöst werden können. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass der Stadt Jülich auch eine erhebliche Anzahl von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zugewiesen wurde. 2.4 Renovierungen und Reparaturen Die Unterbringung von mehreren Personen, bzw. Familien auf beengtem Raum führt dazu, dass häufiger als sonst Renovierungsarbeiten notwendig werden. Vor allem in den kleinen Räumen (ehem. Hotel Alte Post) zeigt sich, dass eine dauerhafte Belegung mit mehreren Menschen schnell zu Schimmelbildung führen kann. Wenn möglich erfolgt die Renovierung von Räumen zeitnah durch Maler des städtischen Bauhofes. Wenn es zu Engpässen kommt, müssen Arbeitsaufträge an eine Malerfirma vergeben werden. Derzeit sind eine große Wohnung und 5 kleine Räume aufgrund von umfangsreichem Renovierungsdarf nicht nutzbar. 3. weitere Entwicklung : 3.1 Rückführungen Eine große Entlastung durch regelmäßige Rückführungen findet nicht statt. Hierauf hat die Stadt Jülich keinen Einfluss, da dies Sache des Ausländeramtes ist. Es wird allerdings regelmäßig vom Sozialamt Jülich durch Überzeugungsarbeit mitgewirkt zwangsweise Abschiebungen zu verhindern. Personen ohne Bleibeperspektive wird in diesen Fällen Nahe gelegt freiwillig in die Heimat zurückkehren, um einer Abschiebung zu entgehen. Dies ist für den Betroffenen auch deshalb von Vorteil, da bei einer freiwilligen Rückkehr Fördermittel von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) von hier aus beantragt und ausgezahlt werden können (Reisebeihilfe und Starthilfe). Sitzungsvorlage 129/2018 Seite 3 3.2. Aufnahmesoll und künftige Entwicklung Das Land NRW gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge nach Maßnahme des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf die Kommunen. Auch für die Flüchtlinge mit Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis) gibt es eine „Verteilstatistik Wohnsitzauflage“. Die Menschen sind verpflichtet ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune zu nehmen. (für 3 Jahre, beginnend vom Zeitpunkt der Feststellung des Bleiberechts) Ausnahmen werden für den Fall der Arbeitsaufnahme bzw. für besondere Familienzusammenführungen genehmigt. Das Land NRW führt parallel beide Aufnahmelisten und sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Personen. Die Zahlen werden monatlich nach Neuzuweisungen und neuen Entscheidungen über Asylverfahren/Wegzug/Geburten usw. neu fortgeschrieben. Die künftige Pflicht zur Neuaufnahme hängt somit auch unmittelbar von der weiteren Entwicklung des Personenbestandes in ganz NRW ab. Eine seriöse Vorhersage für die Zukunft ist nicht möglich. Auch kann die Deutschland- und Europaweite Flüchtlingsaufnahme von hier aus nur beobachtet werden. 3.3 Planungen des Landes NRW Laut Information der Landesregierung werden dort Schritte unternommen die Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu entlasten. Ziel sei es, den Kommunen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Damit könnten sich die Kommunen mehr auf die Integration der Menschen konzentrieren. Wie schnell sich dies realisieren lässt, bleibt abzuwarten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 129/2018 Seite 4