Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
20.08.18, 13:25
Aktualisiert
20.08.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.:
Jülich, 01.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 138/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
30.08.2018
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Ergebnisse
Soziale Arbeit an Schule Jahresbericht 2017
Anlg.: 1
Dez IV Amt 56 Amt 56 SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen
Begründung:
Die städtischen Schulen werden von etwa 3.700 schulpflichtigen Kindern aus rund 3.260 Familien
besucht.
Wie im Jahr 2016 nimmt beinahe jedes dritte Kind an sozialpädagogischen Angeboten und/oder
Beratungsangeboten teil. Dies gilt gleichermaßen für Grundschüler/innen wie für Schüler/innen der
weiterführenden Schulen. Sie suchten bei der Sozialen Arbeit an Schule Unterstützung, Rat und
Hilfe in Konflikt- und Krisensituationen ebenso wie bei Fragen zur Lebensplanung. Bei den jüngeren Kindern erfolgt die Vermittlung an die Fachkräfte der Schulen in der Regel über die Lehrkräfte
und die Eltern. Viele Ratsuchende ließen sich auch auf eine längerfristige Begleitung bei der Lösung
der Probleme ein.
Etwa jede 6. Familie nahm das Beratungsangebot, auch über einen längeren Zeitraum an.
Inzwischen ist die Soziale Arbeit an jeder Schule so weit etabliert, dass jede Lehrkraft Kontakt zu
den Fachkräften hat und bei Bedarf den Austausch sucht.
Festgestellt werden kann, dass das Beratungsangebot durch Soziale Arbeit an Schule nach wie vor
von den Schulen und Familien als Unterstützung und Ergänzung angesehen wird. Alle Beteiligten
finden die Intervention durch eine zweite pädagogische Profession hilfreich.
Die Inklusion von Kindern in die Regelschule bleibt nach wie vor ein Thema und bringt weitere
Herausforderungen mit sich. Es ist wichtig, tragfähige Konzepte im Zusammenwirken von Schule,
Sozialer Arbeit an Schule und weiteren Partnern zu entwickeln. Die konkrete Ausgestaltung auf
dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot muss mit allen Beteiligten und mit Blick auf die Bedingungen vor Ort abgestimmt werden.
Auch die Integration der Migranten bringt ständig neue Herausforderungen. In der Regel begleitet
die Asylbetreuung die Kinder und Jugendlichen bis zur Anmeldung in die Kindertagesstätte bzw. in
die Schule. Mit der Überleitung ins Bildungssystem endet der Aufgabenbereich der Asylbetreuung
und es startet der eigentliche Prozess der Integration.
Schule, Soziale Arbeit an Schule, Offene Jugendarbeit und weitere Partner sind weiterhin gefordert,
den Prozess der Integration zu steuern und zu unterstützen.
Durch die unsicheren Finanzierungsaussagen und den damit verbundenen jährlich befristeten Arbeitsverträgen bestehen für die eingesetzten Pädagogen prekäre Arbeitsverhältnisse, da sie bereits
Mitte des jeweiligen Jahres um die Fortführung ihrer Stelle bangten. Für Jülich bedeutete dies, dass
bereits vier Kollegen*innen das Team verlassen haben, um eine Festanstellung bei einem anderen
Träger anzunehmen. Damit war ein erheblicher Verlust an Fachlichkeit für die Schulen verbunden,
da sich die neuen Fachkräfte erst wieder einarbeiten mussten.
Im Juni 2018 hat die Bezirksregierung leider wieder nur zugesagt, die bisherigen Stellen bis 2020 zu
finanzieren. Die Verträge für die sozialen Fachkräfte der Stadt Jülich sind daher bereits in Vorbereitung.
Inzwischen hat sich überaus deutlich gezeigt, dass Schulsozialarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil
geworden ist. Daher sollten Verwaltung und Rat der Stadt Jülich weiterhin das Ziel verfolgen, dass
Schulsozialarbeit durch Festanstellungen dauerhaft implementiert wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 138/2018
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