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Sitzungsvorlage (Verwendung der Schul- und Sportpauschalen in den letzten zehn Jahren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
20.08.18, 13:25
Aktualisiert
20.08.18, 13:25
Sitzungsvorlage (Verwendung der Schul- und Sportpauschalen in den letzten zehn Jahren) Sitzungsvorlage (Verwendung der Schul- und Sportpauschalen in den letzten zehn Jahren)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 20.07.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 186/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 30.08.2018 TOP Ergebnisse Verwendung der Schul- und Sportpauschalen in den letzten zehn Jahren Anlg.:-420/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Sitzung des Stadtrates am 11.07.2018 war die Beschlussfassung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 110.000 € für die Erneuerung des Daches der Umkleide im Stadion vorgesehen. Die Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen sollte nach dem Beschlussvorschlag neben einer Versicherungserstattung zum Teil (=74.000 €) aus Mitteln der Sportpauschale erfolgen. Im Laufe der Diskussion wurde eine Aufstellung über die Verwendung der Schul- und Sportpauschalen der letzten zehn Jahre erbeten. In den Jahren 2008 bis 2018 hat die Stadt Jülich Schulpauschalen in Höhe von knapp 8,9 Millionen € erhalten. Die Einnahmen aus der Sportpauschale beliefen sich im gleichen Zeitraum auf rund 0,89 Millionen €. Aufstellungen, wie diese Einnahmen verwendet wurden, sind der Vorlage beigefügt, ebenso die die Pauschalen betreffenden Erlasse der zuständigen Ministerien. Danach sind die Pauschalen in erster Linie zur Finanzierung von Investitionen wie Neubaumaßnahmen zu verwenden. Die Zulässigkeit der Verwendung der Sportpauschale zur Finanzierung von eigenen Personalaufwendungen für die Sportplatzpflege wird ausdrücklich ausgeschlossen! Dem entsprechend wurden die Sportpauschalen der Jahre 2008 bis 2015 den Neubaumaßnahmen der Kunstrasenplätze in Koslar und Welldorf zugeordnet. Die Pauschalen werden als Sonderposten geführt und jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen aufgelöst. Sie mindern so die jährliche Abschreibung dieser Anlagen. Die Verwendung der Sportpauschale in den Jahren 2016 bis 2018 ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung. „Noch nicht verwendete“ Beträge werden als „erhaltene Anzahlungen“ bilanziert und können künftig für Anschaffungen und/oder größere Unterhaltungsmaßnahmen wie jetzt z.B. die Dachsanierung am Stadion verwendet werden. Ähnlich wurde mit der Schulpauschale verfahren. Der Hauptteil der Einnahmen wurden den großen Investitionen „Neubau KGS“ und „Sanierung Hauptschule“ zugeordnet. Seit 2015 werden zudem Anschaffungen von Einrichtung u.ä. über die Schulpauschale finanziert. Auch hier werden die Pauschalen als Sonderposten geführt und jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen/Anschaffungen aufgelöst. Sie mindern so die jährliche Abschreibung. „Noch nicht verwendete“ Beträge werden als „erhaltene Anzahlungen“ bilanziert und können künftig für Anschaffungen und/oder größere Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Im Ergebnis sind die Schul- und Sportpauschale also nicht als allgemeine Deckungsmttel im Haushalt „untergegangen“, sie werden statt dessen ihrem Zweck entsprechend verwendet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 186/2018 Seite 2