Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
20.08.18, 13:25
Aktualisiert
20.08.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 20.07.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 186/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
30.08.2018
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Ergebnisse
Verwendung der Schul- und Sportpauschalen in den letzten zehn Jahren
Anlg.:-420/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates am 11.07.2018 war die Beschlussfassung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 110.000 € für die Erneuerung des Daches der Umkleide im Stadion vorgesehen. Die Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen sollte nach dem Beschlussvorschlag neben einer Versicherungserstattung zum Teil (=74.000 €) aus Mitteln der Sportpauschale
erfolgen.
Im Laufe der Diskussion wurde eine Aufstellung über die Verwendung der Schul- und Sportpauschalen der letzten zehn Jahre erbeten.
In den Jahren 2008 bis 2018 hat die Stadt Jülich Schulpauschalen in Höhe von knapp 8,9 Millionen
€ erhalten. Die Einnahmen aus der Sportpauschale beliefen sich im gleichen Zeitraum auf rund 0,89
Millionen €. Aufstellungen, wie diese Einnahmen verwendet wurden, sind der Vorlage beigefügt,
ebenso die die Pauschalen betreffenden Erlasse der zuständigen Ministerien.
Danach sind die Pauschalen in erster Linie zur Finanzierung von Investitionen wie Neubaumaßnahmen zu verwenden. Die Zulässigkeit der Verwendung der Sportpauschale zur Finanzierung von
eigenen Personalaufwendungen für die Sportplatzpflege wird ausdrücklich ausgeschlossen!
Dem entsprechend wurden die Sportpauschalen der Jahre 2008 bis 2015 den Neubaumaßnahmen
der Kunstrasenplätze in Koslar und Welldorf zugeordnet. Die Pauschalen werden als Sonderposten
geführt und jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen aufgelöst. Sie mindern so die
jährliche Abschreibung dieser Anlagen. Die Verwendung der Sportpauschale in den Jahren 2016 bis
2018 ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung. „Noch nicht verwendete“ Beträge werden als „erhaltene Anzahlungen“ bilanziert und können künftig für Anschaffungen und/oder größere Unterhaltungsmaßnahmen wie jetzt z.B. die Dachsanierung am Stadion verwendet werden.
Ähnlich wurde mit der Schulpauschale verfahren. Der Hauptteil der Einnahmen wurden den großen
Investitionen „Neubau KGS“ und „Sanierung Hauptschule“ zugeordnet. Seit 2015 werden zudem
Anschaffungen von Einrichtung u.ä. über die Schulpauschale finanziert. Auch hier werden die Pauschalen als Sonderposten geführt und jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen/Anschaffungen aufgelöst. Sie mindern so die jährliche Abschreibung. „Noch nicht verwendete“
Beträge werden als „erhaltene Anzahlungen“ bilanziert und können künftig für Anschaffungen
und/oder größere Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden.
Im Ergebnis sind die Schul- und Sportpauschale also nicht als allgemeine Deckungsmttel im Haushalt „untergegangen“, sie werden statt dessen ihrem Zweck entsprechend verwendet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 186/2018
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