Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
212 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
21.08.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 453/2018
03.08.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Zweckverband Region Aachen
hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im
Rahmen des Jahresabschlusses 2017
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres auf der Auszahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 über die
Bildung einer Rückstellung bereitgestellt. Entsprechende Mittel stehen
im Produkt 57104 (Zeile 13) zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer Forderungsvereinbarung über einen quotalen Anteil des
Kreises Euskirchen in Höhe von 30.993,54 € zum Ausgleich des ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages des Zweckverbandes Region Aachen in Höhe von 203.815,86 € zu.
-2Begründung:
Der Regio Aachen e.V. hat mit seinen Partnern einen Vertrag über den Betrieb des „Grenz InfoPunkt
Aachen – Eurode“ geschlossen (genannt „Durchführungsabkommen GrenzInfoPunkt Aachen –
Eurode“ - GIP, unterzeichnet am 7.3 2012). Zum 01.01.2013 trat der Zweckverband Region Aachen
als Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V. in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein.
Der Vertrag sieht in Artikel 7 - Haushaltsetat, Finanzierung & Kostennachweis - vor, dass die Mittel,
die für den GrenzInfoPunkt im lfd. Jahr nicht verbraucht werden, auf das Folgejahr zu übertragen
sind.
Auch das erneuerte „Durchführungsabkommen GrenzInfoPunkt Aachen - Eurode“, unterzeichnet von
den Partnern und vom Zweckverband Region Aachen am 15.5.2017, sieht die gleiche Verfahrens weise vor:
„…Die Partner, die einen finanziellen Beitrag an den GIP leisten, werden diesen Betrag in 2 Raten zur
Verfügung stellen, und zwar 50% des Jahresbeitrages spätestens zu Beginn eines neuen Kalenderjahres und die anderen 50% des Jahresbeitrages spätestens am 1. Juli des betreffenden Jahres. Für
die Partner, die einen Beitrag in Form der Verfügbarkeit von Mitteln (z.B. Geschäftsräum e) oder
Personal leisten, sind in Anlage 1 die Sondervereinbarungen pro Partner aufgeführt. Verbleibt ein
Überschuss in einem Jahr, wird er auf das Folgejahr für den GIP übertragen…“.
Bei den Vorarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde fes tgestellt, dass die Überschüsse des GIP bislang nicht korrekt nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanz managements (NKF) abgebildet wurden. Bei den erstellten Jahresabschlüssen des GIP wurden in
den Jahren 2013-2017 die folgenden kumulierten Jahresüberschüsse erzielt, die auf das Folgejahr zu
übertragen gewesen wären:
Jahr
Ergebnis GIP
2013
2014
183.590,53 € 112.729,83 €
2015
2016
2017
97.020,62 €
174.832,11€
203.815,86 €
Die rechnerische Richtigkeit der zu übertragenden Mittel wurde von der StädteRegion Aachen, Amt A
14 Prüfung und Beratung, örtliche Rechnungsprüfung, bestätigt.
Die Überschüsse sind nicht zu addieren, sondern es ist hier der fortgeschriebene Bestand ausgewiesen. Um zukünftig zu einem korrekten NKF-Verfahren zu gelangen, wird nach Rücksprache mit
den Kämmerern der regionalen Gebietskörperschaften und der Bezirksregierung Köln das im
Folgenden erläuterte Vorgehen vorgeschlagen.
a) Jahresabschlussarbeiten 2017:
(1) Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2017 wird der Schlussbestand
der nicht verbrauchten GIP‐Mittel zum 31.12.2017 letztmalig anhand der Teilfinanzrechnung für
den Bereich GIP ermittelt. Aufgrund des Jahresabschlusses des GIP für 2017 ergibt sich ein
Betrag in Höhe von 203.815,86 €, der in das Jahr 2018 übertragen werden soll.
(2) Im Jahresabschluss 2017 erfolgt folgende Buchung: Sonstige ordentliche Aufwendungen an
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen mit 203.815,86 € im Teilplan GIP. Mit dieser
Buchung werden die noch nicht verwendeten GIP-Restmittel haushaltskonform abgebildet. Der
Zweckverband erfasst so im Jahresabschluss seine grundsätzliche Verpflichtung, dass er dem
Grunde nach noch Verbindlichkeiten gegenüber den GIP‐Finanzierungspartnern aus nicht
verbrauchten GIP‐Mitteln hat. Im Bilanzanhang wird diese Position erläutert werden.
Im Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes wird das Ergebnis einmalig durch die Abbildung der
Restmittel aufwandswirksam belastet. Um die Folgewirkungen dieser Ergebnisbelastung 2017 auszugleichen, werden unter Buchstabe c) weitere Schritte vorgeschlagen.
-3b) Haushaltsausführung 2018 und Jahresabschluss 2018 unter Berücksichtigung der
Restmittel:
Zum 01.01.2018 erfolgt folgende Buchung:
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen an sonstige ordentliche Erträge mit 203.815,86 €.
Die Buchungen werden anschließend jährlich mit den neuen festgestellten GIP-Restmitteln fortgesetzt.
c) Ausgleich des Jahresdefizits 2017 des Zweckverbandes
Der Jahresüberschuss des GIP im Jahr 2017 € führt zu einem Jahresfehlbetrag des Zweckverbandes
in Höhe von 203.815,86 €.
Da der Zweckverband keine verwendbaren Reserven im Eigenkapital hat, besteht nur die Möglichkeit
den Ausgleich des ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 203.815,86 € durch die
Verbandsmitglieder herbeizuführen. Ohne diesen Ausgleich wäre der Zweckverband überschuldet
bzw. in der Haushaltssicherung. Sofern die Verbandsmitglieder den Ausgleich anerkennen, würde der
Zweckverband entsprechende Forderungen und Erträge im Jahresabschluss 2017 erfassen, um den
notwendigen Haushaltsausgleich zu erzielen.
Weder das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) noch die Verbandssatzung
beinhalten ausdrückliche Regelungen zum Umgang mit Fehlbeträgen von Zweckverbänden, so dass
eine Forderungsvereinbarung eine Möglichkeit wäre, um die Haushaltsproblematik zu lösen.
Für die Gebietskörperschaften ergeben sich quotal folgende Anteile am Gesamtbetrag von
203.815,86 €:
Einwohnerzahl Quotaler Anteil am
Verbandsumlage
Stand 30.06.2017
Gesamtbetrag
Stadt Aachen
243.876
39.521,78 €
Städteregion Aachen (ohne
St.AC)
307.495
49.831,68 €
Kreis Düren
262.185
42.488,89 €
Kreis Euskirchen
191.251
30.993,54 €
Kreis Heinsberg
252.874
40.979,97 €
1.257.681
Gesamt
203.815,86 €
Die Geschäftsstelle des Zweckverbands schlägt vor, dass die Mehrbelastungen der Gebietskörperschaften für das Jahr 2017 durch Einsparungen in den Folgejahren wieder kompensiert werden. Hier
schlägt die Geschäftsstelle aufgrund der sehr engen Finanzlage einen Zeitraum von 8 Jahren vor.
Der als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung können die entsprechenden Einsparungen in den
unterschiedlichen Haushaltspositionen entnommen werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiterin:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)