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Beschlussvorlage GB (Zweckverband Region Aachen hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
212 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
21.08.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 12:00
Beschlussvorlage GB (Zweckverband Region Aachen
hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Region Aachen
hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Region Aachen
hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 453/2018 03.08.2018 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Zweckverband Region Aachen hier: Umgang mit den vom GrenzInfoPunkt jährlich seit 2012 erzielten Überschüssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres auf der Auszahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 über die Bildung einer Rückstellung bereitgestellt. Entsprechende Mittel stehen im Produkt 57104 (Zeile 13) zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer Forderungsvereinbarung über einen quotalen Anteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 30.993,54 € zum Ausgleich des ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages des Zweckverbandes Region Aachen in Höhe von 203.815,86 € zu. -2Begründung: Der Regio Aachen e.V. hat mit seinen Partnern einen Vertrag über den Betrieb des „Grenz InfoPunkt Aachen – Eurode“ geschlossen (genannt „Durchführungsabkommen GrenzInfoPunkt Aachen – Eurode“ - GIP, unterzeichnet am 7.3 2012). Zum 01.01.2013 trat der Zweckverband Region Aachen als Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V. in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein. Der Vertrag sieht in Artikel 7 - Haushaltsetat, Finanzierung & Kostennachweis - vor, dass die Mittel, die für den GrenzInfoPunkt im lfd. Jahr nicht verbraucht werden, auf das Folgejahr zu übertragen sind. Auch das erneuerte „Durchführungsabkommen GrenzInfoPunkt Aachen - Eurode“, unterzeichnet von den Partnern und vom Zweckverband Region Aachen am 15.5.2017, sieht die gleiche Verfahrens weise vor: „…Die Partner, die einen finanziellen Beitrag an den GIP leisten, werden diesen Betrag in 2 Raten zur Verfügung stellen, und zwar 50% des Jahresbeitrages spätestens zu Beginn eines neuen Kalenderjahres und die anderen 50% des Jahresbeitrages spätestens am 1. Juli des betreffenden Jahres. Für die Partner, die einen Beitrag in Form der Verfügbarkeit von Mitteln (z.B. Geschäftsräum e) oder Personal leisten, sind in Anlage 1 die Sondervereinbarungen pro Partner aufgeführt. Verbleibt ein Überschuss in einem Jahr, wird er auf das Folgejahr für den GIP übertragen…“. Bei den Vorarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde fes tgestellt, dass die Überschüsse des GIP bislang nicht korrekt nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanz managements (NKF) abgebildet wurden. Bei den erstellten Jahresabschlüssen des GIP wurden in den Jahren 2013-2017 die folgenden kumulierten Jahresüberschüsse erzielt, die auf das Folgejahr zu übertragen gewesen wären: Jahr Ergebnis GIP 2013 2014 183.590,53 € 112.729,83 € 2015 2016 2017 97.020,62 € 174.832,11€ 203.815,86 € Die rechnerische Richtigkeit der zu übertragenden Mittel wurde von der StädteRegion Aachen, Amt A 14 Prüfung und Beratung, örtliche Rechnungsprüfung, bestätigt. Die Überschüsse sind nicht zu addieren, sondern es ist hier der fortgeschriebene Bestand ausgewiesen. Um zukünftig zu einem korrekten NKF-Verfahren zu gelangen, wird nach Rücksprache mit den Kämmerern der regionalen Gebietskörperschaften und der Bezirksregierung Köln das im Folgenden erläuterte Vorgehen vorgeschlagen. a) Jahresabschlussarbeiten 2017: (1) Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2017 wird der Schlussbestand der nicht verbrauchten GIP‐Mittel zum 31.12.2017 letztmalig anhand der Teilfinanzrechnung für den Bereich GIP ermittelt. Aufgrund des Jahresabschlusses des GIP für 2017 ergibt sich ein Betrag in Höhe von 203.815,86 €, der in das Jahr 2018 übertragen werden soll. (2) Im Jahresabschluss 2017 erfolgt folgende Buchung: Sonstige ordentliche Aufwendungen an Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen mit 203.815,86 € im Teilplan GIP. Mit dieser Buchung werden die noch nicht verwendeten GIP-Restmittel haushaltskonform abgebildet. Der Zweckverband erfasst so im Jahresabschluss seine grundsätzliche Verpflichtung, dass er dem Grunde nach noch Verbindlichkeiten gegenüber den GIP‐Finanzierungspartnern aus nicht verbrauchten GIP‐Mitteln hat. Im Bilanzanhang wird diese Position erläutert werden. Im Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes wird das Ergebnis einmalig durch die Abbildung der Restmittel aufwandswirksam belastet. Um die Folgewirkungen dieser Ergebnisbelastung 2017 auszugleichen, werden unter Buchstabe c) weitere Schritte vorgeschlagen. -3b) Haushaltsausführung 2018 und Jahresabschluss 2018 unter Berücksichtigung der Restmittel: Zum 01.01.2018 erfolgt folgende Buchung: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen an sonstige ordentliche Erträge mit 203.815,86 €. Die Buchungen werden anschließend jährlich mit den neuen festgestellten GIP-Restmitteln fortgesetzt. c) Ausgleich des Jahresdefizits 2017 des Zweckverbandes Der Jahresüberschuss des GIP im Jahr 2017 € führt zu einem Jahresfehlbetrag des Zweckverbandes in Höhe von 203.815,86 €. Da der Zweckverband keine verwendbaren Reserven im Eigenkapital hat, besteht nur die Möglichkeit den Ausgleich des ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 203.815,86 € durch die Verbandsmitglieder herbeizuführen. Ohne diesen Ausgleich wäre der Zweckverband überschuldet bzw. in der Haushaltssicherung. Sofern die Verbandsmitglieder den Ausgleich anerkennen, würde der Zweckverband entsprechende Forderungen und Erträge im Jahresabschluss 2017 erfassen, um den notwendigen Haushaltsausgleich zu erzielen. Weder das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) noch die Verbandssatzung beinhalten ausdrückliche Regelungen zum Umgang mit Fehlbeträgen von Zweckverbänden, so dass eine Forderungsvereinbarung eine Möglichkeit wäre, um die Haushaltsproblematik zu lösen. Für die Gebietskörperschaften ergeben sich quotal folgende Anteile am Gesamtbetrag von 203.815,86 €: Einwohnerzahl Quotaler Anteil am Verbandsumlage Stand 30.06.2017 Gesamtbetrag Stadt Aachen 243.876 39.521,78 € Städteregion Aachen (ohne St.AC) 307.495 49.831,68 € Kreis Düren 262.185 42.488,89 € Kreis Euskirchen 191.251 30.993,54 € Kreis Heinsberg 252.874 40.979,97 € 1.257.681 Gesamt 203.815,86 € Die Geschäftsstelle des Zweckverbands schlägt vor, dass die Mehrbelastungen der Gebietskörperschaften für das Jahr 2017 durch Einsparungen in den Folgejahren wieder kompensiert werden. Hier schlägt die Geschäftsstelle aufgrund der sehr engen Finanzlage einen Zeitraum von 8 Jahren vor. Der als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung können die entsprechenden Einsparungen in den unterschiedlichen Haushaltspositionen entnommen werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiterin: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)