Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
191 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
21.08.18, 18:02
Aktualisiert
21.08.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_7/2018 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 20 10:051
31.12.2018
Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist
in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage;
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
30.08.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten
Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 7/2018
– 2. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2.
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der
zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Durchführung erfolgt nach Eingang des beauftragten
Umweltberichts gemäß § 2a BauGB.
Die Planunterlagen sind der Vorlage V 7/2018 – 2. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmergebnis:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich
betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung
Kleingartenanlage;
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 auf
der Grundlage der vorgelegten Unterlagen den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Er beschloss die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB und
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 25.06.2018
bis 10.08.2018 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit
Schreiben vom 14.06.2018.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1
zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage
1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners
Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche
Auslegung zu beschließen.
Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu.
Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Umweltbericht gemäß § 2 a
BauGB wird voraussichtlich Mitte Oktober 2018 vorliegen. Dann werden die Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 II und 4 II BauGB erfolgen.
Die Bezirksregierung wurde auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Euskirchen gemäß
§ 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt, ob die 51. Änderung des
Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich
betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung
Kleingartenanlage;
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 15.08.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
gez. Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)