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Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Entscheidung über die Anregungen..und Auslegungsbesch)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
191 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
21.08.18, 18:02
Aktualisiert
21.08.18, 18:02
Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Entscheidung über die Anregungen..und Auslegungsbesch) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Entscheidung über die Anregungen..und Auslegungsbesch) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Entscheidung über die Anregungen..und Auslegungsbesch)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_7/2018 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:051 31.12.2018 Betreff 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 30.08.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 7/2018 – 2. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Durchführung erfolgt nach Eingang des beauftragten Umweltberichts gemäß § 2a BauGB. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 7/2018 – 2. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt. Abstimmergebnis: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Er beschloss die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 25.06.2018 bis 10.08.2018 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.06.2018. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung zu beschließen. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB wird voraussichtlich Mitte Oktober 2018 vorliegen. Dann werden die Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 II und 4 II BauGB erfolgen. Die Bezirksregierung wurde auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Euskirchen gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt, ob die 51. Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 15.08.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter gez. Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)