Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
192 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
21.08.18, 18:02
Aktualisiert
21.08.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_55/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 10:042-000
31.12.2018
Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Weilerswist
im Ortsteil Müggenhausen (ehemaliger Bolzplatz an der Heimerzheimer Straße); Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens
gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
30.08.2018
(x) Anlage(n) 1
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Müggenhausen
(ehemaliger Bolzplatz an der Heimerzheimer Straße) Derkum-Hausweiler östlich der Euskirchener
Straße und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB.
Er beschließt, die Beteiligung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durch die
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
durchzuführen
Abstimmergebnis:
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Müggenhausen (ehemaliger Bolzplatz an der Heimerzheimer Straße); Aufstellungsbeschluss und Einleitung
des Verfahrens gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 beschlossen, auf dem Gelände des ehemaligen Bolzplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Errichtung eines Spielplatzes zu
schaffen.
Das Plangebiet soll sich auf das gemeindeeigene Grundstück beschränken und eine Erschließungsanlage mit einer Breite von 5,50 m inclusive eines Wendehammers beinhalten.
Die überbaubare Fläche von 14,0 m soll an der öffentlichen Erschließungsanlage beginnen. Für die überbaubare Fläche soll eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen
Firsthöhe von 9,50 m festgesetzt werden. Diese Vorgaben sind in der beigefügten Planzeichnung dargestellt. Vorgeschlagen wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4.
Nach den damals geltenden Vorschriften war die Aufstellung des Bebauungsplans nur im
Parallelverfahren zu einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung möglich.
Nach Rechtskraft der BauGB Novelle 2017 am 13.05.2017 soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Weilerswist nach den Vorschriften des §
13 a BauGB in Verbindung mit dem neu eingeführten § 13 b BauGB durchgeführt werden.
Hierzu erfolgt die Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB.
In der Novelle wurde der § 13 b BauGB neu eingefügt. Danach kann für Außenbereichsflächen mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger
als 10.000 m² das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß
§ 13 a BauGB durchgeführt werden, wenn sich diese Flächen an Innenbereichsflächen
anschließen und das Planverfahren der Zulässigkeit von Wohnnutzungen dient.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB sind für den Standort gegeben. Das Plangebiet grenzt mit seiner nördlichen Grenze an Innenbereichsflächen an. Die
Planaufstellung dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen. Die Größe der Grundflächen
beträgt insgesamt ca. 1.400 m² und liegt damit deutlich unterhalb des Schwellenwertes der
zulässigen Grundfläche.
Die Bürgermeisterin empfiehlt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur,
den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr.
2 und Nr. 3 BauGB durch die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die
Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung und Offenlage erfolgen nach Eingang des Ergebnisses der Artenschutzprüfung (ASP) Stufe II.
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Müggenhausen (ehemaliger Bolzplatz an der Heimerzheimer Straße); Aufstellungsbeschluss und Einleitung
des Verfahrens gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
11111.655
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 21.08.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)