Daten
Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
24.08.18, 18:06
Aktualisiert
24.08.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
167/2018
04.09.2018
Vorlage erstellt:
07.08.2018
Federführung:
1.1
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1.3
Förderprogramm "Gute Schule 2020"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall erhält für die Jahre 2017 – 2020 jeweils 123.943,00 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Soweit die Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht abgerufen werden, werden diese ins Folgejahr
übertragen. Eine darüber hinausgehende Übertragung ist nicht möglich. Sollten die Mittel auch
im Folgejahr nicht abgerufen werden, verfallen sie.
Allerdings ist eine Übertragung der Kontingente auf das Jahr 2021 ausgeschlossen; die letzte
Auszahlung erfolgt somit im Jahr 2020 (voraussichtlich November 2020).
Die Gemeinde Kall muss nun bis zum 01.12.2018 die Mittel des Jahres 2017 abrufen, da diese
sonst verfallen.
Förderfähig sind alle Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung sowie zum Ausbau der
baulichen und digitalen Schulinfrastruktur (investiv und konsumtiv).
Die Mittel werden in Form eines Kreditkontingentes über die NRW-BANK ausgezahlt. Die Kommunen können einen formalen Antrag inkl. Projektbeschreibung und Konditionenangebot stellen.
Das erste Jahr ist tilgungsfrei; während des tilgungsfreien Jahres sind lediglich Zinsen auf die
ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Ab dem zweiten Jahr muss der Kredit zurückgezahlt werden; dies erfolgt aus Mitteln des Landes,
die Kommune müssen keine eigenen Mittel zur Rückzahlung aufwenden.
Die Gemeinde Kall beabsichtigt, die Mittel für das Jahr 2017 wie folgt zu verwenden:
Vorlagen-Nr. 167/2018
Seite 2
Planungskosten Umzug der Grundschule Kall in das Gebäude der Hauptschule (LB 1 – 3)
65.388,95 € brutto gem. Auftrag
Honorar Schulbauberatung für die päd. Bedarfsplanung und Machbarkeitsprüfung an den
Grundschulen Kall und Sistig
3.416,00 € brutto gem. Auftrag
Technische Gebäudeausrüstung (teilweise)
rd. 250.000 € gem. Kostenschätzung
Medienkonzepte der Grundschulen
ca. 10.000 € gem. Kostenschätzung