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Allgemeine Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Kall
Größe
105 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
24.08.18, 18:06
Aktualisiert
24.08.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020") Allgemeine Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 167/2018 04.09.2018 Vorlage erstellt: 07.08.2018 Federführung: 1.1 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1.3 Förderprogramm "Gute Schule 2020" Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall erhält für die Jahre 2017 – 2020 jeweils 123.943,00 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Soweit die Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht abgerufen werden, werden diese ins Folgejahr übertragen. Eine darüber hinausgehende Übertragung ist nicht möglich. Sollten die Mittel auch im Folgejahr nicht abgerufen werden, verfallen sie. Allerdings ist eine Übertragung der Kontingente auf das Jahr 2021 ausgeschlossen; die letzte Auszahlung erfolgt somit im Jahr 2020 (voraussichtlich November 2020). Die Gemeinde Kall muss nun bis zum 01.12.2018 die Mittel des Jahres 2017 abrufen, da diese sonst verfallen. Förderfähig sind alle Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung sowie zum Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur (investiv und konsumtiv). Die Mittel werden in Form eines Kreditkontingentes über die NRW-BANK ausgezahlt. Die Kommunen können einen formalen Antrag inkl. Projektbeschreibung und Konditionenangebot stellen. Das erste Jahr ist tilgungsfrei; während des tilgungsfreien Jahres sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Ab dem zweiten Jahr muss der Kredit zurückgezahlt werden; dies erfolgt aus Mitteln des Landes, die Kommune müssen keine eigenen Mittel zur Rückzahlung aufwenden. Die Gemeinde Kall beabsichtigt, die Mittel für das Jahr 2017 wie folgt zu verwenden: Vorlagen-Nr. 167/2018     Seite 2 Planungskosten Umzug der Grundschule Kall in das Gebäude der Hauptschule (LB 1 – 3) 65.388,95 € brutto gem. Auftrag Honorar Schulbauberatung für die päd. Bedarfsplanung und Machbarkeitsprüfung an den Grundschulen Kall und Sistig 3.416,00 € brutto gem. Auftrag Technische Gebäudeausrüstung (teilweise) rd. 250.000 € gem. Kostenschätzung Medienkonzepte der Grundschulen ca. 10.000 € gem. Kostenschätzung