Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
24.08.18, 17:06
Aktualisiert
24.08.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.08.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 03.07.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 116/2018
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
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frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 282/2017
Listen A und B, Abwägungsvorschläge)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 116/2018 – Liste Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in
den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW.
S. 90)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig