Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
24.08.18, 18:01
Aktualisiert
24.08.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.07.2018
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Geuenich, Susanne
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-107/2018
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 04.09.2018
Gemeinderat am 20.09.2018
- öffentlich -
Breitbandausbau in der Gemeinde Vettweiß durch Deutsche Glasfaser
hier: Abschluss eines Kooperationsvertrags
Begründung:
Nach den beiden Gesprächen am 26.07.2016 und 10.01.2017, bei denen der
stellvertretende Geschäftsführer der Dt. Glasfaser, Herr Giese, sein grundsätzliches
Interesse an einem Glasfaserausbau in der Gemeinde Vettweiß erklärte, hatte sich
das Unternehmen nicht mehr bei der Gemeinde Vettweiß gemeldet.
Mit Schreiben vom 24.04.2018 ist Herr Giese erneut an die Gemeinde Vettweiß
herangetreten und hat nochmals um einen Gesprächstermin gebeten. Bei dem
Gesprächstermin am 05.06.2018 teilte Herr Giese von der Dt. Glasfaser mit, dass
sich aufgrund der Zusammenarbeit mit der Fa. Gasline und der damit verbundenen
Nutzung bereits verlegter Leerrohre bzw. Glasfaserkabel, ein größeres
wirtschaftliches Interesse der Dt. Glasfaser an der Erschließung des
Gemeindegebietes Vettweiß ergeben habe. Herr Giese wies darauf hin, dass im
Gegensatz zum VDSL Ausbau der Telekom, die Dt. Glasfaser ein Glasfaserkabel bis
ins Haus verlegt und somit Übertragungsgeschwindigkeiten von 500 Mbit’s bzw. bis
1.000 Mbit’s garantieren kann. Auf Nachfrage teilte Herr Giese mit, dass die
Leerrohre im Gehwegbereich in offener Bauweise in einer Verlegetiefe von 30 – 60
cm eingefräst werden und die Querung der Straßen mit einer Erdrakete oder im
Spülbohrverfahren erfolgt. Die Leerrohre würden dann mindestens 80 cm unter der
Tragschicht liegen.
Bevor die Dt. Glasfaser in der Gemeinde Vettweiß investiert, wird im Vorfeld ein
Projektgebiet definiert. Anschließend wird in diesem Gebiet eine Haushaltsumfrage
gestartet. Daneben sollen Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Ortslagen
durchgeführt und Werbetafeln aufgestellt werden. Laut Aussage der Dt. Glasfaser
kommt ein Ausbau allerdings nur dann zustande, wenn sich mindestens 40 % der
Haushalte im Projektgebiet für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden.
Vor dem möglichen Breitbandausbau soll laut Herrn Giese die Gemeinde Vettweiß
mit der Dt. Glasfaser einen Kooperationsvertrag abschließen. Der Vertragsentwurf
(Anlage 1) liegt der Gemeinde Vettweiß zwischenzeitig vor.
Da der Vertragsentwurf in § 1 Abs. 3 i.V. mit § 4 Abs. 2 jedoch ausdrücklich auch die
umstrittene Verlegung von Glasfaserleitungen bzw. Leerrohrsystemen im Wege des
Micro- bzw. Minitrenching-Verfahrens vorsieht und die Dt. Glasfaser die o.a.
Vertragsklauseln nicht aus dem Vertrag streichen möchte, wurde der Vertragsentwurf
dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben (e-mail) vom
03.07.2018 ist die Stellungnahme zwischenzeitig bei der Gemeinde Vettweiß
eingegangen (Anlage 2). Demnach rät der Städte- und Gemeindebund den
Vertragsentwurf abzuändern und die Passagen zum Trenching-Verfahren zu
streichen.
Das Hinweispapier des Städte- und Gemeindebundes zu alternativen
Verlegemethoden im Zuge des Breitbandausbaus vom 02.03.2018 ist der Vorlage als
Anlage 3 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß den von der Dt. Glasfaser in dieser Form
vorgelegten Vertragsentwurf nicht abzuschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine