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Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.08.18, 14:17
Aktualisiert
23.08.18, 14:17
Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 1168-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Wassong __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR SW11 20 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1168-X 1. Sachverhalt: Wie im beiliegenden Wasserversorgungskonzept dargestellt, haben die Städte und Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz (LWG) NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Konzept über den Stand und die künftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Stadt- oder Gemeindegebiet aufzustellen, dass die derzeitige Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen beinhaltet. Das Wasserversorgungskonzept muss dabei wesentlichen Angaben enthalten, aus denen verlässlich abgeleitet werden kann, dass im Versorgungsgebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Die Darstellung erfolgt in einer ausreichenden Tiefe ohne Preisgabe sensibler Daten. Die Aussage zur Versorgungssicherheit erfasst alle Anlagenteile des Versorgungssystems. Dabei wird die Strategie verfolgt, dass Leitungen, die vermehrt Schwachstellen zeigen, erneuert werden. Weiter werden alte Leitungen bei einer ohnehin anstehenden, Straßen-, Kanalbaummaßnahme oder Gasleitungsverlegung erneuert. Die Vorlagepflicht liegt bei der Stadt. Das Konzept wird der Bezirksregierung ( BZR ) Köln vorgelegt. Die Frist für die Abgabe des Wasserversorgungskonzeptes wurde durch die BZR Köln bis zum 15.10.2018 verlängert. 2. Rechtliche Würdigung Nach dem LWG NRW sind die Städte und Gemeinden zur Erstellung und Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des Betriebszweiges Wasser. Diese würden auch ohne Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes anfallen, da die Sicherstellung der Wasserversorgung und damit verbundene Investitionen in das Versorgungsnetz Pflicht der Stadtwerke ist. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Wasserversorgungskonzept 2018 in der vorliegenden Form der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen.