Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.08.18, 14:17
Aktualisiert
23.08.18, 14:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 1168-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wasserversorgungskonzept der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Herr Wassong
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
SW11
20
SW2
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1168-X
1. Sachverhalt:
Wie im beiliegenden Wasserversorgungskonzept dargestellt, haben die Städte und Gemeinden
gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz (LWG) NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Konzept über den Stand und die künftige Entwicklung der
Wasserversorgung in ihrem Stadt- oder Gemeindegebiet aufzustellen, dass die derzeitige Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen
beinhaltet. Das Wasserversorgungskonzept muss dabei wesentlichen Angaben enthalten, aus
denen verlässlich abgeleitet werden kann, dass im Versorgungsgebiet die Wasserversorgung jetzt
und auch in Zukunft sichergestellt ist. Die Darstellung erfolgt in einer ausreichenden Tiefe ohne
Preisgabe sensibler Daten.
Die Aussage zur Versorgungssicherheit erfasst alle Anlagenteile des Versorgungssystems. Dabei
wird die Strategie verfolgt, dass Leitungen, die vermehrt Schwachstellen zeigen, erneuert werden.
Weiter werden alte Leitungen bei einer ohnehin anstehenden, Straßen-, Kanalbaummaßnahme
oder Gasleitungsverlegung erneuert.
Die Vorlagepflicht liegt bei der Stadt. Das Konzept wird der Bezirksregierung ( BZR ) Köln vorgelegt.
Die Frist für die Abgabe des Wasserversorgungskonzeptes wurde durch die BZR Köln bis zum
15.10.2018 verlängert.
2. Rechtliche Würdigung
Nach dem LWG NRW sind die Städte und Gemeinden zur Erstellung und Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des Betriebszweiges Wasser. Diese würden auch ohne Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes anfallen,
da die Sicherstellung der Wasserversorgung und damit verbundene Investitionen in das Versorgungsnetz Pflicht der Stadtwerke ist.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das Wasserversorgungskonzept 2018 in der vorliegenden Form der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen.