Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
144 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
23.08.18, 13:16
Aktualisiert
23.08.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.07.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 1158-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017
hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss „Stadtwerke“
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Berichterstatter/in: Herr Willi Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
SW1
20.1
SW2
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1158-X
1. Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.07.2018 nach Vorbereitung durch den Betriebsausschuss
Stadtwerke die Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 der Betriebszweige Wasser (RD 1115-X) und
Abwasser (RD 1117-X) festgestellt.
Im zweiten Schritt kann nunmehr auch die Betriebsleitung vom Betriebsausschuss sowie der Betriebsausschuss vom Rat entlastet werden.
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der Betriebsausschuss die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung zu treffen.
Nach § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW wird im Anschluss daran der Rat in seiner Sitzung am
25.09.2018 über die Entlastung des Betriebsausschusses beschließen (RD 1159-X).
Nach Vorlage dieser Beschlüsse über die Entlastung erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
den Stadtwerken der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweig Wasser und Abwasser, den abschließenden Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung 2017.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgaben nach § 5 Abs. 5 EigVO NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung wird die Entlastung für die Geschäftsführung der Stadtwerke der Stadt Bad
Münstereifel, Betriebszweig Wasser und Abwasser, für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.