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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
113 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.08.18, 10:57
Aktualisiert
23.08.18, 10:57
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-70-04 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 955-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 05.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach/Herr Bell __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( X )Anlagen sind beigefügt (X) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis 31.10.2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 955-X/Z-1 1. Sachverhalt: Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 12.12.2017 eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel erlassen. In Absatz 3 des § 7 (Fahrzeug- und Gerätekosten) wird geregelt, dass die Höhe des Kostenersatzes der eingesetzten Fahrzeuge sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, bestimmt. Grundlage für die Gebührenkalkulation für die Inanspruchnahme der Feuerwehr ist ein Betriebsabrechnungsbogen. Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten. Die Stundensätze der Fahrzeuge sind abhängig von den anfallenden Einsatzstunden. Im Rahmen der Änderungssatzung soll bei dem Zeitanteil der Fahrzeuge zusätzlich auch der Zeitaufwand für die Übungen der Löschgruppen, der Löschzüge, der Jugendfeuerwehr und Einweisungsfahrten berücksichtigt werden. Hierdurch kommt es zu einer Reduzierung der ohnehin aufgrund der geringen Einsatzstunden teilweise hohen Stundensätze. Stundensatz bisher II. Fahrzeugart Einsatzleitwagen, Mannschaftstransportfahrzeuge u. sonstige Kfz bis 3,5 t Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Mittleres Löschfahrzeug Tanklöschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeuge Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Rüstwagen 1 Gerätewagen Drehleiter Stundensatz neu ELW MTW sonst. bis 3,5 t 64,80 € 46,17 € TSF TSF-W MLF 145,75 € 79,81 € LF8/LF10 HLF10/HLF 20 221,20 € 137,84 € RW 1 GW-N, GW-Log 105,62 € 68,11 € DLA (K) 18-12 156,54 € 121,60 € TLF8/TLF2000TL F 16 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! 3. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Einnahmen für kostenpflichtige Einätze liegen bei rund 25.000 € pro Jahr. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! Seite 3 von Ratsdrucksache 955-X/Z-1 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird vorgeschlagen, den als Beschlussvorschlag beigefügten Satzungsentwurf einschließlich des zugehörigen Kostentarifs zu beschließen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017 einschließlich des dazu gehörenden Kostentarifs wird beschlossen.