Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
113 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.08.18, 10:57
Aktualisiert
23.08.18, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-70-04 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 955-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
05.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach/Herr Bell
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( X )Anlagen sind beigefügt
(X)
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis 31.10.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 955-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 12.12.2017 eine neue Satzung über
die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel erlassen.
In Absatz 3 des § 7 (Fahrzeug- und Gerätekosten) wird geregelt, dass die Höhe des Kostenersatzes der eingesetzten Fahrzeuge sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist,
bestimmt.
Grundlage für die Gebührenkalkulation für die Inanspruchnahme der Feuerwehr ist ein Betriebsabrechnungsbogen. Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten.
Die Stundensätze der Fahrzeuge sind abhängig von den anfallenden Einsatzstunden. Im Rahmen
der Änderungssatzung soll bei dem Zeitanteil der Fahrzeuge zusätzlich auch der Zeitaufwand für
die Übungen der Löschgruppen, der Löschzüge, der Jugendfeuerwehr und Einweisungsfahrten
berücksichtigt werden. Hierdurch kommt es zu einer Reduzierung der ohnehin aufgrund der geringen Einsatzstunden teilweise hohen Stundensätze.
Stundensatz
bisher
II. Fahrzeugart
Einsatzleitwagen, Mannschaftstransportfahrzeuge u. sonstige Kfz bis 3,5 t
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
Mittleres Löschfahrzeug
Tanklöschfahrzeuge
Löschgruppenfahrzeuge
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rüstwagen 1
Gerätewagen
Drehleiter
Stundensatz
neu
ELW
MTW
sonst. bis 3,5 t
64,80 €
46,17 €
TSF
TSF-W
MLF
145,75 €
79,81 €
LF8/LF10
HLF10/HLF 20
221,20 €
137,84 €
RW 1
GW-N, GW-Log
105,62 €
68,11 €
DLA (K) 18-12
156,54 €
121,60 €
TLF8/TLF2000TL
F 16
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Einnahmen für kostenpflichtige Einätze liegen bei rund 25.000 € pro Jahr.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
Seite 3 von Ratsdrucksache 955-X/Z-1
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird vorgeschlagen, den als Beschlussvorschlag beigefügten Satzungsentwurf einschließlich
des zugehörigen Kostentarifs zu beschließen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel vom 13.12.2017 einschließlich des dazu
gehörenden Kostentarifs wird beschlossen.