Daten
Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 23.08.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 28.06.2018
Öffentliche Sitzung
5.
Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Abriss und Neubau der Radstation
190/2018
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor.
Ratsherr Pütz lobt das Konzept. Allerdings erscheinen ihm 200.000 € für das Provisorium
der Radstation als sehr viel.
Fachbereichsleiter Lamberty schildert einzeln die Kostenschätzungen für das
Provisorium. Es handle sich hierbei um eine maximale Kostenschätzung.
Ratsherr Hans fragt, wie die Lösung für haltende PKW, welche Bahnfahrer abholen,
aussehen soll.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass die zukünftige Gestaltung des
Bahnhofsvorplatzes vorsehe, dass PKW hierfür den Parkplatz nutzen, auf dem ein 20minütiges Parken bereits heute kostenfrei sei.
Dezernent Schiffer erläutert, dass es ein Ziel sei, das Halten von PKW auf dem
Bahnhofsvorplatz zukünftig zu unterbinden.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack erwähnt, dass das Provisorium der
Radstation zwar teuer sei, man jedoch mit der anschließenden dauerhaften Lösung
deutlich mehr Radabstellplätze zur Verfügung stellen könne. Außerdem stellt er die Frage,
ob konkretere Details zur Ausführungsplanung in Zukunft noch vorgestellt werden, da man
heute nur einen Einstieg - und zwar den Abriss und den Neubau der Radstation –
beschließe. Darüber hinaus lobt er den Konzeptentwurf.
Dezernent Schiffer erklärt, dass die neue Buswendeschleife bereits in anderen
Ausschüssen vorgestellt wurde. Eine finale Beschlussfassung zur Buswendeschleife
werde es noch im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung geben. Es gebe heute
zwei wesentliche Beschlüsse: Einerseits die Selbstverpflichtung zur Errichtung der Rampe
und andererseits Abriss und Neubau der Radstation.
Ratsherr Gerharz fragt, ob die neu geplante Buswendeschleife für die Busse des
Phantasialands ausreiche.
Fachbereichsleiter Lamberty bejaht diese Frage.
Ratsherr Gerharz fragt, was der Neubau der Radabstellanlage koste, da es in der
Präsentation einen Vergleich mit der Radabstellanlage in Pulheim gab.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass die Kosten noch nicht bekannt seien, diese
aber nachgereicht werden sollen.
Ratsherr Gerharz regt an, die Elemente für das Provisorium der Radstation an anderer
Stelle in der Stadt wieder zu verwenden.
Dezernent Schiffer schildert, dass es zwei Arten für das Provisorium der Radstation
gebe. Einerseits eine Halle, die einer dauerhaften Radstation ähnle, andererseits eine
gesicherte Abstellanlage mit einem hohen Zaun. Die Provisorien werden auf ihre Eignung
geprüft. Den Ausschussmitgliedern wird in einem der kommenden Ausschussitzungen ein
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.06.2018
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Beschlussentwurf vorgelegt. Aufgrund des enormen Zeitdrucks unter dem die bisherigen
Gespräche geführt wurden, konnten einige Details bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
geklärt werden.
Ratsherr Riedel fragt, wie viele Parkplätze durch das Provisorium der Radstation
wegfallen werden und wie viele Fahrradabstellplätze dann bereit stehen.
Dezernent Schiffer erläutert, dass diese Detailfragen in naher Zukunft geklärt werden
können. Dezernent Schiffer erklärt weiterhin, dass ein Dringlichkeitsbeschluss aller Voraussicht nach nicht benötigt werde.
Beschluss:
1. Grundsatzbeschluß
Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und Neubau der Radstation am Bahnhof Brühl
bei gleichzeitiger Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Gleisen als Ersatz
für einen stadtseitigen Aufzug.
2. Verpflichtungerklärung gegenüber dem Land und der DB
Der Rat der Stadt Brühl ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land und der DB abzugeben, in der sich die Stadt
Brühl verpflichtet, den stadtseitigen barrierefreien Zugang zur Gleisunterführung herzustellen.
3. Haushalterische Auswirkungen
3.1. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, die sich aus Punkt 1 ergebende zusätzliche finanzielle Belastung durch den Neubau der Radstation gemäß Anlage 1 im Haushalt 2019 für 2019 und die Folgejahre bereitzustellen.
3.2. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, eine außerplanmäßige Auszahlung von
70.000€ bei Kostenstelle 54 01xx xx (Neue Kostenstelle) und Sachkonto 95020,
um erste Rechnungen aus der Beauftragung von Planungsleistungen (Abriss und
Neubau
Radstation
s.h.
3.3)
in
2018
zahlen
zu
können.
Deckung: Ausgabeeinsparung bei 12150000/95020, Neubau Feuerwache
3.3. Der Rat der Stadt Brühl beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 480.000€, um den Gesamtplanungsauftrag für den Abriss und
Neubau vergeben zu können und zur Beauftragung der Erstellung einer provisorischen
Radstation.
Deckung: Wenigerinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei
12150000/95020 Neubau Feuerwache.
4. Dringlichkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die DB eine Ausschreibung
von drei Senkrechtaufzügen bis zur Ratssitzung am 09.07.2018 unterlässt. Sollte dies
nicht gelingen, wird dem Bürgermeister empfohlen, eine entsprechende Beschlussfassung im Rahmen einer Entscheidung von äußerster Dringlichkeit zusammen mit einem
weiteren Ratsmitglied bis zum 30.06.2018 herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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