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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.18 "'Innenstadt Brühl - zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.18 "'Innenstadt Brühl - zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.18 "'Innenstadt Brühl - zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 23.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.06.2018 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 01.18 "'Innenstadt Brühl - zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten" - Aufstellungsbeschluss - 186/2018 Dezernent Schiffer schildert die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes, aufgrund der vermehrten Bauanträge zur Etablierung von Wettbüros und Wettannahmestellen. Ratsherr Pütz hebt die Wichtigkeit dieses Aufstellungsbeschlusses hervor, da dieser dem Schutz der Innenstadt diene. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.18 „Innenstadt Brühl zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten“ Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen im Norden in der Flur 28, durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 587 (Pingsdorfer Straße), in der Flur 29, Flurstücke 592, 593, 591, 588, 586-580, 574, 570, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 567-569, weiter zum Grenzpunkt in der Flur 28, Flurstücke 541 (Liblarer Straße), 637 und 636, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 649, 668, 619-615, 595, 28, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 28, 568, 31, 32, 34 ,35, 463, in der Flur 12 weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 480, 466 und 475, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 475, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 475-483 (tlw.), entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 468, 469, 471, 472, 474, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 474, 473, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 506 (Mühlenstraße), in der Flur 16 entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 476 (Mühlenstraße) und 503 (Kentenichstraße, tlw.), entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 398 und 405, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 394, 503 und 28 und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 394, bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 394, 528 (Heinrich-Esser-Straße) und 504 (An der Synagoge), weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 504, in der Flur 20 Flurstücke 49 und Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.06.2018 1 von 2 im Osten im Süden 48, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 49, 770, 327, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 809 (Heinrich-Esser-Str., tlw.) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 809, 801 (Kölnstraße) und 812, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 801, 842 (Comesstraße) und in der Flur 26 Flurstück 252 und entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 252 und 253, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 283, 254, 250, weiter zum Grenzpunkt 417 (Gartenstraße), 352 und 351 und entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 351, 366, 382, 440, 380 (Bahnhofstr.), 381 (Schlossstraße), in der Flur 27 Flurstücke 455, 456, 457, 809, 801, 800, 488490, entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493, 494, 495, 622 (Tiergartenstraße, tlw.), entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 556, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 556 (tlw.), entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 815, entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 815, 814, 546, 667-669, 550 und 822 (tlw.), in der Flur 28 entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 531-540, 551 und 552, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 552, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 551, entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 557 (Bonnstraße), 514-517, 522 und entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 587 (tlw., Pingsdorfer Straße). Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.06.2018 2 von 2