Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.08.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 12.06.2018
Öffentliche Sitzung
4.
Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatung in der
Stadt Brühl
152/2018
Frau Özcelik (GRÜNE) möchte wissen, ob der Name des Investors zum Projekt 55plus
bekannt ist.
Frau Burkhardt (Dezernentin) sagt die Beantwortung der Frage im nichtöffentlichen Teil
der Sitzung zu.
Herr Stilz (CDU) weist darauf hin, dass im Jahre 2020 nach diesem Bericht 195 stationäre Altenpflegeplätze fehlen. Er fragt die Verwaltung, ob es hierzu erste Planungen gibt.
Frau Burkhardt (Dezernentin) teilt mit, dass die Verwaltung mit dem Thema befasst ist
und dass Planungen für neue Pflegeheime der Mitwirkung der kommunalen Konferenz
Alter und Pflege beim REK bedürfen.
Herr Stilz (CDU) bittet die Verwaltung, diese Aussage zu prüfen. Er sieht es nicht für
Notwendig, dass ein neues Pflegeheim durch die Pflegekonferenz genehmigt werden
muss.
Frau Burkhardt (Dezernentin) sagt ihm diese Überprüfung und die Beantwortung hierzu
in der Niederschrift zu.
Beantwortung der Frage in der Niederschrift:
Die Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege sind in § 8 APG geregelt. Hierzu gehören
demnach die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung und die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Das Votum dieses beratenden Gremiums ist bei einer unverbindlichen Pflegeplanung wie im REK Voraussetzung
für den LVR, um die Investitionskosten über das Pflegewohngeld zu refinanzieren. Nach §
11 APG DVO NRW ist die Feststellung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen
abzulehnen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird, dass und mit welchem Ergebnis das
Neubauvorhaben in der örtlichen Alten- und Pflegekonferenz nach § 8 des Alten- und
Pflegegesetzes vorgestellt wurde, oder ersatzweise ein Beleg dafür vorgelegt wird, dass
der Trägerin oder dem Träger innerhalb eines halben Jahres nach Antrag auf Vorstellung
des Vorhabens in der Konferenz noch keine Gelegenheit gegeben wurde, das Vorhaben
in einer Sitzung vorzustellen. Nach § 8 PPG ist dem zuständigen Ministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres über die Ergebnisse der Beratungen der kommunalen Konferenzen Alter und Pflege zu berichten. Den Trägerinnen und Trägern ist zu ihren Investitionsvorhaben das etwaige Ergebnis der Beratung mitzuteilen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatung zur
Kenntnis.
Beschluss Sozialausschuss 12.06.2018
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