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Infotext (Integrationspauschale)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Infotext (Integrationspauschale)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.08.2018 Stadt Brühl Mitteilung aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 12.06.2018 Öffentliche Sitzung Mitteilungen 8.2 Integrationspauschale Herr Zimmermann (FB 50) informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass mit Schnellbrief 98/2018 des Städte- und Gemeindebundes vom 11.04.2018 mitgeteilt wurde, dass das Land den 396 Kommunen eine Integrationspauschale in Höhe von 100 Mio. (von insgesamt 434 Mio. Euro) weiterleiten wird. Die Verteilung (belastungsorientiert und gemeindescharf) an die einzelnen Kommunen richtet sich nach der Summe der geflüchteten Personen. Berücksichtigt werden hierbei  der Durchschnitt aller gemeldeten Personen nach FlüAG von Oktober 2017 bis Dezember 2017 zu 40 % (§§ 3 und 4 FlüAG) und  alle anerkannter Personen zum Stichtag 01.01.2018 zu 60% (§ 6 AusländerWohnsitzregelungsverordnung). Der Mindestzahlbetrag beträgt 50.000 €. Die Auszahlung und endgültige Festsetzung erfolgt spätestens im Oktober 2018. Nach heutigem Stand errechnet sich für die Stadt Brühl ein Betrag von 216.958 €. Dieser Betrag steht zur Finanzierung der Integrationsarbeit zur Verfügung und konsolidiert den städtischen Haushalt, da eine entsprechende Einnahme nicht eingeplant war. Beschluss Sozialausschuss 12.06.2018 1 von 1