Daten
Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.08.2018
Stadt Brühl
Mitteilung
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 12.06.2018
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen
8.2
Integrationspauschale
Herr Zimmermann (FB 50) informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass mit Schnellbrief 98/2018 des Städte- und Gemeindebundes vom 11.04.2018 mitgeteilt wurde, dass
das Land den 396 Kommunen eine Integrationspauschale in Höhe von 100 Mio. (von insgesamt 434 Mio. Euro) weiterleiten wird. Die Verteilung (belastungsorientiert und gemeindescharf) an die einzelnen Kommunen richtet sich nach der Summe der geflüchteten Personen.
Berücksichtigt werden hierbei
der Durchschnitt aller gemeldeten Personen nach FlüAG von Oktober 2017 bis
Dezember 2017 zu 40 % (§§ 3 und 4 FlüAG) und
alle anerkannter Personen zum Stichtag 01.01.2018 zu 60% (§ 6 AusländerWohnsitzregelungsverordnung).
Der Mindestzahlbetrag beträgt 50.000 €.
Die Auszahlung und endgültige Festsetzung erfolgt spätestens im Oktober 2018. Nach
heutigem Stand errechnet sich für die Stadt Brühl ein Betrag von 216.958 €. Dieser Betrag
steht zur Finanzierung der Integrationsarbeit zur Verfügung und konsolidiert den städtischen Haushalt, da eine entsprechende Einnahme nicht eingeplant war.
Beschluss Sozialausschuss 12.06.2018
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