Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
80
Kalle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10.08.2018
257/2018
Betreff
Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger
Straße
Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, den Antrag des ADFC Brühl zur
Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der
Nordseite der Kaiserstraße zurückzustellen, bis im Rahmen des Masterplan Fahrrad
Empfehlungen für diesen Abschnitt vorliegen.
Erläuterungen:
Bestandteil des kürzlich beauftragten „Masterplan Fahrrad“ ist u. a. die Prüfung aller
gemeinsamer Geh- und Radwege und Gehwege mit „Radfahrer frei“ an klassifizierten
Straßen sowie am Westabschnitt der Kaiserstraße (also dem vom ADFC benannten
Abschnitt) bezüglich der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zur Umwandlung in einen nicht
benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Zum Hintergrund:
Bis vor kurzem gab es gemeinsame Geh- und Radwege nur mit Benutzungspflicht. Wollte
man keine Benutzungspflicht, so hat man sich (auch in Brühl recht häufig) mit der
Beschilderung Gehweg, „Radfahrer frei“ beholfen. Dies ist rechtlich aber eher eine
unbefriedigende „Krücke“, da darin eine Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit (max.
7 km/h) enthalten ist, was lebensfremd ist. Diese Problematik hat der Verordnungsgeber
erkannt und vor kurzem die Möglichkeit der Ausweisung von nicht benutzungspflichtigen
gemeinsamen Geh- und Radwegen ermöglicht (Kennzeichnung über spezielle
Piktogramme). Mit Ausnahme der entfallenen Benutzungspflicht gelten für solche
Drucksache 257/2018
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Radwege die gleichen Regelungen wie für die bisherigen benutzungspflichtigen
gemeinsamen Geh- und Radwege.
Vor diesem Hintergrund wurde der oben beschriebene Prüfungsauftrag in den Masterplan
Fahrrad aufgenommen. Aufgrund der bekannten Problematik an dieser Stelle wurde die
Kaiserstraße als einzige kommunale Straße mit in den Prüfauftrag eingeschlossen. Der
Auftragnehmer wird also einen Vorschlag unterbreiten. Aufgrund der örtlichen Situation
und erster Äußerungen des Gutachters geht die Verwaltung davon aus, dass die
gutachterliche Empfehlung voraussichtlich in dieselbe Richtung zielen wird wie der Antrag
des ADFC.