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Vorlage (Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße
Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018) Vorlage (Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße
Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10.08.2018 257/2018 Betreff Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, den Antrag des ADFC Brühl zur Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der Nordseite der Kaiserstraße zurückzustellen, bis im Rahmen des Masterplan Fahrrad Empfehlungen für diesen Abschnitt vorliegen. Erläuterungen: Bestandteil des kürzlich beauftragten „Masterplan Fahrrad“ ist u. a. die Prüfung aller gemeinsamer Geh- und Radwege und Gehwege mit „Radfahrer frei“ an klassifizierten Straßen sowie am Westabschnitt der Kaiserstraße (also dem vom ADFC benannten Abschnitt) bezüglich der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zur Umwandlung in einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Zum Hintergrund: Bis vor kurzem gab es gemeinsame Geh- und Radwege nur mit Benutzungspflicht. Wollte man keine Benutzungspflicht, so hat man sich (auch in Brühl recht häufig) mit der Beschilderung Gehweg, „Radfahrer frei“ beholfen. Dies ist rechtlich aber eher eine unbefriedigende „Krücke“, da darin eine Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) enthalten ist, was lebensfremd ist. Diese Problematik hat der Verordnungsgeber erkannt und vor kurzem die Möglichkeit der Ausweisung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen ermöglicht (Kennzeichnung über spezielle Piktogramme). Mit Ausnahme der entfallenen Benutzungspflicht gelten für solche Drucksache 257/2018 Seite - 2 – Radwege die gleichen Regelungen wie für die bisherigen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege. Vor diesem Hintergrund wurde der oben beschriebene Prüfungsauftrag in den Masterplan Fahrrad aufgenommen. Aufgrund der bekannten Problematik an dieser Stelle wurde die Kaiserstraße als einzige kommunale Straße mit in den Prüfauftrag eingeschlossen. Der Auftragnehmer wird also einen Vorschlag unterbreiten. Aufgrund der örtlichen Situation und erster Äußerungen des Gutachters geht die Verwaltung davon aus, dass die gutachterliche Empfehlung voraussichtlich in dieselbe Richtung zielen wird wie der Antrag des ADFC.