Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Klug
61-26-10-0119
14.08.2018
258/2018
Betreff
Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.19 'Bonnstraße 26 / 28' gem. § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst die Flurstücke 513 und
518.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Osten
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 513 und 518,
im Westen
entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 518 und 513.
Das Plangebiet umfasst ca. 1.900 m².
Erläuterungen:
Aufgrund der bestehenden hohen Nachfrage ist die Stadt Brühl bestrebt, Wohnraum zu
schaffen. Gerade im Umfeld der Innenstadt wird dringend Wohnraum benötigt. Durch
Drucksache 258/2018
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einen Investor, welcher mit einem Konzept an die Stadt Brühl herangetreten ist, kann
solcher Wohnraum im Bereich der Bonnstraße geschaffen werden.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine Nachverdichtung
im rückwärtigen Bereich der Bonnstraße 26-28 ermöglicht werden. Der derzeit geltende
Bebauungsplan Bauzonen lässt eine Bebauung in zweiter Reihe nicht zu. Daher muss
entsprechendes Planungsrecht für eine Nachverdichtung geschaffen werden.
Der Investor sieht im rückwärtigen Teil eine Bebauung mit zwei Baukörpern mit je zwei
Vollgeschossen plus Staffelgeschoss in der offenen Bauweise vor.
Zur Straße hin soll die Bauweise, die Gebäudehöhe und die Dachform an die
Nachbarbebauung angepasst werden. So soll in geschlossener Bauweise ein Baukörper
mit 3 Vollgeschossen sowie Dachgeschoss entstehen. Durch eine Durchfahrt wird der
hintere Bereich des Grundstücks erschlossen. Ebenfalls dient die Durchfahrt als
Feuerwehrzufahrt.
Das Gebiet soll zukünftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Insgesamt
sollen ca. 1770 m² Wohnfläche und zwischen 20 bis 25 Wohneinheiten in
unterschiedlichen Größen entstehen. Alternativ zur Wohnnutzung besteht die Möglichkeit,
im Erdgeschoss der straßenseitigen Bebauung ein Ladenlokal mit ca. 100 m² Fläche
einzurichten.
Ein Anteil an barrierefreien Wohnungen wird nach den Vorgaben des § 49 BauO NRW
errichtet. Der barrierefreie Zugang wird durch Aufzuganlagen in den Gebäuden hergestellt.
Die nachzuweisenden Stellplätze sollen in einer gemeinsam genutzten Tiefgarage
entstehen (ca. 28 St.).
Da es sich um ein einzelnes Vorhaben handelt, kann ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden. Alle Leistungen für das Verfahren werden vom
Investor erbracht und für die Stadt Brühl fallen keine Kosten an. Die Planungshoheit bleibt
unberührt und obliegt weiterhin der Stadt Brühl.
Der Bebauungsplan erfüllt zudem die Bedingungen für ein beschleunigtes Verfahren nach
§ 13a BauGB. Demnach muss ein Bebauungsplan Maßnahmen der Nachverdichtung bzw.
Innenentwicklung beinhalten und darf eine Grundfläche von 20.000 m² nicht überschreiten.
Beide Bedingungen werden im vorliegenden Fall erfüllt.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Städtebauliches Konzept