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Vorlage (Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Klug 61-26-10-0119 14.08.2018 258/2018 Betreff Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.19 'Bonnstraße 26 / 28' gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst die Flurstücke 513 und 518. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 513, im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 513, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 513 und 518, im Westen entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 518 und 513. Das Plangebiet umfasst ca. 1.900 m². Erläuterungen: Aufgrund der bestehenden hohen Nachfrage ist die Stadt Brühl bestrebt, Wohnraum zu schaffen. Gerade im Umfeld der Innenstadt wird dringend Wohnraum benötigt. Durch Drucksache 258/2018 Seite - 2 – einen Investor, welcher mit einem Konzept an die Stadt Brühl herangetreten ist, kann solcher Wohnraum im Bereich der Bonnstraße geschaffen werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Bonnstraße 26-28 ermöglicht werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Bauzonen lässt eine Bebauung in zweiter Reihe nicht zu. Daher muss entsprechendes Planungsrecht für eine Nachverdichtung geschaffen werden. Der Investor sieht im rückwärtigen Teil eine Bebauung mit zwei Baukörpern mit je zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss in der offenen Bauweise vor. Zur Straße hin soll die Bauweise, die Gebäudehöhe und die Dachform an die Nachbarbebauung angepasst werden. So soll in geschlossener Bauweise ein Baukörper mit 3 Vollgeschossen sowie Dachgeschoss entstehen. Durch eine Durchfahrt wird der hintere Bereich des Grundstücks erschlossen. Ebenfalls dient die Durchfahrt als Feuerwehrzufahrt. Das Gebiet soll zukünftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Insgesamt sollen ca. 1770 m² Wohnfläche und zwischen 20 bis 25 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen entstehen. Alternativ zur Wohnnutzung besteht die Möglichkeit, im Erdgeschoss der straßenseitigen Bebauung ein Ladenlokal mit ca. 100 m² Fläche einzurichten. Ein Anteil an barrierefreien Wohnungen wird nach den Vorgaben des § 49 BauO NRW errichtet. Der barrierefreie Zugang wird durch Aufzuganlagen in den Gebäuden hergestellt. Die nachzuweisenden Stellplätze sollen in einer gemeinsam genutzten Tiefgarage entstehen (ca. 28 St.). Da es sich um ein einzelnes Vorhaben handelt, kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Alle Leistungen für das Verfahren werden vom Investor erbracht und für die Stadt Brühl fallen keine Kosten an. Die Planungshoheit bleibt unberührt und obliegt weiterhin der Stadt Brühl. Der Bebauungsplan erfüllt zudem die Bedingungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Demnach muss ein Bebauungsplan Maßnahmen der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung beinhalten und darf eine Grundfläche von 20.000 m² nicht überschreiten. Beide Bedingungen werden im vorliegenden Fall erfüllt. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Städtebauliches Konzept