Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Klug
61-26-10-0120
14.08.2018
259/2018
Betreff
Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.20 ‘Pingsdorfer Straße / In der Maar‘ gem. § 2
(1) BauGB in Verbindung mit. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst das Flurstück 332.
Das Plangebiet umfasst ca. 266 m².
Erläuterungen:
An der Pingsdorfer Straße sollen östlich der Stadtbahnlinie 18 zwei gegenüberliegende
Wohngebäude entstehen (BV 1 und BV 2, siehe Anlage 2).
Das Vorhaben nördlich der Pingsdorfer Straße (BV 1) kann nach derzeitigem
Planungsrecht (Bauzonenplan) umgesetzt werden.
Für das Bauvorhaben 2 ist eine Änderung des Planungsrechts für die Umsetzung des
Vorhabens nötig. Daher soll für den Teil ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.
Die beiden Gebäude bilden ein Ensemble und ein Eingangstor Richtung Brühler
Innenstadt. Durch die prägnante Kubatur und Ausgestaltung der Gebäude wird der
Zusammenhang der Gebäude hervorgehoben. Da im Bauvorhaben 1 nicht hinreichend
Stellplätze nachgewiesen werden können, sollen diese im Erdgeschoss des
Bauvorhabens 2 untergebracht werden.
Drucksache 259/2018
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Darüber folgen zwei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss, welche zum Wohnen dienen.
Bei beiden Bauvorhaben soll die Erschließung über Außentreppen bzw. einen Aufzug
erfolgen. Das Nutzungskonzept sieht für das Bauvorhaben 2 altersgerechtes Wohnen vor.
So sollen nicht nur Wohnungen sondern auch Gemeinschaftsräume für die Bewohner
entstehen. Durch eine Verbindung vom Aufzug zum Nachbargebäude über offene
Terrassen soll dort ebenfalls die Barrierefreiheit hergestellt werden. Dadurch bleibt die
geschlossene Bauweise, welche in der Nachbarbebauung vorliegt, beibehalten.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Übersicht Bauvorhaben