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Vorlage (Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Klug 61-26-10-0120 14.08.2018 259/2018 Betreff Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.20 ‘Pingsdorfer Straße / In der Maar‘ gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst das Flurstück 332. Das Plangebiet umfasst ca. 266 m². Erläuterungen: An der Pingsdorfer Straße sollen östlich der Stadtbahnlinie 18 zwei gegenüberliegende Wohngebäude entstehen (BV 1 und BV 2, siehe Anlage 2). Das Vorhaben nördlich der Pingsdorfer Straße (BV 1) kann nach derzeitigem Planungsrecht (Bauzonenplan) umgesetzt werden. Für das Bauvorhaben 2 ist eine Änderung des Planungsrechts für die Umsetzung des Vorhabens nötig. Daher soll für den Teil ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die beiden Gebäude bilden ein Ensemble und ein Eingangstor Richtung Brühler Innenstadt. Durch die prägnante Kubatur und Ausgestaltung der Gebäude wird der Zusammenhang der Gebäude hervorgehoben. Da im Bauvorhaben 1 nicht hinreichend Stellplätze nachgewiesen werden können, sollen diese im Erdgeschoss des Bauvorhabens 2 untergebracht werden. Drucksache 259/2018 Seite - 2 – Darüber folgen zwei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss, welche zum Wohnen dienen. Bei beiden Bauvorhaben soll die Erschließung über Außentreppen bzw. einen Aufzug erfolgen. Das Nutzungskonzept sieht für das Bauvorhaben 2 altersgerechtes Wohnen vor. So sollen nicht nur Wohnungen sondern auch Gemeinschaftsräume für die Bewohner entstehen. Durch eine Verbindung vom Aufzug zum Nachbargebäude über offene Terrassen soll dort ebenfalls die Barrierefreiheit hergestellt werden. Dadurch bleibt die geschlossene Bauweise, welche in der Nachbarbebauung vorliegt, beibehalten. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Übersicht Bauvorhaben