Daten
Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Bömken
61 26 10 0421
15.08.2018
263/2018
Betreff
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita
südlich Schildgesstraße":
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und
Kita südlich Schildgesstraße"
A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B 1.02
B 1.03
B 1.04
B 1.05
B 1.06
B 1.07
B 1.08
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
B 1.09
B 1.10
Nein
Nein
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Seite - 2 –
Drucksache 263/2018
B 1.11
Nein
B 1.12
B 1.13
B 1.14
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
B 1.15
B 1.16
B 1.17
B 1.18
B 1.19
B 1.20
B 1.21
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
T1.01
Landesbetrieb
Straßenbau NRW
T1.02
T2.01
T2.02
T3.01
T3.02
T3.03
T3.04
T4.01
T4.02
T5.01
LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
Erftverband
Geologischer Dienst
NRW
Telekom
Deutschland GmbH
T5.02
T6.01
T6.02
T6.03
T6.04
T6.05
T6.06
T7.01
T7.03
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
-
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Rhein-Erft-Kreis, Amt
für Umweltschutz
und
Kreisplanung
Wird berücksichtigt.
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
Nein
Deutscher
Kinderschutzbund
Brühl
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Seite - 3 –
Drucksache 263/2018
Lfd. Nr.
T7.04
T7.05
T7.06
T7.07
T7.08
T7.09
T7.10
T8.01
TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Industrie- und
Handelskammer zu
Köln
T8.02
T8.03
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Nein
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21
"Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524,
525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531,
532, 527, 553,
durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554
durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit
der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks
579,
vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
579.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.04. bis 17.05.2018.
Im Rahmen der Offenlage sind neben den Anregungen der Träger öffentlicher Belange die
Anregungen eines privaten Unternehmens eingegangen.
Drucksache 263/2018
Seite - 4 –
Die Stellungnahme des Eingabenstellers wird im Folgenden zusammengefasst:
Es wird die durch das Vorhaben entstehende verkehrs- und sicherheitstechnische
Situation kritisiert. Laut Eingabensteller ist die Verkehrssituation durch den auf der
Schildgesstraße bereits vorhandenen LKW-Verkehr und die daraus entstehenden
Wartezeiten bereits heute angespannt. Der zusätzliche Verkehr durch die zukünftige
Nutzung im Plangebiet stelle eine Verschärfung der ohnehin schon problematischen
Verkehrssituation dar. Weiterhin wird die Anzahl der zur Verfügung gestellten Stellplätze
kritisiert. Der Eingabensteller vermutet, dass es nach der Aufnahme der geplanten
Nutzung vermehrt zu verkehrswidrigen Haltevorgängen entlang der Schildgesstraße
kommen werde. Die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Ein- und Ausfahrtsituation
seien zudem unzureichend. Darüber hinaus berge die im Zuge des Bauantrags
genehmigte Ein- und Ausfahrtsituation Gefahren für die Verkehrsteilnehmer. Außerdem
wird kritisiert, dass die gutachterliche Ermittlung der Lärmimmissionen fehlerhaft sei. Der
Eingabensteller schlägt zudem eine Alternativlösung im Sinne einer Verkehrsführung über
die Langenackerstraße vor.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt, dass der zusätzliche Verkehr, sowie die vorgesehene
Erschließung, zu keinen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auf der
Schildgesstraße führt. Auch heute besteht keine angespannte Verkehrssituation. Im Zuge
des Baugenehmigungsverfahrens wurden zudem mehr als ausreichend Stellplätze
nachgewiesen. Dies bestätigt auch das Verkehrsgutachten. Darüber hinaus befindet sich
eine Vielzahl an Stellplätzen im Bereich des bestehenden Jugendzentrums „Passwort
Cultra“. Auch die geplante Ein- und Ausfahrtsituation wurde gutachterlich untersucht und
als unproblematisch bewertet. Verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen sollen zudem die
Maßnahmen des Bebauungsplans unterstützen. Die Aussagen des Lärmgutachtens und
somit auch die Aussage, dass vorhandene Schutzansprüche durch das Vorhaben nicht
erweitert werden, sind stimmig. Die vorgebrachte Alternativlösung des Eingabenstellers,
den Verkehr über die Langenackerstraße zu leiten, ist aufgrund der damit einhergehenden
Restriktionen für das angrenzende Wohngebiet, bzw. aufgrund der als sehr kritisch
bewerteten Möglichkeit einen fünften Ast in den Kreisverkehr zu integrieren, nicht zu
befürworten.
Aus den Anregungen der Träger öffentlicher Belange gingen besonders Bedenken
bezüglich der vorhandenen Altlasten im Plangebiet, Anreize zu alternativen Lösungen der
Verkehrsführung sowie zur Suche nach alternativen KiTa-Standorten hervor. Es wurde
zudem auf die etwaigen Einschränkungen für die vor Ort ansässigen Betriebe
hingewiesen, die durch die neue Nutzung entstehen könnten.
Bedenken bezüglich der vorhandenen Altlasten können ausgeräumt werden, da im Zuge
des Genehmigungsverfahrens eine Gasdrainage angelegt wurde, welche ein maximales
Maß an Sicherheit gewährleistet. Eine alternative Verkehrsführung ist, wie oben erläutert,
nicht zu befürworten. Aufgrund des immensen Bedarfs an Kindertagesstätten in Brühl
werden weitere Standorte auf ihre Eignung für die Errichtung weiterer Kindertagesstätten
untersucht. Zu Beginn des Planverfahrens gab es jedoch keine alternativen Standorte, für
die eine zeitnahe Umsetzung in Aussicht stand. Durch die Ansiedlung eines
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soziokulturellen Zentrums und einer Kindertagesstätte wird der vor Ort ansässige Betrieb
nicht eingeschränkt, da die durch ihn einzuhaltenden Schutzansprüche, der nahgelegenen
Wohnbebauung bereits bestehen und durch die geplante KiTa nicht verschärft werden.
Weitere Anregungen der Träger öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen die
Bauausführung und haben daher lediglich zu einer redaktionellen Änderung der
Begründung und der textlichen Festsetzung geführt. Diese Änderungen sind in den
Planunterlagen kenntlich gemacht.
Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss
vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Abwägungsvorschlag BP 04.21
Übersichtsplan BP 04.21
Bebauungsplan BP 04.21 (verkleinert, s/w)
Planzeichenerklärung BP 04.21 (verkleinert, s/w)
Textliche Festsetzungen BP 04.21
Begründung BP 04.21