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Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Bömken 61 26 10 0421 15.08.2018 263/2018 Betreff Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße": Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung ja / nein B1.01 Bürger 1 B 1.02 B 1.03 B 1.04 B 1.05 B 1.06 B 1.07 B 1.08 Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja Nein B 1.09 B 1.10 Nein Nein Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 2 – Drucksache 263/2018 B 1.11 Nein B 1.12 B 1.13 B 1.14 Ja Nein Ja Nein Nein Nein Ja Ja Ja Nein Ja B 1.15 B 1.16 B 1.17 B 1.18 B 1.19 B 1.20 B 1.21 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Landesbetrieb Straßenbau NRW T1.02 T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T4.02 T5.01 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Erftverband Geologischer Dienst NRW Telekom Deutschland GmbH T5.02 T6.01 T6.02 T6.03 T6.04 T6.05 T6.06 T7.01 T7.03 Berücksichtigung ja / nein Ja - Ja Nein Ja Nein Nein Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Wird berücksichtigt. - Ja Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - Nein Deutscher Kinderschutzbund Brühl Abwägung der Stellungnahme Ja Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ja Ist bereits berücksichtigt. Seite - 3 – Drucksache 263/2018 Lfd. Nr. T7.04 T7.05 T7.06 T7.07 T7.08 T7.09 T7.10 T8.01 TÖB Berücksichtigung ja / nein Industrie- und Handelskammer zu Köln T8.02 T8.03 Abwägung der Stellungnahme Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ja Nein Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531, 532, 527, 553, durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554 durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks 579, vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 579. Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.04. bis 17.05.2018. Im Rahmen der Offenlage sind neben den Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Anregungen eines privaten Unternehmens eingegangen. Drucksache 263/2018 Seite - 4 – Die Stellungnahme des Eingabenstellers wird im Folgenden zusammengefasst: Es wird die durch das Vorhaben entstehende verkehrs- und sicherheitstechnische Situation kritisiert. Laut Eingabensteller ist die Verkehrssituation durch den auf der Schildgesstraße bereits vorhandenen LKW-Verkehr und die daraus entstehenden Wartezeiten bereits heute angespannt. Der zusätzliche Verkehr durch die zukünftige Nutzung im Plangebiet stelle eine Verschärfung der ohnehin schon problematischen Verkehrssituation dar. Weiterhin wird die Anzahl der zur Verfügung gestellten Stellplätze kritisiert. Der Eingabensteller vermutet, dass es nach der Aufnahme der geplanten Nutzung vermehrt zu verkehrswidrigen Haltevorgängen entlang der Schildgesstraße kommen werde. Die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Ein- und Ausfahrtsituation seien zudem unzureichend. Darüber hinaus berge die im Zuge des Bauantrags genehmigte Ein- und Ausfahrtsituation Gefahren für die Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird kritisiert, dass die gutachterliche Ermittlung der Lärmimmissionen fehlerhaft sei. Der Eingabensteller schlägt zudem eine Alternativlösung im Sinne einer Verkehrsführung über die Langenackerstraße vor. Ein Verkehrsgutachten bestätigt, dass der zusätzliche Verkehr, sowie die vorgesehene Erschließung, zu keinen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auf der Schildgesstraße führt. Auch heute besteht keine angespannte Verkehrssituation. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurden zudem mehr als ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Dies bestätigt auch das Verkehrsgutachten. Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl an Stellplätzen im Bereich des bestehenden Jugendzentrums „Passwort Cultra“. Auch die geplante Ein- und Ausfahrtsituation wurde gutachterlich untersucht und als unproblematisch bewertet. Verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen sollen zudem die Maßnahmen des Bebauungsplans unterstützen. Die Aussagen des Lärmgutachtens und somit auch die Aussage, dass vorhandene Schutzansprüche durch das Vorhaben nicht erweitert werden, sind stimmig. Die vorgebrachte Alternativlösung des Eingabenstellers, den Verkehr über die Langenackerstraße zu leiten, ist aufgrund der damit einhergehenden Restriktionen für das angrenzende Wohngebiet, bzw. aufgrund der als sehr kritisch bewerteten Möglichkeit einen fünften Ast in den Kreisverkehr zu integrieren, nicht zu befürworten. Aus den Anregungen der Träger öffentlicher Belange gingen besonders Bedenken bezüglich der vorhandenen Altlasten im Plangebiet, Anreize zu alternativen Lösungen der Verkehrsführung sowie zur Suche nach alternativen KiTa-Standorten hervor. Es wurde zudem auf die etwaigen Einschränkungen für die vor Ort ansässigen Betriebe hingewiesen, die durch die neue Nutzung entstehen könnten. Bedenken bezüglich der vorhandenen Altlasten können ausgeräumt werden, da im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine Gasdrainage angelegt wurde, welche ein maximales Maß an Sicherheit gewährleistet. Eine alternative Verkehrsführung ist, wie oben erläutert, nicht zu befürworten. Aufgrund des immensen Bedarfs an Kindertagesstätten in Brühl werden weitere Standorte auf ihre Eignung für die Errichtung weiterer Kindertagesstätten untersucht. Zu Beginn des Planverfahrens gab es jedoch keine alternativen Standorte, für die eine zeitnahe Umsetzung in Aussicht stand. Durch die Ansiedlung eines Drucksache 263/2018 Seite - 5 – soziokulturellen Zentrums und einer Kindertagesstätte wird der vor Ort ansässige Betrieb nicht eingeschränkt, da die durch ihn einzuhaltenden Schutzansprüche, der nahgelegenen Wohnbebauung bereits bestehen und durch die geplante KiTa nicht verschärft werden. Weitere Anregungen der Träger öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen die Bauausführung und haben daher lediglich zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt. Diese Änderungen sind in den Planunterlagen kenntlich gemacht. Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss vorgeschlagen. Anlage(n): (1) (2) (3) (4) (5) (6) Abwägungsvorschlag BP 04.21 Übersichtsplan BP 04.21 Bebauungsplan BP 04.21 (verkleinert, s/w) Planzeichenerklärung BP 04.21 (verkleinert, s/w) Textliche Festsetzungen BP 04.21 Begründung BP 04.21