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Vorlage (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
211 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Bömken Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 26 10 0692 3.Änd 15.08.2018 264/2018 Betreff Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung A – Eingeschränkte Bürgerbeteiligung (13.04. - 17.05.2018) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1 Bürger 1 B 2.01 Bürger 2 B 2.02 B 2.03 B 2.04 Berücksich Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Seite - 2 – Drucksache 264/2018 Lfd. Nr. Bürger B 2.05 B 2.06 B 2.07 Berücksich tigung ja / nein nein nein nein B 2.08 B 2.09 B 2.10 B 2.11 B 2.12 ja nein nein nein nein B 2.13 nein B 2.14 B 2.15 B 2.16 ja nein nein B 2.17 nein B2.18 B 2.19 B 2.20 nein ja nein B 2.21 nein B 3.01 Bürger 3 nein Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens Wird nicht berücksichtigt A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T 1.02 T 2.03 T 2.07 T 2.08 T 2.09 T 2.10 T 3.01 T 3.02 TÖB Berücksich Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Erftverband ja Ist bereits berücksichtigt Rhein-Erft-Kreis ja Wird berücksichtigt. Amt für Umweltschutz und Kreisplanung ja Ist bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt ja Wird berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. Bezirksregierun ja Ist bereits berücksichtigt g Arnsberg Bergbau und Energie in NRW ja Ist bereits berücksichtigt. Drucksache 264/2018 Seite - 3 – Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang einer neu zu bildenden Grenze, die sich ergibt, durch Aufwinkeln, a) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in östliche Richtung) des Punktes, welcher 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegt und b) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in westliche Richtung) als Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29. Die Gebietsgrenze des Bebauungsplanes im Norden verläuft also von dem vorgenannten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29 bis zum 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegenden Punktes, im Osten vom vorgenannten 2,00 m Punkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2844 bis zum Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2845, dann vom Grenzpunkt der Flurstücke 2845, 2846, 2789 in westliche Richtung in Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 2845 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 2789, von diesem Schnittpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2789 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2789, 2445 und 2841, im Süden entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2841 und 246/29, im Westen entlang der westliche Grenze des Flurstück 246/29 vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 246/29 bis zum Schnittpunkt mit der neu zu bildenden Grenze im Norden. Das Plangebiet umfasst ca. 0,12 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.04. – 17.05.2018. In den Stellungnahmen der Bürger wurde Kritik am Planungsanlassgeber geäußert, da dieser sich früher massiv gegen die Planungen zur 2. Änderung gewehrt hat, während er nun finanziell von den im Zuge dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes getätigten Drucksache 264/2018 Seite - 4 – Erschließungsmaßnahmen profitiere. Zudem wird die Straßenplanung kritisiert, da diese für den fahrenden, als auch für den ruhenden Verkehr nicht genug Platz bereitstelle. Von einem Eigentümer eines an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks wurde der Wunsch geäußert, in das Bebauungsplanverfahren mit aufgenommen zu werden um Baurecht für den rückwärtigen Bereich dieses Grundstücks zu schaffen. Seitens der Träger öffentlicher Belange wird vor allem auf die Bodengrundverhältnisse hingewiesen. Die Kritik der Bürger bezüglich einer finanziellen Benachteiligung sind privatrechtlicher Natur und daher nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Bedenken der Straßenplanung werden nicht geteilt, da die Verkehrsfläche lediglich zwei Wohnbaugrundstücke betreffend erweitert wird. Die 3. Änderung führt zu keinem nennenswerten Mehrverkehr innerhalb der Bereiche „Auf dem Gallberg“ und „Unter Birken“. Die geschilderten verkehrstechnischen Probleme sind ordnungsrechtlicher Natur und betreffen somit nicht das Bebauungsplanverfahren zur 3. Änderung. Der Miteinbezug des an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks wird nicht befürwortet, da dieser mit erheblichen Restriktionen für die durch den Bebauungsplan überplanten Grundstücke verbunden wäre. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in einem weiteren Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für den rückwärtigen Bereich dieses Grundstücks sowie benachbarter Grundstücke zu schaffen und diese zu erschließen. Die Bodengrundverhältnisse wurden bereits im Vorfeld der Planung untersucht. Die Ergebnisse sind mit in das Bebauungsplanverfahren eingeflossen und somit Bestandteil des Bebauungsplanes. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange führten teilweise zu redaktionellen Änderungen, die in den Unterlagen kenntlich gemacht sind. Der Bebauungsplanentwurf wird zum Beschluss vorgeschlagen. Anlage(n): (1) (2) (3) (4) (5) (6) Abwägungsvorschlag Übersichtsplan BP 06.92 3Ä Bebauungsplan BP 06.92 3Ä Planzeichenerklärung 06.92 3Ä Textliche Festsetzungen BP 06.92 3Ä Begründung BP 06.92 3Ä