Daten
Kommune
Brühl
Größe
211 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Bömken
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61 26 10 0692 3.Änd 15.08.2018
264/2018
Betreff
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
A – Eingeschränkte Bürgerbeteiligung (13.04. - 17.05.2018) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd.
Nr.
Bürger
B1
Bürger 1
B 2.01 Bürger 2
B 2.02
B 2.03
B 2.04
Berücksich Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Seite - 2 –
Drucksache 264/2018
Lfd.
Nr.
Bürger
B 2.05
B 2.06
B 2.07
Berücksich
tigung
ja / nein
nein
nein
nein
B 2.08
B 2.09
B 2.10
B 2.11
B 2.12
ja
nein
nein
nein
nein
B 2.13
nein
B 2.14
B 2.15
B 2.16
ja
nein
nein
B 2.17
nein
B2.18
B 2.19
B 2.20
nein
ja
nein
B 2.21
nein
B 3.01 Bürger 3
nein
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens
Wird nicht berücksichtigt
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd.
Nr.
T 1.02
T 2.03
T 2.07
T 2.08
T 2.09
T 2.10
T 3.01
T 3.02
TÖB
Berücksich Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Erftverband
ja
Ist bereits berücksichtigt
Rhein-Erft-Kreis
ja
Wird berücksichtigt.
Amt für
Umweltschutz
und
Kreisplanung
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
Bezirksregierun
ja
Ist bereits berücksichtigt
g Arnsberg
Bergbau und
Energie in NRW
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Drucksache 264/2018
Seite - 3 –
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 06.92
"Gallbergsiedlung" 3. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung
und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang einer neu zu bildenden Grenze, die sich ergibt, durch Aufwinkeln,
a) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in östliche Richtung) des
Punktes, welcher 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der
Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks
2789 liegt und
b) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in westliche Richtung) als
Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29.
Die Gebietsgrenze des Bebauungsplanes im Norden verläuft also von dem
vorgenannten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29
bis zum 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844,
2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegenden
Punktes,
im Osten
vom vorgenannten 2,00 m Punkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks
2844 bis zum Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, weiter
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2845, dann vom Grenzpunkt
der Flurstücke 2845, 2846, 2789 in westliche Richtung in Verlängerung der
südlichen Grenze des Flurstücks 2845 bis zum Schnittpunkt mit der
westlichen Grenze des Flurstücks 2789, von diesem Schnittpunkt entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 2789 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2789, 2445 und 2841,
im Süden
entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2841 und 246/29,
im Westen
entlang der westliche Grenze des Flurstück 246/29 vom südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 246/29 bis zum Schnittpunkt mit der neu zu
bildenden Grenze im Norden.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,12 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.04. – 17.05.2018.
In den Stellungnahmen der Bürger wurde Kritik am Planungsanlassgeber geäußert, da
dieser sich früher massiv gegen die Planungen zur 2. Änderung gewehrt hat, während er
nun finanziell von den im Zuge dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes getätigten
Drucksache 264/2018
Seite - 4 –
Erschließungsmaßnahmen profitiere. Zudem wird die Straßenplanung kritisiert, da diese
für den fahrenden, als auch für den ruhenden Verkehr nicht genug Platz bereitstelle. Von
einem Eigentümer eines an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks wurde der
Wunsch geäußert, in das Bebauungsplanverfahren mit aufgenommen zu werden um
Baurecht für den rückwärtigen Bereich dieses Grundstücks zu schaffen. Seitens der
Träger öffentlicher Belange wird vor allem auf die Bodengrundverhältnisse hingewiesen.
Die Kritik der Bürger bezüglich einer finanziellen Benachteiligung sind privatrechtlicher
Natur und daher nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Bedenken der
Straßenplanung werden nicht geteilt, da die Verkehrsfläche lediglich zwei
Wohnbaugrundstücke betreffend erweitert wird. Die 3. Änderung führt zu keinem
nennenswerten Mehrverkehr innerhalb der Bereiche „Auf dem Gallberg“ und „Unter
Birken“. Die geschilderten verkehrstechnischen Probleme sind ordnungsrechtlicher Natur
und betreffen somit nicht das Bebauungsplanverfahren zur 3. Änderung. Der Miteinbezug
des an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks wird nicht befürwortet, da dieser mit
erheblichen Restriktionen für die durch den Bebauungsplan überplanten Grundstücke
verbunden wäre. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in einem weiteren
Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für den rückwärtigen Bereich dieses Grundstücks
sowie benachbarter Grundstücke zu schaffen und diese zu erschließen. Die
Bodengrundverhältnisse wurden bereits im Vorfeld der Planung untersucht. Die
Ergebnisse sind mit in das Bebauungsplanverfahren eingeflossen und somit Bestandteil
des Bebauungsplanes.
Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange führten teilweise zu redaktionellen Änderungen, die in den Unterlagen
kenntlich gemacht sind.
Der Bebauungsplanentwurf wird zum Beschluss vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Abwägungsvorschlag
Übersichtsplan BP 06.92 3Ä
Bebauungsplan BP 06.92 3Ä
Planzeichenerklärung 06.92 3Ä
Textliche Festsetzungen BP 06.92 3Ä
Begründung BP 06.92 3Ä