Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Bömken
61 26 20 0509
15.08.2018
265/2018
Betreff
Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße"
- Auslegungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), die öffentliche Auslegung der
Ergänzungssatzung 05.09 „südlich Sechtemer Straße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6.
Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise sowie in der Flur 6 die
Flurstücke 327 und 627 beide teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze
des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von
hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze des
Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels entlang der
südlichen Grenzen der Flurstücke 626, 135 und 136 bis zum Fußpunkt des
rechten Winkels vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, bezogen auf
die südliche Grenze des Flurstücks 136 und von hier entlang des rechten
Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84,
vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen
Grenze des Flurstücke 68,
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68,
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67.
Drucksache 265/2018
Seite - 2 –
Das Plangebiet umfasst ca. 0,2 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen:
Gemäß § 34 Abs. 5, Satz 2 BauGB werden für die Ergänzungssatzung 05.09 „südlich
Sechtemer Straße“ einzelne Festsetzungen nach § 9 BauGB getroffen, nicht jedoch
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. Nach der Eigenart der näheren Umgebung
des Satzungsgebietes sind hinreichend eindeutige Beurteilungsmaßstäbe im Sinne des §
34 BauGB für Art und Maß der baulichen Nutzung gegeben, sodass mit einer
Ergänzungssatzung eine geordnete städtebauliche Entwicklung und ein gelungener
Siedlungsabschluss entlang der Sechtemer Straße gewährleistet werden kann.
Verfahrensablauf:
Für die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kommt das Verfahren
nach §13 Abs. 1 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung (Vgl. §34 Abs. 6 Satz
1).
Demnach wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs.
4 BauGB abgesehen.
Das vereinfachte Verfahren kann im Vergleich zum Normalverfahren schneller
durchgeführt werden. Somit kann für das geplante Vorhaben zeitnah geeignetes Planrecht
geschaffen werden.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das vorgelegte Konzept zur öffentlichen
Auslegung zu beschließen. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Übersichtsplan E 05.09
Planzeichnung E 05.09 (verkleinert, s/w)
Planzeichenerklärung (verkleinert, s/w)
Textliche Festsetzungen E 05.09
Begründung E 05.09