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Vorlage (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Bömken 61 26 10 06121Ä 15.08.2018 266/2018 Betreff Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 116, 119, 242, 112, 123, 18, und teilweise die Flurstücke 16/2, 17/4, 17/1, 159, 315 und 278. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Osten Im Süden Im Westen vom Schnittpunkt (A) der Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 307 nach Norden mit der südlichen Grenze des Flurstücks 256 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 278 und 307, weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 307 und 314, weiter bis zum südwestlichen Grenzpunkt der Flurstücke 315, 316 und 278, von da weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 17/4 und 278 und entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 17/4, 17/1 und 18, entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 18 und 159 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels auf die südöstliche Ecke des Schuppens des Flurstücks 158, vom benannten Fußpunkt zur südöstlichen Ecke des Schuppens auf dem Flurstück 158, weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 159, 158 und 18, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 158, 18 und 17/1, weiter in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 17/1 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels auf den Schnittpunkt (B) der südlichen Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 112 und 123 mit der Drucksache 266/2018 Im Norden Seite - 2 – südlichen Grenze des Flurstücks 16/2, von hier nach Norden bis zum vorgenannten Schnittpunkt (B), weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 124, 123 und 16/2, weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 123 und 112, weiter in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 112 und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 242, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 242, sowie der östlichen Grenze der Flurstücke 119 und 116, weiter in Verlängerung der westlichen Grenze der Flurstücke 119 und 116 bis zum Schnittpunkt (C) mit der südlichen Grenze des Flurstücks 11, vom vorgenannten Schnittpunkt (C) entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 11 und 256 bis zum Schnittpunkt (A) im Osten. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Für die Fläche des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung besteht Planungsrecht gemäß des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“. Dieser ist seit dem 28.02.2008 rechtskräftig und setzt ein reines Wohngebiet mit Baufeldern für Einzelund Doppelhäuser fest. Seit der Rechtskraft konnte kein Wohnen auf der Fläche der 1. Änderung angesiedelt werden. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich auf dieser Fläche Hausgärten der Gebäude Alte Bonnstraße, Acker- und Weidenflächen, sowie Flächen für Nebenanlagen. Ein Investor konnte einen Großteil der Flächen erwerben und strebt nun die Entwicklung dieses Gebiets an. Das derzeit vorgesehene Konzept des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“ konnte bisher nicht umgesetzt werden, da der Eigentümer eines zentral in der Fläche des Bebauungsplanes zur 1. Änderung liegenden Grundstückes (Flurstück 17/4) nicht an einer Bebauung seiner Fläche interessiert war. Um die Flächenpotenziale dieses Gebietes dennoch auszuschöpfen, soll nun auf den benachbarten Flächen neues Planungsrecht geschaffen werden. Mehrere gutachterliche Untersuchungen wurden bereits im Zuge des Bebauungsplans 06.12 „Im Geildorfer Feld“ durchgeführt. Ein mögliches Konzept ist die Etablierung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen, welche das nähere Umfeld bereits prägen. Die Ausweisung als Wohngebiet soll dementsprechend bestehen bleiben. Verfahren: Da die Gesamtfläche des Plangebiets mit ca. 11.000 m² deutlich unter der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² liegt, keine weiteren Drucksache 266/2018 Seite - 3 – Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden bzw. wurden, deren Grundflächen mit zu berücksichtigen wären, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, angewandt werden. Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. Ebenso bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutzes und der Landschaftspflege. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 06.12 1Ä (2) Vorentwurf BP 06.12 1Ä