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Vorlage (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
18.09.18, 11:37
Vorlage (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Klug 61-26-10-0891Ä1 16.08.2018 267/2018 Betreff Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.91 „Bundesakademien“ 1. Änderung. Plangebietsabgrenzung: Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und umfasst die Flurstücke 2646, 2649, 2652, 2653, 2354., 2356, 2671, 2655, 2654, 2651, 2648 und teilweise 2689 und 2645. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 2646 und 2689 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der östlichen Grenzen der Flurstücke 2354 und 2356 mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 2689, im Osten vom vorgenannten Schnittpunkt weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 2689, 2355 und 2354, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 2354 und 2356, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 2356 und 2671, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 2655, Seite - 2 – Drucksache 267/2018 im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 2655 und 2651bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2648, 2645 und 1301 in der Flur 5, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 2645, 2647 und 2646. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 Hektar. Erläuterungen: Im Zusammenhang mit der durch den Bund forcierten Ausbildung von Polizeibeamten entsteht an der Hochschule des Bundes erheblicher Raumbedarf, um die Ausbildung zu gewährleisten. Ein Investor plant daher im Bereich südlich der bestehenden Fachhochschule eine Erweiterung dieser Hochschule. Seitens des Bundes besteht genehmigter Bedarf für diese Erweiterung. Zusätzlich zu neuen Unterrichtsräumen und Vorlesungssälen sollen neue Studentenwohnheime und ein Parkhaus entstehen. In dem Gebiet sollen zukünftig ca. 500 Microappartments mit ca. 22 m² und 16 Appartments mit ca. 80 m² Wohnfläche entstehen. Hinzu kommen ca. 4.000 m² Fläche für Hörsäle, Kursräume, Büros, MiniMarket, Bäckerei, Cafeteria, etc. Für die Erweiterung der Hochschule ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts nötig. Der derzeit gültige Bebauungsplan 08.91 „Bundesakademien“ weist im Planbereich eine Grünfläche aus und soll entsprechend angepasst werden, um Planungsrecht für die Erweiterung des Hochschulstandortes zu schaffen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Städtebauliches Konzept