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Vorlage (Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße, Ehemalige Post' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
23.08.18, 12:45
Aktualisiert
23.08.18, 12:45
Vorlage (Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße, Ehemalige Post'
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße, Ehemalige Post'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0121 16.08.2018 269/2018 Betreff Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße 14 und 16, ehemalige Post' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.21 „Comesstraße 14 und 16, ehemalige Post“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und betrifft lediglich das Flurstück 276 in Flur 26 (2680qm). Erläuterungen: Das ehemalige Postgebäude sowie mehrere dazugehörige technische Gebäude der ehemaligen Ortsvermittlungsstelle an der Comesstraße wurden in den letzten Jahrzehnten als Verwaltungs- und technische Gebäude für Telekommunikationszwecke gebraucht. Ein Großteil der Nutzungen wurde zwischenzeitlich aufgegeben, so dass das ehemalige Postamtsgebäude sowie der östlich daneben befindliche dreigeschossige Baukörper im Laufe dieses Jahres von der Telekom an einen Investor veräußert wurde. Dieser beabsichtigt diese baulichen Anlagen zu Schulungs- und Wohnzwecken umzufunktionieren. Konkret ist die Unterbringung von Schulungsräumen nebst Studentenwohnungen für die Hochschule des Bundes geplant, die ihrerseits dringenden und kurzfristigen Schulungsbedarf von auszubildenden Polizisten hat. Die beiden übrigen, westlich liegenden Gebäude (1x 1-geschossig / bis 5m Höhe, 1x 2geschossig / bis ca. 10m Höhe) verbleiben zunächst bei der Telekom, die diese Anlagen weiterhin für die Ortsvermittlung benötigt. Drucksache 269/2018 Seite - 2 – Das bisherige Planungsrecht ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auf 'Fläche für den Gemeinbedarf' festgesetzt. Diese Art der Festsetzung zielt auf eine öffentliche Nutzung des Gebäudes ab, die insbesondere auf den kommunalen Bedarf abstellt. Die avisierte Hochschulnutzung in Verbindung mit Wohnfunktion ist planungsrechtlich nicht zulässig, daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Neben der Anpassung der Art der baulichen Nutzung, wird sich der Bebauungsplan mit dem Umgang mit Stellplätzen befassen, da sich diese nicht vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück werden darstellen lassen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan