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Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung des Betriebsausschusses)

Daten

Kommune
Willich
Größe
146 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:48
Aktualisiert
27.08.18, 17:48
Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung des Betriebsausschusses) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung des Betriebsausschusses)

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Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/269 Natur und Lebensraum Abwasserbetrieb der Stadt Willich 18.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge Rat TOP Sitzungsdatum 06.09.2018 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung des Betriebsausschusses Sachverhalt: Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 den vom Betriebsleiter aufgestellten Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 beraten (Vorlagen Betriebsausschuss 14.06.2018, Anlagen 1 und 1a). Wie der Sitzungsvorlage weiterhin zu entnehmen ist, hat die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner aus Krefeld den Prüfungsbericht vorgelegt (Anlage 2). Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bestätigte mit Schreiben vom 02.07.2018 (Anlage 3), dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt und dieser keiner Ergänzung bedarf. Gemäß § 26 Abs. 2 i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Jahresabschluss 2017 des Abwasserbetriebs der Stadt Willich (ABW) weist bei einer Bilanzsumme von 85.324.311,08 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.140.274,01 € aus. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zwischen dem ABW und der Stadt Willich erhält die Stadt vom ABW im Rahmen der Ergebnisverwendung einen Anteil aus der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 1.505.525,64 €. Eine Vorabgewinnausschüttung an die Stadt wurde im Jahre 2017 nicht durchgeführt. Der Betriebsleiter schlägt vor, den vereinbarten Anteil aus der Verzinsung in Höhe von 1.505.525,64 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 2.634.748,37 € der Allgemeinen Rücklage des ABW zuzuführen. Daraufhin fasste der Betriebsausschuss in der Sitzung am 14.06.2018 folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von 85.324.311,08 € und einem Jahresüberschuss von 4.140.274,01 € aufgestellten Jahresabschlusses 2017 für den ABW. Weiterhin empfahl der Betriebsausschuss dem Stadtrat einstimmig, von dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 4.140.274,01 € einen Betrag in Höhe von 1.505,525,64 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 2.634.748,37 € der Allgemeinen Rücklage des Abwasserbetriebes der Stadt Willich zuzuführen (Niederschrift des Betriebsausschusses vom 14.06.2018, Anlage 4). Dieser Empfehlung lagen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zugrunde. Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Gemeindeprüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk erteilt. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Bestätigung der Gemeindeprüfungsanstalt vom 02.07.2018 wird dem Rat der Stadt Willich nachfolgende Beschlussempfehlung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: 1. Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von 85.324.311,08 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.140.274,01 € aufgestellten Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für den ABW. Von dem Jahresüberschuss in Höhe von 4.140.274,01€ wird ein Anteil in Höhe von 1.505.525,64 € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet und der verbleibende Betrag in Höhe von 2.634.748,37 € der Allgemeinen Rücklage des Abwasserbetriebes der Stadt Willich zugeführt. Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zugrunde. 2. Darüber hinaus erteilt der Stadtrat dem Betriebsausschuss eigenbetriebsähnliche Einrichtung ABW Entlastung für das Jahr 2017. in Bezug auf (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Anlage 1 - Vorlage Betriebsausschuss 14.06.2018 Anlage 1a - Ergänzungsvorlage Betriebsausschuss 14.06.2018 Anlage 2 - ABW Willich Bericht 2017 Anlage 3 - Stellungnahme GPA ABW 2017 Anlage 4 - Niederschrift TOP 6 Betriebsausschuss 14.06.2018 Sitzungsvorlage 18/269 Seite 2 von 2 die