Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
172/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 172/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Beloch
13.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 172/2018 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust von 961.006,15 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 814.400,00 €
und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 497.518,78 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 350.912,63 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2017 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 weist einen Verlust in Höhe
von 961.006,15 € aus. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 814.400,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
497.518,78 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 350.912,63 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 350.912,63 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan höheren Jahresverlust sind insbesondere die restlichen
Sanierungsarbeiten der Elektroanlage im Rheinforum, sowie Betonsanierungsarbeiten im Rheinforum.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.