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Beschlussvorlage (Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 im Kulturbereich)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 181/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 im Kulturbereich Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 181/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Bab 16.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 20.03.2018 wurde einstimmig neue Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling beschlossen, die unter Ziffer 6 Zuschüsse zur Jugendarbeit vorsehen. 2. Lösung Ziffer 6 der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling -Zuschüsse zur Jugendarbeit- hat folgenden Wortlaut: „Die Stadt Wesseling gewährt den Vereinen nach Ziffer 1.1.einen Zuschuss für die Jugendarbeit, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder vom 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Berechnung ist dem Bereich für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften bis zum 31. Juli eines jeden Jahres die Jugendarbeit des Vereines nachzuweisen und eine überprüfbare Mitgliederliste vorzulegen. Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgesetzt. Der Jugendzuschuss ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt.“ Die Verwaltung hat Ende Juli die Kulturvereine gebeten, die Zahlen Ihrer Mitglieder vom 3. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu benennen. Aufgrund der eingegangen Rückmeldungen verzeichnen die Wesselinger Kulturvereine derzeit 257 jugendliche Mitglieder in diesem Alter. Die Verwaltung empfiehlt, analog zum Beschluss des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 04.07.2018 pro jugendlichem Mitglied eine Förderung von 4,00 € zu gewähren. Unter Berücksichtigung dieses Wertes beliefe sich die Höhe der Zuschüsse zur Jugendarbeit für die Kulturvereine in 2018 auf insgesamt 1.028,00 €. Aus der anliegenden Auflistung ist ersichtlich, welchen Förderbetrag die jeweiligen Vereine erhalten würden. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob in 2018 pro jugendlichem Mitglied ein Förderbetrag von 4,00 € gewährt werden soll. 3. Alternativen Werden keine benannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Produktbereich Kulturförderung stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 – Zuschüsse – Mittel in Höhe von insgesamt 32.523 € zur Verfügung.