Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
181/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 im Kulturbereich
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 181/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Bab
16.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 20.03.2018 wurde einstimmig neue Richtlinien
für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling beschlossen, die unter Ziffer 6 Zuschüsse zur Jugendarbeit
vorsehen.
2. Lösung
Ziffer 6 der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling -Zuschüsse zur Jugendarbeit- hat folgenden Wortlaut:
„Die Stadt Wesseling gewährt den Vereinen nach Ziffer 1.1.einen Zuschuss für die Jugendarbeit, ohne
dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss.
Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder vom 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Berechnung ist dem Bereich für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
bis zum 31. Juli eines jeden Jahres die Jugendarbeit des Vereines nachzuweisen und eine überprüfbare Mitgliederliste vorzulegen.
Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgesetzt.
Der Jugendzuschuss ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt.“
Die Verwaltung hat Ende Juli die Kulturvereine gebeten, die Zahlen Ihrer Mitglieder vom 3. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu benennen. Aufgrund der eingegangen Rückmeldungen verzeichnen die Wesselinger
Kulturvereine derzeit 257 jugendliche Mitglieder in diesem Alter.
Die Verwaltung empfiehlt, analog zum Beschluss des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 04.07.2018
pro jugendlichem Mitglied eine Förderung von 4,00 € zu gewähren. Unter Berücksichtigung dieses Wertes
beliefe sich die Höhe der Zuschüsse zur Jugendarbeit für die Kulturvereine in 2018 auf insgesamt 1.028,00
€. Aus der anliegenden Auflistung ist ersichtlich, welchen Förderbetrag die jeweiligen Vereine erhalten würden.
Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob in 2018 pro jugendlichem Mitglied ein Förderbetrag von 4,00 €
gewährt werden soll.
3. Alternativen
Werden keine benannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Produktbereich Kulturförderung stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 – Zuschüsse –
Mittel in Höhe von insgesamt 32.523 € zur Verfügung.