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Beschlussvorlage (Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis Wesseling 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Beschlussvorlage (Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis  Wesseling 2018) Beschlussvorlage (Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis  Wesseling 2018) Beschlussvorlage (Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis  Wesseling 2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 182/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis Wesseling 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 182/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Bab 20.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis Wesseling 2018 Beschlussentwurf: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt dem Kunstverein Wesseling e.V. für die Durchführung des 11. Kunstpreises gemäß Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Datum vom 18.08.2018 beantragt der Kunstverein Wesseling e.V., für die Veranstaltung zur Verleihung des 11. Kunstpreis entsprechend Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen städtischen Zuschuss in Höhe von 250 €. Ziffer 7.d (Förderung von nicht städtischen Kulturveranstaltungen) der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling lautet wie folgt: „Für kulturell bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene Kulturveranstaltungen in Wesseling, kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1 x pro Jahr und Verein durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss ein pauschaler Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 250 € gewährt werden.“ 2. Lösung Nach Ansicht der Verwaltung erfüllt der Kunstverein mit seiner Veranstaltung die Bedingungen gemäß Ziffer 7.d der Kulturförderrichtlinien. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im Beschlussentwurf formuliert zu entscheiden. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Zusammen mit den Mitteln aus dem Vorjahr stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 - Zuschüsse - insgesamt Mittel in Höhe von 32.523 € zur Verfügung.