Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
182/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis
Wesseling 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 182/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Bab
20.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag des Kunstverein Wesseling e.V. vom 18.08.2018 auf Bezuschussung des 11. Kunstpreis
Wesseling 2018
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt dem Kunstverein Wesseling e.V. für die Durchführung
des 11. Kunstpreises gemäß Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen
Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Datum vom 18.08.2018 beantragt der Kunstverein Wesseling e.V., für die Veranstaltung zur Verleihung
des 11. Kunstpreis entsprechend Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling
einen städtischen Zuschuss in Höhe von 250 €.
Ziffer 7.d (Förderung von nicht städtischen Kulturveranstaltungen) der Richtlinien für die Kulturförderung in
der Stadt Wesseling lautet wie folgt:
„Für kulturell bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene Kulturveranstaltungen in Wesseling, kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1 x pro Jahr
und Verein durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss ein pauschaler Veranstaltungskostenzuschuss in
Höhe von bis zu 250 € gewährt werden.“
2. Lösung
Nach Ansicht der Verwaltung erfüllt der Kunstverein mit seiner Veranstaltung die Bedingungen gemäß Ziffer
7.d der Kulturförderrichtlinien. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im Beschlussentwurf formuliert zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zusammen mit den Mitteln aus dem Vorjahr stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 - Zuschüsse - insgesamt Mittel in Höhe von 32.523 € zur Verfügung.