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Beschlussvorlage (Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Beschlussvorlage (Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 187/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 187/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Bab 23.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum Beschlussentwurf: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt dem Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich für die Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum gemäß Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren. Sachdarstellung: 1. Problem Âm 21.08.2018 hat der Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich für die Durchführung der Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum im Schwingeler Hof entsprechend Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen städtischen Zuschuss in Höhe von 250 € beantragt. Ziffer 7.d (Förderung von nicht städtischen Kulturveranstaltungen) der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling lautet wie folgt: „Für kulturell bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene Kulturveranstaltungen in Wesseling, kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1 x pro Jahr und Verein durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss ein pauschaler Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 250 € gewährt werden.“ 2. Lösung Nach Ansicht der Verwaltung erfüllt der Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich mit seiner Veranstaltung die Bedingungen gemäß Ziffer 7.d der Kulturförderrichtlinien. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im Beschlussentwurf formuliert zu entscheiden. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Zusammen mit den Mitteln aus dem Vorjahr stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 - Zuschüsse - insgesamt Mittel in Höhe von 32.523 € zur Verfügung.