Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
27.08.18, 17:24
Aktualisiert
27.08.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
187/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der
Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 187/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Bab
23.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag des Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich vom 21.08.2018 auf Bezuschussung der Festlichkeit
zum 95-jährigen Vereinsjubiläum
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt dem Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich für
die Festlichkeit zum 95-jährigen Vereinsjubiläum gemäß Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in
der Stadt Wesseling einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Âm 21.08.2018 hat der Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich für die Durchführung der Festlichkeit
zum 95-jährigen Vereinsjubiläum im Schwingeler Hof entsprechend Ziffer 7.d, der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling einen städtischen Zuschuss in Höhe von 250 € beantragt.
Ziffer 7.d (Förderung von nicht städtischen Kulturveranstaltungen) der Richtlinien für die Kulturförderung in
der Stadt Wesseling lautet wie folgt:
„Für kulturell bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene Kulturveranstaltungen in Wesseling, kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1 x pro Jahr
und Verein durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss ein pauschaler Veranstaltungskostenzuschuss in
Höhe von bis zu 250 € gewährt werden.“
2. Lösung
Nach Ansicht der Verwaltung erfüllt der Tambour-Corps "Gut Klang" 1923 Keldenich mit seiner Veranstaltung die Bedingungen gemäß Ziffer 7.d der Kulturförderrichtlinien. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im Beschlussentwurf formuliert zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zusammen mit den Mitteln aus dem Vorjahr stehen bei dem Produktsachkonto 25-281-00-5318000 - Zuschüsse - insgesamt Mittel in Höhe von 32.523 € zur Verfügung.