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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
27.08.18, 13:31
Aktualisiert
27.08.18, 13:31
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 27. August 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 21.06.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1. Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers Gemäß § 67 (3) GO NRW werden die sachkundigen Bürger von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Jülich erfüllen werde.“ Beschluss Ohne Abstimmung Das Ausschussmitglied Frau Katja Grazyna Böcking wird von dem Ausschussvorsitzenden in feierlicher Form eingeführt und verpflichtet.