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Beschlussvorlage (Zuschüsse Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:01
Aktualisiert
28.08.18, 18:01
Beschlussvorlage (Zuschüsse Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Zuschüsse Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Zuschüsse Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_53/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 51 13 00 31.03.2019 Betreff Zuschüsse Kindertagesstätten Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 06.09.2018 (1) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, die mit dem Trägerwechsel verbundenen finanziellen Vorteile in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen ergebniswirksamen Haushaltsverbesserungen nach dem Vorschlag auf die einzelnen Einrichtungen zu verteilen, der als Anlage beigefügt ist. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Vertrag zum Wechsel der Trägerschaft der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen enthält u.a. ergänzende Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und zum Mitarbeiterschutz. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht konnte seinerzeit, trotz der angespannten Haushaltslage, eine Regelung zu Gunsten der Einrichtungen und der Mitarbeiter/innen gefunden werden. Diese beinhaltet, dass jährlich bis zu 75% der mit dem Trägerwechsel verbundenen finanziellen Vorteile „für notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Bestandssicherung von übergegangenen Einrichtungen sowie zum Mitarbeiterschutz“ eingesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass es sich um „nachgewiesene ergebniswirksame Haushaltsverbesserungen“ handelt. Ein Anspruch des Trägers hierauf besteht ausdrücklich nicht. Die Berechnung der Haushaltsverbesserungen basiert grundsätzlich auf einem Vergleich der Kindpauschalen, die die Gemeinde beim Weiterbetrieb der Kindertageseinrichtungen erhalten hätte und denen, die das DRK als neuer Träger der Einrichtungen nunmehr erhält. Zuschüsse Kindertagesstätten Seite 2 von 3 Im Weiteren finden dann noch Veränderungen bei den Aufwendungen, etwa durch unterschiedliche Berücksichtigung in der Kreisumlage, ihren Niederschlag. Aufgrund der mit der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen abgestimmten Planung erhält der Träger der Kindertageseinrichtung im Verlauf des Jahres Abschläge auf die voraussichtliche Höhe der Kindpauschalen im laufenden Kindergartenjahr. Nach dessen Ablauf erhält er, unter Berücksichtigung der unterjährigen Änderungen, eine endgültige Bewilligung. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 entsprechen 75 Prozent der Haushaltsverbesserungen einem Betrag von rund 85.000 Euro. Neben den erläuterten 85.000 Euro stehen aus dem gemeindlichen Haushalt 50.000 Euro und vom DRK 30.000 Euro für Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung. Dies entspricht einer Gesamtsumme in Höhe von 165.000 Euro. Hiervon können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die im Rahmen einer Prioritätenfestlegung ausgewählt worden sind. Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. Nach Abschluss der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2016/2017 werden die noch offenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung im Rahmen einer Prioritätenfestlegung dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Zuschüsse Kindertagesstätten Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 135.000 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € 135.000 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein ja nein 36365050 durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 21.08.2018 Aufgestellt gez. Strotkötter Mitunterzeichner gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter gez. Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)