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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlamentes )

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
206 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
28.08.18, 18:01
Aktualisiert
03.09.18, 18:01
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlamentes ) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlamentes ) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlamentes )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_54/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 51 12 00 31.03.2019 Betreff Einrichtung eines Jugendparlamentes Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 06.09.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 11.10.2018 Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, in der Gemeinde Weilerswist ein Jugendparlament einzurichten. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss und dem Rat der Gemeinde Weilerswist, die hierfür erforderliche halbe Vollzeitstelle und Sachaufwendungen in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt 2019 einzuplanen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes in der Gemeinde Weilerswist würde Kindern- und Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich schon im jungen Alter politisch zu engagieren Um einschätzen zu können, unter welchen Rahmenbedingungen die Einrichtung eines Jugendparlaments erfolgen kann, wurden Vertreter von Kommunen kontaktiert, die über ein Jugendparlament verfügen. Weiterhin wurden Gespräche mit den Schulleitungen der Schulen und der Gemeinde Weilerswist und dem Landschaftsverband Rheinland, der ein Beratungsangebot für Kommunen zu diesem Themenkomplex vorhält, geführt. Hierzu kann im Nachgang festgehalten werden, dass verschiedene Möglichkeiten von Jugendbeteiligung gegeben sind. Denkbar sind hier verschiedene Formen, wie z.B. Kinder- und Jugendparlament, Kinder- und Jugendrat, Jugendforum, projektbezogene Beteiligung usw. Jugendparlament Seite 2 von 3 Grundsätzlich sollen unabhängig von der Beteiligungsform die Kinder und Jugendlichen möglichst früh in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Auch die Einbeziehung der Schulen stellt einen wichtigen Punkt dar. Bezüglich der Altersstruktur ergeben sich auch verschiedene Varianten. Auch wenn die Altersgruppen von Grundschülern und Schülern von weiterführenden Schulen recht weit auseinander liegen, erscheint ein gemeinsames Gremium für beide Gruppen zielführend. Hierbei wird eine Zielgruppe von Kinder und Jugendlichen im Alter von acht Jahren bis 16 Jahren angedacht. Wichtig ist hierbei, dass die Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden, Handlungsspielraum haben und die Möglichkeit haben, ihre Vorschläge in einem gewissen Rahmen umzusetzen bzw. vorzutragen. Auch die Öffnung der Zielgruppe, hin zu Kinder und Jugendlichen die zwar im Gemeindegebiet leben, aber eine Schule in einem anderen Ort besuchen, ist anzustreben. Die Einbindung eines Jugendparlaments in Fachausschüsse der Gemeinde sollte umgesetzt werden, damit die Ideen und Beschlüsse, die durch das Jugendparlament gefasst werden, auch in der Praxis umgesetzt werden, sofern diese das Budget des Jugendparlaments überschreiten. Ideen und Beschlüsse des Jugendparlaments, welche innerhalb der Budgetgrenze liegen, sollen eigenverantwortlich vom Jugendparlament in enger Absprache mit der Fachkraft , die das Jugendparlament betreut, und in Rücksprache mit der Verwaltungsleitung umgesetzt werden können. Um ein Jugendparlament einzurichten, wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt Kinder und Jugendliche, welche sich bereits in den unterschiedlichen Schülergremien an den Weilerswister Schulen beteiligen, für ein erstes Gespräch zur weiteren Planung eines Jugendparlaments einzuladen. In dieser Gesprächsrunde wird das weitere Vorgehen (Bedarfsabfrage, Geeignete Beteiligungsform, Zusammensetzung eines solchen Gremiums, Wahlen, Themen für ein Jugendparlament) geplant und abgestimmt. Im Nachgang hierzu wird vorgeschlagen, eine Bedarfsabfrage für die Kinder und Jugendlichen durchzuführen. Sitzungen des Jugendparlaments sollten in einem Zeitabstand von jeweils zwei Monaten stattfinden. Aus dem Jugendparlament sollte jeweils ein Vertreter als beratendes Mitglied in die Ausschüsse für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Bildung, Jugend und Soziales entsandt werden, um dort die Entscheidungswege mit gestalten zu können. Die Vertreter des Jugendparlaments sollten über ein eigenes Budget von 5.000 Euro verfügen. Sofern Entscheidungen vorgesehen sind, die darüber hinausgehen, sind diese in den o. g. Fachausschüssen zu erörtern. Insgesamt ist ein großer Umfang an Begleitung der Jugendlichen notwendig, die sich auf die folgende Bereiche erstreckt:       Einladungen für Sitzungen des Jugendparlaments Erstellung und Besprechung der Tagesordnungspunkte Begleitung von verschiedenen Arbeitsgruppen bei den unterschiedlichen Projekten Verwaltung des Budgets Werbung für das Jugendparlament und dessen Wahlen Schulungsseminare der Jugendparlamentsmitglieder Um eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten zu können, wird eine halbe Vollzeitstelle einer Fachkraft benötigt. Hierbei wird von Personalaufwendungen in Höhe von rund 30.000 Euro ausgegangen. Zusätzlich werden Sachaufwendungen in Höhe von 10.000 Euro (5.000 Euro Budget des Jugendparlaments und 5.000 Euro für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen usw.) benötigt. Jugendparlament Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 40.000 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon: nein  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 40.000 € - zweites Folgejahr 40.000 € - drittes Folgejahr 40.000 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: 0€ ja nein Berücksichtigung bei 36362100 Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 21.08.2018 Aufgestellt gez. Strotkötter Mitunterzeichner gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter gez. Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)