Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
206 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
28.08.18, 18:01
Aktualisiert
03.09.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_54/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
51 12 00
31.03.2019
Betreff
Einrichtung eines Jugendparlamentes
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
06.09.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
11.10.2018
Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, in der Gemeinde Weilerswist ein Jugendparlament einzurichten.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales dem Haupt-, Finanz- und
Vergabeausschuss und dem Rat der Gemeinde Weilerswist, die hierfür erforderliche halbe Vollzeitstelle und Sachaufwendungen in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt 2019 einzuplanen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes in der Gemeinde Weilerswist würde Kindern- und Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich schon im jungen Alter politisch zu engagieren
Um einschätzen zu können, unter welchen Rahmenbedingungen die Einrichtung eines Jugendparlaments erfolgen kann, wurden Vertreter von Kommunen kontaktiert, die über ein Jugendparlament
verfügen. Weiterhin wurden Gespräche mit den Schulleitungen der Schulen und der Gemeinde
Weilerswist und dem Landschaftsverband Rheinland, der ein Beratungsangebot für Kommunen zu
diesem Themenkomplex vorhält, geführt.
Hierzu kann im Nachgang festgehalten werden, dass verschiedene Möglichkeiten von Jugendbeteiligung gegeben sind. Denkbar sind hier verschiedene Formen, wie z.B. Kinder- und Jugendparlament, Kinder- und Jugendrat, Jugendforum, projektbezogene Beteiligung usw.
Jugendparlament
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Grundsätzlich sollen unabhängig von der Beteiligungsform die Kinder und Jugendlichen möglichst
früh in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Auch die Einbeziehung der Schulen
stellt einen wichtigen Punkt dar.
Bezüglich der Altersstruktur ergeben sich auch verschiedene Varianten. Auch wenn die Altersgruppen von Grundschülern und Schülern von weiterführenden Schulen recht weit auseinander
liegen, erscheint ein gemeinsames Gremium für beide Gruppen zielführend. Hierbei wird eine Zielgruppe von Kinder und Jugendlichen im Alter von acht Jahren bis 16 Jahren angedacht.
Wichtig ist hierbei, dass die Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden, Handlungsspielraum haben und die Möglichkeit haben, ihre Vorschläge in einem gewissen Rahmen umzusetzen
bzw. vorzutragen. Auch die Öffnung der Zielgruppe, hin zu Kinder und Jugendlichen die zwar im
Gemeindegebiet leben, aber eine Schule in einem anderen Ort besuchen, ist anzustreben.
Die Einbindung eines Jugendparlaments in Fachausschüsse der Gemeinde sollte umgesetzt werden, damit die Ideen und Beschlüsse, die durch das Jugendparlament gefasst werden, auch in der
Praxis umgesetzt werden, sofern diese das Budget des Jugendparlaments überschreiten.
Ideen und Beschlüsse des Jugendparlaments, welche innerhalb der Budgetgrenze liegen, sollen
eigenverantwortlich vom Jugendparlament in enger Absprache mit der Fachkraft , die das Jugendparlament betreut, und in Rücksprache mit der Verwaltungsleitung umgesetzt werden können.
Um ein Jugendparlament einzurichten, wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt Kinder und
Jugendliche, welche sich bereits in den unterschiedlichen Schülergremien an den Weilerswister
Schulen beteiligen, für ein erstes Gespräch zur weiteren Planung eines Jugendparlaments einzuladen. In dieser Gesprächsrunde wird das weitere Vorgehen (Bedarfsabfrage, Geeignete Beteiligungsform, Zusammensetzung eines solchen Gremiums, Wahlen, Themen für ein Jugendparlament) geplant und abgestimmt. Im Nachgang hierzu wird vorgeschlagen, eine Bedarfsabfrage für
die Kinder und Jugendlichen durchzuführen.
Sitzungen des Jugendparlaments sollten in einem Zeitabstand von jeweils zwei Monaten stattfinden. Aus dem Jugendparlament sollte jeweils ein Vertreter als beratendes Mitglied in die Ausschüsse für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Bildung, Jugend und Soziales entsandt
werden, um dort die Entscheidungswege mit gestalten zu können.
Die Vertreter des Jugendparlaments sollten über ein eigenes Budget von 5.000 Euro verfügen.
Sofern Entscheidungen vorgesehen sind, die darüber hinausgehen, sind diese in den o. g. Fachausschüssen zu erörtern.
Insgesamt ist ein großer Umfang an Begleitung der Jugendlichen notwendig, die sich auf die folgende Bereiche erstreckt:
Einladungen für Sitzungen des Jugendparlaments
Erstellung und Besprechung der Tagesordnungspunkte
Begleitung von verschiedenen Arbeitsgruppen bei den unterschiedlichen Projekten
Verwaltung des Budgets
Werbung für das Jugendparlament und dessen Wahlen
Schulungsseminare der Jugendparlamentsmitglieder
Um eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten zu können, wird eine halbe Vollzeitstelle
einer Fachkraft benötigt. Hierbei wird von Personalaufwendungen in Höhe von rund 30.000 Euro
ausgegangen. Zusätzlich werden Sachaufwendungen in Höhe von 10.000 Euro (5.000 Euro
Budget des Jugendparlaments und 5.000 Euro für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen usw.) benötigt.
Jugendparlament
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
40.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
40.000 €
- zweites Folgejahr
40.000 €
- drittes Folgejahr
40.000 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
0€
ja
nein
Berücksichtigung bei 36362100
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 21.08.2018
Aufgestellt
gez. Strotkötter
Mitunterzeichner
gez. Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
gez. Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)