Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:01
Aktualisiert
31.10.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_19/2017 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
37 12 00
31.03.2019
Betreff
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz
für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
06.09.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
11.10.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
(2) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist,
die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Auf die Vorlage A 19/2017 1. Ergänzung wird Bezug genommen. In seiner Sitzung am 01.03.2018
hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales die Bürgermeisterin unter TOP 17 beauftragt,
die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
zu prüfen.
In Abstimmung mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Satzungsentwurf erstellt.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Satzung entsprechend der beigefügten Anlage zu beschließen. Die Satzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten, damit die benötigten finanziellen Rahmenbedingungen in den Haushalt 2019 eingestellt werden können.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Aufwandsentschädigungen für Brandsicherheitswachen gemäß
§ 5 der Satzung unabhängig von ihrem Inkrafttreten bereits ab 01.01.2018 auszuzahlen, da hierfür
bereits im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt wurden.
Weiterhin wurde die Bürgermeisterin in der vorgenannten Sitzung beauftragt, die notwendigen
Vorbereitungen für die Einführung einer privaten Rentenversicherung für die Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist zu treffen. Nach Auskunft der Wehrleitung sind
Regelungen für eine private Rentenversicherung jedoch nicht mehr erforderlich, da über die Sat-
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist
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zung zur Aufwandsentschädigung eine ausreichende Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt.
Bezüglich des Antrags der SPD-Fraktion vom 02.07.2018 zur Thematik „Brandsicherheitswachen“
sind Erläuterungen der Wehrleitung als Anlage beigefügt.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
65.500 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
65.500 €
- zweites Folgejahr
65.500 €
- drittes Folgejahr
65.500 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
€
ja
nein
Bereitstellung bei 12126100
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 21.08.2018
Aufgestellt
gez. Lukes
Mitunterzeichner
gez. Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
gez. Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)