Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-155/2018
Langerwehe, den 01.08.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bebauungsplan F 20 Langerwehe "Neue Töpfersiedlung"
hier: Variantenauswahl und Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Langerwehe unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandlungsprozess.
Durch den Braunkohlentagebau und die hiermit verbundene Erforderlichkeit, Ersatzwohnraum zu schaffen sowie durch die Eröffnung der Autobahnanschlussstelle, ist die
Nachfrage nach attraktivem Wohnbauland nach wie vor ungebrochen bzw. wurde
aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit noch gesteigert.
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat sich herausgestellt, dass der
Bereich hinter dem Pochmühlenweg bis zur B 264 bereits heute im Regionalplan als
allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist, weshalb auch nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung die Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan an dieser
Stelle mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt wird.
Die Gemeinde ist in diesem Bereich Eigentümerin von brutto 3,35 ha. Der übrige Bereich
(2,46 ha) ist in Privateigentum. Für eine bessere Ausnutzbarkeit sowie um Synergieeffekte
zu nutzen, wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich zu erschließen.
Hierfür bieten sich 2 Varianten an:
Variante 1: (rot im beigefügten Plan dargestellt)
Erschließung ausschließlich der gemeindlichen Flächen. Die Gemeinde trägt die Kosten
des Bauleitplanverfahrens sowie der späteren Erschließung. Alle Kosten können beim
späteren Verkauf der Grundstücke umgelegt werden.
Variante 2: (blau im beigefügten Plan dargestellt)
Erschließung des gesamten Gebietes. Die rückwärtigen Grundstücke des Pochmühlenweges sowie die angrenzende Ackerfläche werden durch die neue Erschließung
beitragspflichtig nach BauGB. Es wird eine Erschließungsbeitragsabrechnung für die
gesamte Fläche erforderlich (gemeindliche Grundstücke, rückwärtige Grundstücke
Pochmühlenweg sowie angrenzende Ackerfläche). Die Gemeinde trägt die Kosten der
Bauleitplanung, da diese nicht umlegbar sind, sowie 10 % der Erschließung.
Drucksache VL-155/2018
Seite - 2 -
Die rückwärtigen Grundstücke des Pochmühlenweges zeichnen sich durch eine extreme
Bautiefe aus. Aus diesem Grund eignen sie sich hervorragend zu einer Teilung und
späteren Bebauung. Zwei dieser Grundstücke sind bereits heute im Eigentum der
Gemeinde.
Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll.
Die Genehmigung des neuaufgestellten Flächennutzungsplanes wird im Sommer 2019
angestrebt. Um keine Zeit zu verlieren schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt mit den
Planungsarbeiten des Baugebietes „Neue Töpfersiedlung“ zu beginnen. Der Bebauungsplan F 20 könnte somit parallel erstellt werden und wenn der Flächennutzungsplan
wirksam ist, rechtsverbindlich werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die Gemeinde ist als Flächeneigentümerin sowie als Erschließungsträgerin für die Kosten
der Bauleitplanung und der Erschließung verantwortlich und wird diese entsprechend auf
die Grundstückskosten bzw. die Anlieger umlegen.
Für die Planungskosten stehen im Haushalt 2019 ausreichend Haushaltsmittel zur
Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1) die Variante 1 und somit die Aufstellung des Bebauungsplanes F 20 „Neue Töpfersiedlung“ gemäß § 2 (1) BauGB oder,
2.) die Variante 2 und somit die Aufstellung des Bebauungsplanes F 20 „Neue Töpfersiedlung“ gemäß § 2 (1) BauGB,
3.) beauftragt die Verwaltung, die nach der Vergabeordnung notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben, ein Planungsbüro zu beauftragen sowie einen ersten städtebaulichen Entwurf in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)