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Beschlussvorlage (Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Beschlussvorlage (Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 im Gemeindegebiet) Beschlussvorlage (Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 im Gemeindegebiet)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Ha. Vorlagennummer: VL-157/2018 Langerwehe, den 02.08.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 im Gemeindegebiet Sachdarstellung: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind gemäß DIN 1076 turnusmäßig Bauwerksprüfungen durchzuführen. Ein Ingenieurbüro war mit der Prüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke beauftragt. Im Einzelnen waren folgende Leistungen zu erbringen: - Besichtigung gemäß Ziffer 6.2 DIN 1076 einschl. Berichterstellung über Veränderungen am Bauwerk, Feststellung von Mängeln / Schäden am Bauwerk selbst, an Gewässern bzw. Böschungen - Ggf. Änderung eines Übersichtsplanes und eines Bauwerksverzeichnisses - Ergänzung eines Bauwerks-Buches (falls möglich) - Ergänzung einer Bauwerksskizze gem. örtlichem Aufmaß - Erstellung eines Zustandsberichtes über alle maßgebenden Bauteile des Bauwerks - Erstellung einer Kostenschätzung für Sanierung oder Neubau. Bereits in der 27. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 03.05.2018 waren Ergebnisse vorgestellt worden. Der Ausschuss hat daraufhin beschlossen, erst nach Vorlage einer vollständigen Prioritätenliste zu entscheiden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das Ingenieurbüro wird die Feststellungen in der Sitzung erläutern. Drucksache VL-157/2018 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Zur Zeit steht ein Haushaltsansatz von 30.000,00 € bei der Haushaltsstelle 54 541 000 / 521 600 (Unterhaltung Brücken) zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt entsprechend der Prioritätenliste die Bauwerke zu sanieren. Der Bürgermeister (Göbbels)