Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
97 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Ha.
Vorlagennummer: VL-158/2018
Langerwehe, den 02.08.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Digitalisierung im Gemeindegebiet
Sachdarstellung:
Gemäß Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme zum Breitbandausbau seitens des
Bundes ist:
„Die Bundesrepublik Deutschland […] auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue
Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen
Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet
den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen:
neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.
Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben,
hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer
flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze definiert.
Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher
Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht
erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze –
sowohl im Rahmen der Förderung als auch durch die Koordination von Projekten und die
Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.
[…]
Am 22.10.2015 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) erlassen. Die Novelle der Richtlinie trat am
03.07.2018 in Kraft.
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Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologienneutralen
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen
sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz, Next Generation
Access) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind
und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz
errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Mit der novellierten Richtlinie des
Bundesförderprogramms Breitband werden Ausbauprojekte gefördert, die eine Versorgung von Gigabit-Netzen erreichen.“
In seiner Projektbeschreibung zum Förderantrag hat der Kreis Düren folgendes ausgeführt:
„Der Kreis Düren strebt an, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung zu schaffen.
Allerdings findet vor Ort kein eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der
Breitbandnetze durch die Netzbetreiber statt, da die Ausbaukosten nicht in allen
Bereichen durch die Einnahmen gedeckt werden können. Daher will der Landkreis den
flächendeckenden NGA-Breibandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen.
Die Wirtschaftlichkeitsberatung hat ergeben, dass das Wirtschaftlichkeitslückenmodell
wirtschaftlicher als das Betreibermodell ist.
[…]
Durch die finanziellen und zeitlichen Einsparungen kann mittelfristig eine NGAFlächendeckung vor Ort schneller realisiert werden – mit entsprechenden Vorteilen für
private Haushalte und Unternehmen vor Ort. Zudem sind im Kreisgebiet bereits mehrere
erfahrene Telekommunikationsanbieter tätig, die in den wirtschaftlich lukrativen Bereichen
bereits ein NGA-Netz aufgebaut haben. Diese können die Errichtung sowie den
zuverlässigen und langfristigen Betrieb eines Breitbandnetzes mit entsprechender
technischer Verfügbarkeit und ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Dienstangebot
gewährleisten. Zudem ist auf diese Weise sichergestellt, dass das Netz den tatsächlichen
Anforderungen und Bedürfnissen vor Ort gerecht wird.
Das Ziel einer nahezu flächendeckenden NGA-Versorgung mit Bandbreiten von 50 Mbit/s
per FTTC“ (Faser an den Randstein, in die Nähe des Teilnehmers) „und symmetrischen
FTTB-Anschlüsse“ (wird das Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude bezeichnet)
„(1 Gbit/s) für mehr als 50 % der Privat-Anschlüsse und nahezu alle unversorgten
Gewerbeflächen soll durch eine kreisweite Ausschreibung mit einer Aufteilung in mehrere
Lose erreicht werden. Zudem sollen alle Schulen mit mindestens 1 Gbit/s angebunden
werden. Damit soll eine optimale Umsetzung des Vorhabens gewährleistet und den
unterschiedlichen Anforderungen und Voraussetzungen im Kreis Düren Rechnung
getragen werden. Insbesondere aufgrund der besseren Wirtschaftlichkeit hat sich der
Kreis Düren nach einer Kostenstudie des TÜV Rheinland für das Fördermodell der
Wirtschaftlichkeitslücke entschieden.
[…]
Bislang wurde der Breitbandausbau im Kreis Düren im Rahmen des eigenwirtschaftlichen
Ausbaus von Netzbetreibern vorangetrieben; eine Förderung des Ausbaus in unterversorgten Gebieten war aufgrund der Finanzlage der Kommunen jedoch kaum möglich. Da
die Digitalisierung jedoch zunehmend alle Lebensbereiche bestimmt und die Verfügbarkeit
von Breitband mehr und mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor wird, müssen jetzt
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die digitalen Infrastrukturen für die Zukunft geschaffen werden. Die Kreisverwaltung Düren
unterstützt und koordiniert den Breitbandausbau in den kreisangehörigen Kommunen.
Der Kreis Düren und die kreisangehörigen Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, ein
zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen, das bis Ende 2020 für mehr als 99 % der
Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s mittels FTTC zur Verfügung stellt. Eine Vielzahl
von Gewerbeflächen soll zudem per FTTB mit 1 Gbit/s symmetrisch erschlossen werden.
Zusätzlich werden im Ausbaugebiet außerhalb von reinen Gewerbeflächen (Wohn- und
Mischgebieten) zusätzliche gewerbliche Einheiten mit mindestens 50 Mbit/s per FTTC
versorgt. Auch die Anbindung aller Schulen mit Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch ist
ein weiteres Ziel des Projektes. […]“
Nach Durchführung von zwei Markterkundungsverfahren und einer detaillierten Ermittlung
versorgter Flächen wurden die unterversorgten Ausbaugebiete definiert.
„Das Ausbaugebiet deckt dabei insbesondere sehr ländlich geprägte periphere Außenbereiche des Kreises ab, welche absehbar eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen nicht
ausgebaut werden. Insbesondere die schwierige Topografie im Südwesten des Kreises im
Bereich der Eifel ist aufgrund der besonderen Gegebenheiten nur unter erhöhten
Aufwendungen zu erschließen.
Das definierte Ausbaugebiet weist eine Größe von 8,3 km² sowie eine Einwohnerzahl von
5.179 auf. Die Einwohnerdichte im Ausbaugebiet beträgt damit durchschnittlich 5,7
Einwohner/km². Im Ausbaugebiet sind 2.846 Anschlüsse für eine Versorgung mit
Bandbreiten > 50 Mbit/s vorgesehen.
Im Fokus des geplanten Ausbaus stehen u. a. auch die über den Landkreis verteilten
diversen bisher unzureichend erschlossenen Gewerbeflächen, die mit FTTB (1 Gbit/s
symmetrisch) ertüchtigt werden sollen. Auch die Vielzahl der Unternehmen im Ausbaugebiet, die außerhalb von Gewerbegebieten in Misch- oder Wohngebieten liegen, wird im
Rahmen der geplanten Maßnahmen zusätzlich mit mindestens 30 Mbit/s per FTTC
angebunden.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde für die Wirtschaftlichkeitslücke ein
Betrag von 12,2 Mio. € ermittelt. Es wird von durchschnittlichen Kosten je Anschluss von
4.189 € ausgegangen. Das geplante Netz erlaubt im Ausbaugebiet zudem für mindestens
80 % der Haushalte bzw. Anschlüsse Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s.
Mithilfe von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm können die Ausbauvorhaben des
Kreises sinnvoll und zielgerichtet entsprechend den Zielen der Bundesregierung
unterstützt werden. Sie ermöglichen eine Förderung von andernfalls nicht umsetzbaren
Breitbandausbauvorhaben und zudem eine zeitnahe und nahezu flächendeckende
Realisierung eines NGA-Netzes im Kreisgebiet. Die geplanten Maßnahmen entsprechen
den Zielen des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch den Einbezug von
wichtigen institutionellen Nachfragern, Unternehmen und Gewerbegebieten, welche per
FTTB angebunden werden sollen. Das Ausbauvorhaben wird aus diesem Grunde auch
vom Land NRW fachlich und finanziell unterstützt.
[…]
Im Fokus des aktuellen und zukünftig geplanten Ausbaus, stehen u. a. auch die über den
Landkreis verteilten diversen bisher unzureichend NGA-erschlossenen Gewerbeflächen,
die mit FTTB (1 Gbit/s symmetrisch) ertüchtigt werden sollen. […] Auch die Vielzahl der
Unternehmen im Ausbaugebiet, die außerhalb von Gewerbegebieten in Misch- oder
Wohngebieten liegen, sollen im Rahmen der geplanten Maßnahmen zusätzlich mit
mindestens 30 Mbit/s per FTTC angebunden und berücksichtigt werden.
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Auf diese Weisen sollen attraktive Standortbedingungen geschaffen werden, um die
gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und neue Gewerbeansiedlungen zu
realisieren. […]“
Der Kreis Düren hat ein entsprechendes, den Vorgaben des Fördergebers erforderliches
Vergabeverfahren durchgeführt. Nach intensivem Abstimmungsaufwand mit den Bietern
lagen dem Kreis Düren von allen Bietern die zuschlagsfähigen finalen Angebote vor.
Damit war die Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung erfüllt. Für das Gemeindegebiet
erhält die SOCO Networks Solution GmbH den Zuschlag. Zur Zeit wartet man auf die
Fördermittelzusage in endgültiger Höhe. Ein Firmenvertreter der SOCO Networks
Solutions GmbH wird die Ausbauinitiative im Gemeindegebiet vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten nimmt den Sachverhalt zur
Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)