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Beschlussvorlage (Digitalisierung im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
97 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Ha. Vorlagennummer: VL-158/2018 Langerwehe, den 02.08.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Digitalisierung im Gemeindegebiet Sachdarstellung: Gemäß Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme zum Breitbandausbau seitens des Bundes ist: „Die Bundesrepublik Deutschland […] auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge. Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze definiert. Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze – sowohl im Rahmen der Förderung als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen. […] Am 22.10.2015 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) erlassen. Die Novelle der Richtlinie trat am 03.07.2018 in Kraft. Drucksache VL-158/2018 Seite - 2 - Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologienneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz, Next Generation Access) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Mit der novellierten Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband werden Ausbauprojekte gefördert, die eine Versorgung von Gigabit-Netzen erreichen.“ In seiner Projektbeschreibung zum Förderantrag hat der Kreis Düren folgendes ausgeführt: „Der Kreis Düren strebt an, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung zu schaffen. Allerdings findet vor Ort kein eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze durch die Netzbetreiber statt, da die Ausbaukosten nicht in allen Bereichen durch die Einnahmen gedeckt werden können. Daher will der Landkreis den flächendeckenden NGA-Breibandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Die Wirtschaftlichkeitsberatung hat ergeben, dass das Wirtschaftlichkeitslückenmodell wirtschaftlicher als das Betreibermodell ist. […] Durch die finanziellen und zeitlichen Einsparungen kann mittelfristig eine NGAFlächendeckung vor Ort schneller realisiert werden – mit entsprechenden Vorteilen für private Haushalte und Unternehmen vor Ort. Zudem sind im Kreisgebiet bereits mehrere erfahrene Telekommunikationsanbieter tätig, die in den wirtschaftlich lukrativen Bereichen bereits ein NGA-Netz aufgebaut haben. Diese können die Errichtung sowie den zuverlässigen und langfristigen Betrieb eines Breitbandnetzes mit entsprechender technischer Verfügbarkeit und ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Dienstangebot gewährleisten. Zudem ist auf diese Weise sichergestellt, dass das Netz den tatsächlichen Anforderungen und Bedürfnissen vor Ort gerecht wird. Das Ziel einer nahezu flächendeckenden NGA-Versorgung mit Bandbreiten von 50 Mbit/s per FTTC“ (Faser an den Randstein, in die Nähe des Teilnehmers) „und symmetrischen FTTB-Anschlüsse“ (wird das Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude bezeichnet) „(1 Gbit/s) für mehr als 50 % der Privat-Anschlüsse und nahezu alle unversorgten Gewerbeflächen soll durch eine kreisweite Ausschreibung mit einer Aufteilung in mehrere Lose erreicht werden. Zudem sollen alle Schulen mit mindestens 1 Gbit/s angebunden werden. Damit soll eine optimale Umsetzung des Vorhabens gewährleistet und den unterschiedlichen Anforderungen und Voraussetzungen im Kreis Düren Rechnung getragen werden. Insbesondere aufgrund der besseren Wirtschaftlichkeit hat sich der Kreis Düren nach einer Kostenstudie des TÜV Rheinland für das Fördermodell der Wirtschaftlichkeitslücke entschieden. […] Bislang wurde der Breitbandausbau im Kreis Düren im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus von Netzbetreibern vorangetrieben; eine Förderung des Ausbaus in unterversorgten Gebieten war aufgrund der Finanzlage der Kommunen jedoch kaum möglich. Da die Digitalisierung jedoch zunehmend alle Lebensbereiche bestimmt und die Verfügbarkeit von Breitband mehr und mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor wird, müssen jetzt Drucksache VL-158/2018 Seite - 3 - die digitalen Infrastrukturen für die Zukunft geschaffen werden. Die Kreisverwaltung Düren unterstützt und koordiniert den Breitbandausbau in den kreisangehörigen Kommunen. Der Kreis Düren und die kreisangehörigen Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen, das bis Ende 2020 für mehr als 99 % der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s mittels FTTC zur Verfügung stellt. Eine Vielzahl von Gewerbeflächen soll zudem per FTTB mit 1 Gbit/s symmetrisch erschlossen werden. Zusätzlich werden im Ausbaugebiet außerhalb von reinen Gewerbeflächen (Wohn- und Mischgebieten) zusätzliche gewerbliche Einheiten mit mindestens 50 Mbit/s per FTTC versorgt. Auch die Anbindung aller Schulen mit Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch ist ein weiteres Ziel des Projektes. […]“ Nach Durchführung von zwei Markterkundungsverfahren und einer detaillierten Ermittlung versorgter Flächen wurden die unterversorgten Ausbaugebiete definiert. „Das Ausbaugebiet deckt dabei insbesondere sehr ländlich geprägte periphere Außenbereiche des Kreises ab, welche absehbar eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen nicht ausgebaut werden. Insbesondere die schwierige Topografie im Südwesten des Kreises im Bereich der Eifel ist aufgrund der besonderen Gegebenheiten nur unter erhöhten Aufwendungen zu erschließen. Das definierte Ausbaugebiet weist eine Größe von 8,3 km² sowie eine Einwohnerzahl von 5.179 auf. Die Einwohnerdichte im Ausbaugebiet beträgt damit durchschnittlich 5,7 Einwohner/km². Im Ausbaugebiet sind 2.846 Anschlüsse für eine Versorgung mit Bandbreiten > 50 Mbit/s vorgesehen. Im Fokus des geplanten Ausbaus stehen u. a. auch die über den Landkreis verteilten diversen bisher unzureichend erschlossenen Gewerbeflächen, die mit FTTB (1 Gbit/s symmetrisch) ertüchtigt werden sollen. Auch die Vielzahl der Unternehmen im Ausbaugebiet, die außerhalb von Gewerbegebieten in Misch- oder Wohngebieten liegen, wird im Rahmen der geplanten Maßnahmen zusätzlich mit mindestens 30 Mbit/s per FTTC angebunden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde für die Wirtschaftlichkeitslücke ein Betrag von 12,2 Mio. € ermittelt. Es wird von durchschnittlichen Kosten je Anschluss von 4.189 € ausgegangen. Das geplante Netz erlaubt im Ausbaugebiet zudem für mindestens 80 % der Haushalte bzw. Anschlüsse Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s. Mithilfe von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm können die Ausbauvorhaben des Kreises sinnvoll und zielgerichtet entsprechend den Zielen der Bundesregierung unterstützt werden. Sie ermöglichen eine Förderung von andernfalls nicht umsetzbaren Breitbandausbauvorhaben und zudem eine zeitnahe und nahezu flächendeckende Realisierung eines NGA-Netzes im Kreisgebiet. Die geplanten Maßnahmen entsprechen den Zielen des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch den Einbezug von wichtigen institutionellen Nachfragern, Unternehmen und Gewerbegebieten, welche per FTTB angebunden werden sollen. Das Ausbauvorhaben wird aus diesem Grunde auch vom Land NRW fachlich und finanziell unterstützt. […] Im Fokus des aktuellen und zukünftig geplanten Ausbaus, stehen u. a. auch die über den Landkreis verteilten diversen bisher unzureichend NGA-erschlossenen Gewerbeflächen, die mit FTTB (1 Gbit/s symmetrisch) ertüchtigt werden sollen. […] Auch die Vielzahl der Unternehmen im Ausbaugebiet, die außerhalb von Gewerbegebieten in Misch- oder Wohngebieten liegen, sollen im Rahmen der geplanten Maßnahmen zusätzlich mit mindestens 30 Mbit/s per FTTC angebunden und berücksichtigt werden. Drucksache VL-158/2018 Seite - 4 - Auf diese Weisen sollen attraktive Standortbedingungen geschaffen werden, um die gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und neue Gewerbeansiedlungen zu realisieren. […]“ Der Kreis Düren hat ein entsprechendes, den Vorgaben des Fördergebers erforderliches Vergabeverfahren durchgeführt. Nach intensivem Abstimmungsaufwand mit den Bietern lagen dem Kreis Düren von allen Bietern die zuschlagsfähigen finalen Angebote vor. Damit war die Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung erfüllt. Für das Gemeindegebiet erhält die SOCO Networks Solution GmbH den Zuschlag. Zur Zeit wartet man auf die Fördermittelzusage in endgültiger Höhe. Ein Firmenvertreter der SOCO Networks Solutions GmbH wird die Ausbauinitiative im Gemeindegebiet vorstellen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels)