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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe "Rymelsberg" gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe "Rymelsberg" gemäß 
§ 13a BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe "Rymelsberg" gemäß 
§ 13a BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-160/2018 Langerwehe, den 08.08.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe "Rymelsberg" gemäß § 13a BauGB Sachdarstellung: Mit Datum vom 03.08.2018 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH (EGL) die Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ für den Bereich zwischen den Straßenzügen Rymelsberg, Karl-Arnold-Straße und DechantKallen-Straße. Das Plangebiet wird derzeit als Bolzplatz bzw. als Erweiterungsfläche für den Friedhof genutzt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke: Gemarkung Langerwehe, Flur 19, Flurstück 99, 312, 313, 463, 464, 478; Gemarkung Langerwehe, Flur 20, Flurstück 32. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung bzw. der Nachverdichtung von Flächen und unterschreitet die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB festgeschriebene zulässige Grundfläche des Plangebietes. Ebenfalls ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter nicht ersichtlich. Folglich kann das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § (1) und § 4 (1) abgesehen (…) und wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB informiert. Aus diesem Grund ist die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage für den Bebauungsplan F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ durchzuführen. Als Anlage beigefügt sind der Antrag, ein Abgrenzungsplan sowie ein städtebauliches Konzept. Hinweise der Verwaltung: Drucksache VL-160/2018 Seite - 2 - 1. Die Genehmigung des neuaufgestellten Flächennutzungsplanes wird im Sommer 2019 angestrebt. Um keine Zeit zu verlieren schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt mit den Planungsarbeiten des Baugebietes „Rymelsberg“ zu beginnen. Der Bebauungsplan F 21 könnte somit parallel erstellt und wenn der Flächennutzungsplan wirksam ist, rechtsverbindlich werden. 2. Aufgrund des südlich des Plangebietes angrenzenden Landschaftsschutzgebietes sowie der Grünzüge und Bestandsbäume im Plangebiet wurden durch die EGL ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben. 3. Ebenfalls wurde ein Entwässerungskonzept für die Regenwasserbeseitigung in Auftrag gegeben. Die Abwasserbeseitigung ist unproblematisch, da die vorhandene Kanalisation ausreichend dimensioniert ist. 4. Aufgrund des Wandels der Bestattungskultur wird die o. g. Erweiterungsfläche für den Friedhof nicht mehr benötigt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die EGL übernimmt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13 a BauGB sowie, 2. die Offenlegung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13 a BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)