Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-160/2018
Langerwehe, den 08.08.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe "Rymelsberg" gemäß
§ 13a BauGB
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 03.08.2018 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH
(EGL) die Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ für den
Bereich zwischen den Straßenzügen Rymelsberg, Karl-Arnold-Straße und DechantKallen-Straße. Das Plangebiet wird derzeit als Bolzplatz bzw. als Erweiterungsfläche für
den Friedhof genutzt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke:
Gemarkung Langerwehe, Flur 19, Flurstück 99, 312, 313, 463, 464, 478;
Gemarkung Langerwehe, Flur 20, Flurstück 32.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung bzw. der Nachverdichtung von
Flächen und unterschreitet die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB festgeschriebene zulässige
Grundfläche des Plangebietes. Ebenfalls ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b
genannten Schutzgüter nicht ersichtlich. Folglich kann das Bauleitplanverfahren im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“
durchgeführt werden.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 BauGB.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § (1) und § 4 (1) abgesehen (…) und wahlweise die Auslegung
nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB informiert.
Aus diesem Grund ist die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage für den Bebauungsplan F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ durchzuführen.
Als Anlage beigefügt sind der Antrag, ein Abgrenzungsplan sowie ein städtebauliches
Konzept.
Hinweise der Verwaltung:
Drucksache VL-160/2018
Seite - 2 -
1. Die Genehmigung des neuaufgestellten Flächennutzungsplanes wird im Sommer 2019
angestrebt. Um keine Zeit zu verlieren schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt mit den
Planungsarbeiten des Baugebietes „Rymelsberg“ zu beginnen.
Der Bebauungsplan F 21 könnte somit parallel erstellt und wenn der Flächennutzungsplan
wirksam ist, rechtsverbindlich werden.
2. Aufgrund des südlich des Plangebietes angrenzenden Landschaftsschutzgebietes
sowie der Grünzüge und Bestandsbäume im Plangebiet wurden durch die EGL ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Artenschutzgutachten in Auftrag
gegeben.
3. Ebenfalls wurde ein Entwässerungskonzept für die Regenwasserbeseitigung in Auftrag
gegeben. Die Abwasserbeseitigung ist unproblematisch, da die vorhandene Kanalisation
ausreichend dimensioniert ist.
4. Aufgrund des Wandels der Bestattungskultur wird die o. g. Erweiterungsfläche für den
Friedhof nicht mehr benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die EGL übernimmt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ gemäß § 2 (1)
BauGB i. V. m. § 13 a BauGB sowie,
2. die Offenlegung des Bebauungsplanes F 21 Langerwehe „Rymelsberg“ gemäß § 3 (2)
BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)