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Beschlussvorlage (Antrag auf Nutzungsänderung einer Fläche als Sandplatz, Longierzirkel und Bewegungskarussell in der Gemarkung Langerwehe, Burg Frenz.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
28.08.18, 18:06
Aktualisiert
28.08.18, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Nutzungsänderung einer Fläche als Sandplatz, Longierzirkel und Bewegungskarussell in der Gemarkung Langerwehe, Burg Frenz.) Beschlussvorlage (Antrag auf Nutzungsänderung einer Fläche als Sandplatz, Longierzirkel und Bewegungskarussell in der Gemarkung Langerwehe, Burg Frenz.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-178/2018 Langerwehe, den 23.08.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Nutzungsänderung einer Fläche als Sandplatz, Longierzirkel und Bewegungskarussell in der Gemarkung Langerwehe, Burg Frenz. Sachdarstellung: Mit Datum vom 22.08.2018 wurde über den Kreis Düren ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Fläche als Sandplatz, Longierzirkel und Bewegungszirkel in der Gemarkung Langerwehe, Flur 28, Flurstück 14 (Burg Frenz) eingereicht. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt planungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass auf einer Fläche von ca. 20 ha Landwirtschaft betrieben wird und 9 Pensionspferde gehalten werden. Der Antragsteller ist Landwirt im Vollerwerb und erfüllt somit die Voraussetzungen des § 35 BauGB. Die Erschließung erfolgt über vorhandene Wirtschaftswege. Es bestehen keine Versagungsgründe. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach § 35 (1) BauGB zudem das Einvernehmen erteilt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: keine Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-178/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben gem. § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)