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Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven hier: Förderantrag und Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.08.18, 18:07
Aktualisiert
30.08.18, 18:07
Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven
hier: Förderantrag und Sachstandsbericht) Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven
hier: Förderantrag und Sachstandsbericht)

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BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall vom 12.06.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 4. Hochwasserschutz Scheven hier: Förderantrag und Sachstandsbericht Vorlagen-Nr.: 95/2018 Beratungsverlauf: Dipl. Ing. Helmut Berg, Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen, berichtet, dass die Plangenehmigung für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Scheven mit Bescheid vom 24.04.2018 von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen erteilt worden sei. Die weitere Projektbetreuung erfolge nunmehr durch Herrn Dipl. Ing. Broich, Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen. Herr Broich stellt die weitere Umsetzung des Projektes sowie die vorgesehene zeitliche Abwicklung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt. Die Bestätigung des förderunschädlichen Maßnahmenbeginns durch die Bezirksregierung Köln werde in den nächsten Tagen erwartet. In der weiteren Erörterung werden Fragen des Ausschusses zu folgenden Punkten beantwortet: - Zum Sandfang Beestental bzw. zum Stand der Verhandlungen mit den örtlichen Landwirten - Durchlass Bereich Clues und Ertüchtigung „Klausentalstraße 16“ - Entfernung der Sohlschalen Hierzu führen die Vertreter des Planungsbüros bzw. der Verwaltung aus: - dass Gespräche mit den Ortslandwirten geführt worden seien. Die Reaktionen seien unterschiedlich. Falls keine Bereitschaft für die Umsetzung der favorisierten sog. „grünen Variante“ bestehe, komme man ggf. nicht umher, die Planung zum „Sandfang Beestental“ neu zu überlegen. - Der Durchlass im Bereich der „Brücke Clues“ sowie die Verrohrung im Bereich Klausentalstr. 16 ist zu vergrößern. Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung. - Die Entfernung der Sohlschalen sei im Rahmen der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie erforderlich und war somit Voraussetzung für die Plangenehmigung. Es konnte jedoch erreicht werden, dass die Entfernung der Sohlschalen zur Brücke in der Klausentalstraße hin nicht mehr von der Genehmigungsbehörde gefordert wurde. Im Fachausschuss wird nochmals herausgestellt, dass man sich einig ist, dass die Errichtung des Sandfangs Beestental die letzte Alternative sei. Vorrangig sei die Umsetzung der sog. „grünen Variante“ in Kooperation mit den örtlichen Landwirten. Planer Helmut Berg plädiert ebenfalls für die Lösung einer erosionsschützenden Bodenbewirtschaftung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft. Die Planung eines Sandfangs Beestental sei seiner Meinung nach keine optimale Lösung, da diese zudem sehr arbeitsintensiv in der Unterhaltung und technisch nicht sinnvoll sei. Ausschussvorsitzender Sohn bittet die Verwaltung, weitere Gespräche mit den Landwirten zu führen. Langfristig könne im Rahmen der Neuverpachtung der Gemeindeländereien reagiert werden und Einfluss auf die Bodenbewirtschaftung genommen werden. Ratsherr Groß ergänzt, dass keine erneute Beschlussfassung zur favorisierten Umsetzung der sog. „grünen Variante“ erforderlich sei, da bereits ein entsprechender Beschluss vom Fachausschuss gefasst worden sei. Bürgermeister Esser resümiert, dass es primäres Ziel sei, den Hochwasserschutz im Ortsteil Scheven umzusetzen. Man habe sich einen ambitionierten Fahrplan aufgestellt, der nicht durch Diskussionen einzelner Maßnahmen (hier: Sandfang) blockiert werden sollte. Es sei zunächst wichtig, dass der Fahrplan umgesetzt werde, um für die Ortslage Scheven schnellstmöglich einen ausreichenden Hochwasserschutz zu erzielen. Die alternative Lösung eines „Sandfangs Beestental“ könne später im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden werden. Beschluss: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018 Seite 2