Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.08.18, 18:07
Aktualisiert
30.08.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und
Umwelt der Gemeinde Kall
vom 12.06.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Hochwasserschutz Scheven
hier: Förderantrag und Sachstandsbericht
Vorlagen-Nr.: 95/2018
Beratungsverlauf:
Dipl. Ing. Helmut Berg, Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen, berichtet, dass die
Plangenehmigung für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Scheven mit Bescheid
vom 24.04.2018 von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen erteilt worden sei.
Die weitere Projektbetreuung erfolge nunmehr durch Herrn Dipl. Ing. Broich, Ingenieurbüro Berg
& Partner, Aachen.
Herr Broich stellt die weitere Umsetzung des Projektes sowie die vorgesehene zeitliche
Abwicklung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage der
Sitzungsniederschrift beigefügt. Die Bestätigung des förderunschädlichen Maßnahmenbeginns
durch die Bezirksregierung Köln werde in den nächsten Tagen erwartet.
In der weiteren Erörterung werden Fragen des Ausschusses zu folgenden Punkten beantwortet:
- Zum Sandfang Beestental bzw. zum Stand der Verhandlungen mit den örtlichen
Landwirten
- Durchlass Bereich Clues und Ertüchtigung „Klausentalstraße 16“
- Entfernung der Sohlschalen
Hierzu führen die Vertreter des Planungsbüros bzw. der Verwaltung aus:
- dass Gespräche mit den Ortslandwirten geführt worden seien. Die Reaktionen seien
unterschiedlich. Falls keine Bereitschaft für die Umsetzung der favorisierten sog.
„grünen Variante“ bestehe, komme man ggf. nicht umher, die Planung zum „Sandfang
Beestental“ neu zu überlegen.
- Der Durchlass im Bereich der „Brücke Clues“ sowie die Verrohrung im Bereich
Klausentalstr. 16 ist zu vergrößern. Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen der
Ausführungsplanung.
- Die Entfernung der Sohlschalen sei im Rahmen der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie erforderlich und war somit Voraussetzung für die
Plangenehmigung. Es konnte jedoch erreicht werden, dass die Entfernung der
Sohlschalen zur Brücke in der Klausentalstraße hin nicht mehr von der
Genehmigungsbehörde gefordert wurde.
Im Fachausschuss wird nochmals herausgestellt, dass man sich einig ist, dass die Errichtung
des Sandfangs Beestental die letzte Alternative sei. Vorrangig sei die Umsetzung der sog.
„grünen Variante“ in Kooperation mit den örtlichen Landwirten.
Planer Helmut Berg plädiert ebenfalls für die Lösung einer
erosionsschützenden
Bodenbewirtschaftung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft. Die Planung eines
Sandfangs Beestental sei seiner Meinung nach keine optimale Lösung, da diese zudem sehr
arbeitsintensiv in der Unterhaltung und technisch nicht sinnvoll sei.
Ausschussvorsitzender Sohn bittet die Verwaltung, weitere Gespräche mit den Landwirten zu
führen. Langfristig könne im Rahmen der Neuverpachtung der Gemeindeländereien reagiert
werden und Einfluss auf die Bodenbewirtschaftung genommen werden.
Ratsherr Groß ergänzt, dass keine erneute Beschlussfassung zur favorisierten Umsetzung der
sog. „grünen Variante“ erforderlich sei, da bereits ein entsprechender Beschluss vom
Fachausschuss gefasst worden sei.
Bürgermeister Esser resümiert, dass es primäres Ziel sei, den Hochwasserschutz im Ortsteil
Scheven umzusetzen. Man habe sich einen ambitionierten Fahrplan aufgestellt, der nicht durch
Diskussionen einzelner Maßnahmen (hier: Sandfang) blockiert werden sollte.
Es sei zunächst wichtig, dass der Fahrplan umgesetzt werde, um für die Ortslage Scheven
schnellstmöglich einen ausreichenden Hochwasserschutz zu erzielen. Die alternative Lösung
eines „Sandfangs Beestental“ könne später im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden
werden.
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018
Seite 2