Daten
Kommune
Kall
Größe
97 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.08.18, 18:07
Aktualisiert
30.08.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und
Umwelt der Gemeinde Kall
vom 12.06.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 10. Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen
hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich
Vorlagen-Nr.: 101/2018
Beratungsverlauf:
Herr Groß erläutert den Antrag der FDP Fraktion. Es werde beantragt, dass eine Verrohrung
des derzeit noch offenen Bereiches des Seitengrabens entlang der L203 zeitnah erfolgen muss.
In diesem Jahr sei der offene Seitengraben bereits 3 Mal übergelaufen, so dass
Wassermengen auf die gegenüberliegende Straßenseite gelaufen seien.
Sofern eine Verrohrung des Seitengrabens aus technischer Sicht nicht möglich sei, soll
alternativ eine Verrohrung im Bereich der Fahrbahn erfolgen.
Herr Göttgens vom Ingenieurbüro PE Becker GmbH, Kall, stellt 2 Alternativen für eine mögliche
Verrohung der aufkommenden Oberflächenwässer vor. Die Präsentation ist als Anlage der
Niederschrift beigefügt.
Variante A:
Verrohrung im Bereich der Fahrbahn
(Kosten ca. 180.000,- Euro Herstellungskosten zzgl. Nebenkosten)
Variante B:
Verrohrung im Bereich des Seitengrabens
(Kosten ca. 125.000,- Euro Herstellungskosten zzgl. Nebenkosten)
Herr Göttgens führt dabei aus, dass er losgelöst von der Frage der Genehmigungsfähigkeit die
technischen Lösungsmöglichkeiten untersucht habe. Dabei sei es erforderlich, dass zumindest
eine Mulde im Bereich neben der L 203 auf der Hangseite verbleiben muss, damit das
Oberflächenwasser aus den oberhalb gelegenen Wiesen und Quellbereichen aufgefangen wird.
Bei den angegebenen Kosten handele es sich um eine grobe Abschätzung der
voraussichtlichen Herstellungskosten. Hinzu kommen noch die Baunebenkosten.
Herr Peter Schmitz fragt nach, wie das Wasser oberhalb der angedachten Mulde in den Kanal
geführt wird. Herr Göttgens gibt an, dass im unteren Bereich des jetzigen Einlaufbereiches ein
entsprechender Einlauf geschaffen werden muss. Aufgrund der vorhandenen Topographie kann
der Kanal jedoch nicht zu tief eingebaut werden, da der Hangbereich auf den Graben drückt
und entsprechend abgesichert werden muss.
Herr Groß fragt nach der Wassermenge, die aus dem Hangbereich noch aufzunehmen ist. Der
Planer erläutert, dass sich durch die Verrohrung die aufzunehmende Wassermenge um etwa 85
– 90 % reduziere, da nunmehr nur noch das Oberflächenwasser aus dem Hangbereich
abgeführt werden muss. Nach den örtlichen Wahrnehmungen und überschlägigen
Berechnungen ist davon auszugehen, dass nur noch 10-15 % des derzeitigen
Wasseraufkommens aus dem Bereich des Hanges resultieren und abgeführt werden müssen.
Eine Übersetzung dieser geringeren Wassermassen aus der Mulde heraus auf die Fahrbahn ist
grundsätzlich nicht zu befürchten.
Herr Göttgens verweist auf einen Abstimmungstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
vom 11.07.2017. Entlang des talseitigen Fahrbahnbereiches zwischen der Zufahrt Anwesen
„Sötenicher Straße 60“ und der Einfahrt „Wilhelmstal“ gibt es einen Bordstein.
Entlang dieses Bordsteins gibt es in regelmäßigen Abständen Straßenabläufe des Typs
Längsrekord (300x500mm). Von diesen Straßenabläufen sollen mindestens 2 durch Bergroste
ersetzt werden. Diese haben einen Aufsatz mit den Abmessungen (500x700 mm) und
dementsprechend ein höheres Schluckvermögen. Dadurch soll verhindert werden, dass das
Straßenwasser über die Abläufe hinaus schießt und an der Einfahrt „Wilhelmstal“ in Richtung
der benachbarten Grundstücke fließt.
Die Variante A sei gegenüber der Variante B kostenintensiver, da in den Fahrbahnbereich
eingegriffen wird und demnach im Anschluss an die Verlegung des Kanals die
Straßenoberfläche wieder hergerichtet werden muss. Ferner müsste der LB Straßen NRW als
Straßenbaulastträger der geplanten Maßnahme zustimmen.
Bürgermeister Esser gibt an, dass sich der Einlauf des Grabens bei Starkregen in den letzten
Monaten immer wieder mit Steinen aus der Sohle zugesetzt habe, so dass ein
ordnungsgemäßer Abfluss des aufkommenden Oberflächenwassers nicht mehr möglich war.
Sofern sich die Politik für eine Verrohung des Seitengrabens ausspricht, müsse die Verwaltung
noch eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen vornehmen, ob für die Verrohrung des
Grabens eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, da der Grabenbereich ggfls. ein
Gewässer darstellt.
Herr Peter Schmitz fragt nach, warum der Landesbetrieb Straßen NRW nicht auf der gesamten
gegenüberliegenden Straßenseite einen Bordstein errichten kann. Bürgermeister Esser
verweist auf den Abstimmungstermin mit dem LB Straßen NRW, in dem dieser Wunsch von
Seiten der Verwaltung bereits an den LB herangetragen wurde. Man sehe derzeit keine
Veranlassung dieser Maßnahme, da das aufkommende Oberflächenwasser, welches vom
Straßenkörper resultiert ordnungsgemäß abgeleitet würde. Der Überlauf des Grabens würde
ausschließlich erfolgen, da das Oberflächenwasser aus der Ortslage in diesen Bereich offen
entwässert. Eine Kostenschätzung für die Errichtung des Bordsteines beläuft sich auf ca.
40.000,- Euro zzgl. Nebenkosten. Bürgermeister Esser sagt zu, dass er die Verrohrung des
Grabens und die Errichtung der Bordsteine nochmals in einem Gespräch mit dem LB
Straßenbau NRW thematisieren wird.
Da für diese Maßnahmen keine Mittel im Haushalt 2018 bereit stehen, sollen diese nach
erfolgter Planung im Rat entsprechend zur Verfügung gestellt werden.
Ausschussvorsitzender Sohn schlägt vor, dass man die kostengünstigere Lösung B favorisieren
sollte. Darüber hinaus seien für die Umsetzung keine Verhandlungen mit dem LB Straßen NRW
erforderlich. Weiterhin gehe es darum, schnellstmöglich Abhilfe für die betroffenen Unterlieger
zu schaffen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt, die Verwaltung zu
beauftragen, die Planungen zur Verrohung des offenen Straßengraben entlang der L203 am
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018
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Ortsausgang Rinnen in Richtung Sötenich in Form der Variante B (Verrohrung des
Seitengrabens mit Ausführung einer darüber liegenden Mulde) vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018
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