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Beschlusstext (Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
97 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.08.18, 18:07
Aktualisiert
30.08.18, 18:07
Beschlusstext (Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen
hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich) Beschlusstext (Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen
hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich) Beschlusstext (Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen
hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall vom 12.06.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 10. Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen hier: Flutgraben am Ortsausgang in Richtung Sötenich Vorlagen-Nr.: 101/2018 Beratungsverlauf: Herr Groß erläutert den Antrag der FDP Fraktion. Es werde beantragt, dass eine Verrohrung des derzeit noch offenen Bereiches des Seitengrabens entlang der L203 zeitnah erfolgen muss. In diesem Jahr sei der offene Seitengraben bereits 3 Mal übergelaufen, so dass Wassermengen auf die gegenüberliegende Straßenseite gelaufen seien. Sofern eine Verrohrung des Seitengrabens aus technischer Sicht nicht möglich sei, soll alternativ eine Verrohrung im Bereich der Fahrbahn erfolgen. Herr Göttgens vom Ingenieurbüro PE Becker GmbH, Kall, stellt 2 Alternativen für eine mögliche Verrohung der aufkommenden Oberflächenwässer vor. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Variante A: Verrohrung im Bereich der Fahrbahn (Kosten ca. 180.000,- Euro Herstellungskosten zzgl. Nebenkosten) Variante B: Verrohrung im Bereich des Seitengrabens (Kosten ca. 125.000,- Euro Herstellungskosten zzgl. Nebenkosten) Herr Göttgens führt dabei aus, dass er losgelöst von der Frage der Genehmigungsfähigkeit die technischen Lösungsmöglichkeiten untersucht habe. Dabei sei es erforderlich, dass zumindest eine Mulde im Bereich neben der L 203 auf der Hangseite verbleiben muss, damit das Oberflächenwasser aus den oberhalb gelegenen Wiesen und Quellbereichen aufgefangen wird. Bei den angegebenen Kosten handele es sich um eine grobe Abschätzung der voraussichtlichen Herstellungskosten. Hinzu kommen noch die Baunebenkosten. Herr Peter Schmitz fragt nach, wie das Wasser oberhalb der angedachten Mulde in den Kanal geführt wird. Herr Göttgens gibt an, dass im unteren Bereich des jetzigen Einlaufbereiches ein entsprechender Einlauf geschaffen werden muss. Aufgrund der vorhandenen Topographie kann der Kanal jedoch nicht zu tief eingebaut werden, da der Hangbereich auf den Graben drückt und entsprechend abgesichert werden muss. Herr Groß fragt nach der Wassermenge, die aus dem Hangbereich noch aufzunehmen ist. Der Planer erläutert, dass sich durch die Verrohrung die aufzunehmende Wassermenge um etwa 85 – 90 % reduziere, da nunmehr nur noch das Oberflächenwasser aus dem Hangbereich abgeführt werden muss. Nach den örtlichen Wahrnehmungen und überschlägigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass nur noch 10-15 % des derzeitigen Wasseraufkommens aus dem Bereich des Hanges resultieren und abgeführt werden müssen. Eine Übersetzung dieser geringeren Wassermassen aus der Mulde heraus auf die Fahrbahn ist grundsätzlich nicht zu befürchten. Herr Göttgens verweist auf einen Abstimmungstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 11.07.2017. Entlang des talseitigen Fahrbahnbereiches zwischen der Zufahrt Anwesen „Sötenicher Straße 60“ und der Einfahrt „Wilhelmstal“ gibt es einen Bordstein. Entlang dieses Bordsteins gibt es in regelmäßigen Abständen Straßenabläufe des Typs Längsrekord (300x500mm). Von diesen Straßenabläufen sollen mindestens 2 durch Bergroste ersetzt werden. Diese haben einen Aufsatz mit den Abmessungen (500x700 mm) und dementsprechend ein höheres Schluckvermögen. Dadurch soll verhindert werden, dass das Straßenwasser über die Abläufe hinaus schießt und an der Einfahrt „Wilhelmstal“ in Richtung der benachbarten Grundstücke fließt. Die Variante A sei gegenüber der Variante B kostenintensiver, da in den Fahrbahnbereich eingegriffen wird und demnach im Anschluss an die Verlegung des Kanals die Straßenoberfläche wieder hergerichtet werden muss. Ferner müsste der LB Straßen NRW als Straßenbaulastträger der geplanten Maßnahme zustimmen. Bürgermeister Esser gibt an, dass sich der Einlauf des Grabens bei Starkregen in den letzten Monaten immer wieder mit Steinen aus der Sohle zugesetzt habe, so dass ein ordnungsgemäßer Abfluss des aufkommenden Oberflächenwassers nicht mehr möglich war. Sofern sich die Politik für eine Verrohung des Seitengrabens ausspricht, müsse die Verwaltung noch eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen vornehmen, ob für die Verrohrung des Grabens eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, da der Grabenbereich ggfls. ein Gewässer darstellt. Herr Peter Schmitz fragt nach, warum der Landesbetrieb Straßen NRW nicht auf der gesamten gegenüberliegenden Straßenseite einen Bordstein errichten kann. Bürgermeister Esser verweist auf den Abstimmungstermin mit dem LB Straßen NRW, in dem dieser Wunsch von Seiten der Verwaltung bereits an den LB herangetragen wurde. Man sehe derzeit keine Veranlassung dieser Maßnahme, da das aufkommende Oberflächenwasser, welches vom Straßenkörper resultiert ordnungsgemäß abgeleitet würde. Der Überlauf des Grabens würde ausschließlich erfolgen, da das Oberflächenwasser aus der Ortslage in diesen Bereich offen entwässert. Eine Kostenschätzung für die Errichtung des Bordsteines beläuft sich auf ca. 40.000,- Euro zzgl. Nebenkosten. Bürgermeister Esser sagt zu, dass er die Verrohrung des Grabens und die Errichtung der Bordsteine nochmals in einem Gespräch mit dem LB Straßenbau NRW thematisieren wird. Da für diese Maßnahmen keine Mittel im Haushalt 2018 bereit stehen, sollen diese nach erfolgter Planung im Rat entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Ausschussvorsitzender Sohn schlägt vor, dass man die kostengünstigere Lösung B favorisieren sollte. Darüber hinaus seien für die Umsetzung keine Verhandlungen mit dem LB Straßen NRW erforderlich. Weiterhin gehe es darum, schnellstmöglich Abhilfe für die betroffenen Unterlieger zu schaffen. Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur Verrohung des offenen Straßengraben entlang der L203 am Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018 Seite 2 Ortsausgang Rinnen in Richtung Sötenich in Form der Variante B (Verrohrung des Seitengrabens mit Ausführung einer darüber liegenden Mulde) vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.06.2018 Seite 3