Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
31.08.18, 18:01
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
S T AD T B e d b u r g
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 11. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses
am Dienstag, den 10.07.2018.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:33 Uhr
TOP
Betreff
10
Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes
Frau Brings merkt an, dass es mehrere Spiegelstriche gibt, die zu beraten, zu besprechen und zu
entscheiden sind. Die SPD Fraktion hat in der Vorberatung mit Freude zur Kenntnis genommen,
dass der Schulhof als gemeinschaftliche Fläche und Aufenthaltsmöglichkeit für Schülerinnen und
Schüler aller drei Schulen gesehen wird. Insofern wird die Einbeziehung eines Fachplaners
begrüßt.
Zum Thema Glasverbot weist Frau Brings darauf hin, dass die SPD Fraktion Verständnis dafür hat,
was die Freizeit auf dem Schulgelände und das Glasverbot angeht. Da jedoch auch gleichzeitig
beschlossen wurde, dass Bedburg eine globale nachhaltige Kommune werden soll, soll in der
ordnungsrechtlichen Verordnung eine Formulierung gefunden werden, die zum Ausdruck bringt,
dass es ein Glasverbot auf dem Schulgelände außerhalb von schulischen Veranstaltungen gibt.
Frau Brings möchte dafür werben, dass auf Einweggeschirr und Plastikbecher verzichtet wird. Frau
Brings findet es wünschenswert, wenn in der nächsten Sitzung des Schul- und
Bildungsausschusses in Bezug auf das Thema der Gestaltung des Schulzentrums die
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft anwesend sind, um sich an den Beratungen zu
beteiligen.
Herr Olpen stimmt der Einbeziehung eines Fachplaners ebenfalls zu. Das Gesamtkonzept soll
nicht nur die Sicherheitsaspekte berücksichtigen, sondern auch eine qualitative Aufwertung des
Schulgeländes beinhalten.
Herr Olpen weist in Bezug auf den Punkt B hin, dass bereits im Rat über das Glasproblem bei
Großveranstaltungen gesprochen wurde. Jedoch stellt Plastik und Einweggeschirr auch ein großes
Problem dar. Da am Schulzentrum konkret das Glasverbot ansteht, ist er der Meinung, dass dies
generell eine gute Idee ist, mit der Möglichkeit verbunden, dass die Verwaltung Ausnahmen
zulassen kann. In einem anderen Rahmen sollte nochmal geregelt werden, wie eventuell das
Problem mit dem Einweggeschirr und den Plastikbechern gelöst werden kann. Herr Olpen ist der
Meinung, dass das Glasverbot neue Fragen aufwerfen wird.
Herr Olpen wünscht sich, dass Punkt A zeitnah umgesetzt wird und in der Zwischenzeit mehr
Präsenz auf dem Schulgelände gezeigt wird und dafür gesorgt wird, dass dadurch weniger
Vandalismus Schäden entstehen.
Herr Steffens teilt mit, dass die FWG Fraktion der Gestaltung des Schulzentrums mit Unterstützung
eines Fachplaners zustimmt. Das Schulgelände soll in der Zwischenzeit nicht unbeobachtet und
ungeschützt vor Vandalismus bleiben. Hier sollen Maßnahmen von der Verwaltung gesucht werden,
die die Schäden minimieren.
Ebenso bestätigt er die Formulierung von Herrn Olpen bezüglich des Punktes B.
Herr Lambertz möchte daran festhalten, dass es grundsätzliche kein Glasverbot gibt. Den Schulen
steht es frei eine entsprechende Regelung zu finden, die das Glasverbot betrifft.
Frau Brings erklärt, dass es ein großer Unterschied ist, ob eine Schule eine Ausnahme beantragt,
Kunststoff und Plastik zu verwenden, oder ob eine Schule bei einer schulischen Veranstaltung
beantragen muss, Glas zu verwenden.
Die SPD Fraktion möchte, dass die Schule eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung für
Einweggeschirr und Plastikbecher beantragen muss, wenn in der ordnungsrechtlichen Verordnung
aufgenommen wird, dass es ein Glasverbot auf den Freiflächen der weiterführenden Schulen, mit
Ausnahme von außerschulischen Veranstaltungen gibt. Hier kann durch die Schulen eine
Sondergenehmigung für Plastikbecher beantragt werden.
Herr Brunken weist darauf hin, dass eine Sondergenehmigung für die Nutzung von Plastik in der
ordnungsrechtlichen Verfügung nicht vorgesehen ist. In der Regel wird bei außerschulischen
Veranstaltungen kein Glas verwendet. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der
Schulpflegschaftsvorsitzenden des Gymnasiums, wurde sich ausdrücklich für ein Glasverbot
ausgesprochen, unter der Voraussetzung, dass es Ausnahmen für Glas geben kann.
Ebenfalls hat sich die Schülerschaft positiv für das Glasverbot geäußert, natürlich unter der
Maßgabe, dass stattdessen kein Einweggeschirr verwendet wird. Verwaltungsökonomisch wäre es
einfacher, eine kurze E-Mail von der Schulleitung an das Schulverwaltungsamt zu senden, mit der
Bitte um eine Ausnahmegenehmigung gegen das Glasverbot zu erteilen. Daraufhin kann eine
Genehmigung erteilt werden und das Ordnungsamt darüber informiert werden, dass eine
Schulveranstaltung stattfindet.
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt
a) der unter Punkt 7 vorgeschlagenen Vorgehensweise (Planung des gesamten
Schulgeländes mit Unterstützung eines Fachplaners und umfassender Beteiligung) zu und
b) empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ein Glasverbot für Schulhöfe mit
Ausnahmegenehmigung als Antrag in die ordnungsrechtliche Verordnung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 10.07.2018
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