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Beschlusstext (Gestaltung des Schulzentrums - Zaun am Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018 - Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
31.08.18, 18:01
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
Beschlusstext (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes) Beschlusstext (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes)

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Inhalt der Datei

S T AD T B e d b u r g Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Dienstag, den 10.07.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:33 Uhr TOP Betreff 10 Gestaltung des Schulzentrums - Zaun am Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018 - Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes Frau Brings merkt an, dass es mehrere Spiegelstriche gibt, die zu beraten, zu besprechen und zu entscheiden sind. Die SPD Fraktion hat in der Vorberatung mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Schulhof als gemeinschaftliche Fläche und Aufenthaltsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler aller drei Schulen gesehen wird. Insofern wird die Einbeziehung eines Fachplaners begrüßt. Zum Thema Glasverbot weist Frau Brings darauf hin, dass die SPD Fraktion Verständnis dafür hat, was die Freizeit auf dem Schulgelände und das Glasverbot angeht. Da jedoch auch gleichzeitig beschlossen wurde, dass Bedburg eine globale nachhaltige Kommune werden soll, soll in der ordnungsrechtlichen Verordnung eine Formulierung gefunden werden, die zum Ausdruck bringt, dass es ein Glasverbot auf dem Schulgelände außerhalb von schulischen Veranstaltungen gibt. Frau Brings möchte dafür werben, dass auf Einweggeschirr und Plastikbecher verzichtet wird. Frau Brings findet es wünschenswert, wenn in der nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses in Bezug auf das Thema der Gestaltung des Schulzentrums die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft anwesend sind, um sich an den Beratungen zu beteiligen. Herr Olpen stimmt der Einbeziehung eines Fachplaners ebenfalls zu. Das Gesamtkonzept soll nicht nur die Sicherheitsaspekte berücksichtigen, sondern auch eine qualitative Aufwertung des Schulgeländes beinhalten. Herr Olpen weist in Bezug auf den Punkt B hin, dass bereits im Rat über das Glasproblem bei Großveranstaltungen gesprochen wurde. Jedoch stellt Plastik und Einweggeschirr auch ein großes Problem dar. Da am Schulzentrum konkret das Glasverbot ansteht, ist er der Meinung, dass dies generell eine gute Idee ist, mit der Möglichkeit verbunden, dass die Verwaltung Ausnahmen zulassen kann. In einem anderen Rahmen sollte nochmal geregelt werden, wie eventuell das Problem mit dem Einweggeschirr und den Plastikbechern gelöst werden kann. Herr Olpen ist der Meinung, dass das Glasverbot neue Fragen aufwerfen wird. Herr Olpen wünscht sich, dass Punkt A zeitnah umgesetzt wird und in der Zwischenzeit mehr Präsenz auf dem Schulgelände gezeigt wird und dafür gesorgt wird, dass dadurch weniger Vandalismus Schäden entstehen. Herr Steffens teilt mit, dass die FWG Fraktion der Gestaltung des Schulzentrums mit Unterstützung eines Fachplaners zustimmt. Das Schulgelände soll in der Zwischenzeit nicht unbeobachtet und ungeschützt vor Vandalismus bleiben. Hier sollen Maßnahmen von der Verwaltung gesucht werden, die die Schäden minimieren. Ebenso bestätigt er die Formulierung von Herrn Olpen bezüglich des Punktes B. Herr Lambertz möchte daran festhalten, dass es grundsätzliche kein Glasverbot gibt. Den Schulen steht es frei eine entsprechende Regelung zu finden, die das Glasverbot betrifft. Frau Brings erklärt, dass es ein großer Unterschied ist, ob eine Schule eine Ausnahme beantragt, Kunststoff und Plastik zu verwenden, oder ob eine Schule bei einer schulischen Veranstaltung beantragen muss, Glas zu verwenden. Die SPD Fraktion möchte, dass die Schule eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung für Einweggeschirr und Plastikbecher beantragen muss, wenn in der ordnungsrechtlichen Verordnung aufgenommen wird, dass es ein Glasverbot auf den Freiflächen der weiterführenden Schulen, mit Ausnahme von außerschulischen Veranstaltungen gibt. Hier kann durch die Schulen eine Sondergenehmigung für Plastikbecher beantragt werden. Herr Brunken weist darauf hin, dass eine Sondergenehmigung für die Nutzung von Plastik in der ordnungsrechtlichen Verfügung nicht vorgesehen ist. In der Regel wird bei außerschulischen Veranstaltungen kein Glas verwendet. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der Schulpflegschaftsvorsitzenden des Gymnasiums, wurde sich ausdrücklich für ein Glasverbot ausgesprochen, unter der Voraussetzung, dass es Ausnahmen für Glas geben kann. Ebenfalls hat sich die Schülerschaft positiv für das Glasverbot geäußert, natürlich unter der Maßgabe, dass stattdessen kein Einweggeschirr verwendet wird. Verwaltungsökonomisch wäre es einfacher, eine kurze E-Mail von der Schulleitung an das Schulverwaltungsamt zu senden, mit der Bitte um eine Ausnahmegenehmigung gegen das Glasverbot zu erteilen. Daraufhin kann eine Genehmigung erteilt werden und das Ordnungsamt darüber informiert werden, dass eine Schulveranstaltung stattfindet. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt a) der unter Punkt 7 vorgeschlagenen Vorgehensweise (Planung des gesamten Schulgeländes mit Unterstützung eines Fachplaners und umfassender Beteiligung) zu und b) empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ein Glasverbot für Schulhöfe mit Ausnahmegenehmigung als Antrag in die ordnungsrechtliche Verordnung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 10.07.2018 Seite 2