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Allgemeine Vorlage (Anlage eines Trekkingplatzes entlang eines Wanderweges)

Daten

Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
31.08.18, 12:53
Aktualisiert
03.09.18, 15:46
Allgemeine Vorlage (Anlage eines Trekkingplatzes entlang eines Wanderweges) Allgemeine Vorlage (Anlage eines Trekkingplatzes entlang eines Wanderweges)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 198/2018 11.09.2018 Vorlage erstellt: 30.08.2018 Federführung: 2.2 An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Kurth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei noch zu benennen Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Anlage eines Trekkingplatzes entlang eines Wanderweges Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt, einen sog. Trekkingplatz auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in unmittelbarer Nähe zum Premiumwanderweg Eifelsteig zu errichten. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat bereits im Jahr 2016 Kontakt mit dem Naturpark Nordeifel aufgenommen und Interesse an einem Trekkingplatz gezeigt. Trekking mit Rucksack und Zelten in der unberührten Natur ist seit 2016 ein ganz besonderes Erlebnis in der Nordeifelregion. Auf abgeschiedenen Naturlagerplätzen können Trekker mitten in der Natur ihr Zelt aufschlagen. Die Standorte sind grundsätzlich nur zu Fuß über Wanderwege erreichbar und liegen abseits von einer unmittelbaren Wohnbebauung. Alle notwenigen Utensilien und Verpflegung müssen von den Nutzern selber mitgebracht werden. Jeder Trekkingplatz ist mit einer Komposttoilette ausgestattet und bietet die Möglichkeit für bis zu zwei Zelte auf einer Zeltplattform. Die Einrichtung einer solchen Infrastruktur ist ein Vorteil zur Gewinnung einer neuen Zielgruppe für die Region. Besonders jüngere Personen mit geringerem Budget und Naturliebhaber nutzen diese Plätze. Im Bereich der Nordeifel werden zurzeit vier Lagerplätze von Kooperationspartnern vorgehalten. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat bereits in seiner Sitzung am 09.02.2017 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – über die Thematik beraten. Es wurde beschlossen, in unmittelbarer Nähe Premiumwanderweg Eifelsteig einen sog. Trekkingplatz auf dem Gebiet der Gemeinde Kall zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verhandlungen mit dem Naturpark Nordeifel weiter voranzutreiben. Als möglicher Standort wurde seinerzeit der Bereich unterhalb der Ortslage Rinnen in unmittelbarer Nähe zum Eifelsteig (Kallbachtal) in Erwägung gezogen. Nach Abstimmung mit dem Natur- Vorlagen-Nr. 198/2018 Seite 2 park Nordeifel kommt die Fläche aus naturschutzrechtlichen Gründen (Lage im Naturschutzgebiet) nicht in Betracht. In einem erneuten Termin am 23.08.2018 hat Herr Hosters (Geschäftsführer des Naturparks Nordeifel) und Herr Gießeler (Projektmanager) die Projektidee „Trekkingnetzwerk Eifel“ erneut vorgestellt. Der Naturpark Nordeifel begrüßt als Projektträger eine Initiative im Gebiet der Gemeinde Kall, da im bisherigen Netz der Naturlagerplätze eine Lücke zwischen Schleiden und Nettersheim besteht. Als möglicher Standort wurde nunmehr seitens der Verwaltung ein neuer Standort im Bereich „ Schürender Heide“ (gelegen zwischen Sistig und Rinnen, Forstfläche Nähe Pumpstation Sistig, L 203) in unmittelbarer Nähe zum Eifelsteig in Erwägung gezogen. Zur Erläuterung ist eine Übersichtskarte mit Einzeichnung des möglichen Standortes der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes sind noch Abstimmungen mit dem Forst, und dem Jagdpächter der betroffenen Jagdgenossenschaft (Kall 5) vorzunehmen. Für die Errichtung eines Trekkingplatzes sind Kosten in Höhe von insgesamt ca. 5.500,00 Euro kalkuliert worden. Hierin sind Kosten für die Trekkingplattform, das Toilettenhäuschen (Komposttoilette), die Informationstafel Naturlagerplatz, die Benutzerordnung Toilette, das Kompostierungsmaterial, die Gehwegplatten etc. enthalten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine LEADER-Förderung. Dies bedeutet, dass die Errichtung eines Platzes mit 65 % gefördert wird. Die bisherige Buchungsstatistik hat die Erwartungen deutlich übertroffen und verdeutlicht, dass auch junge Menschen für das Thema Wandern (Trekking) in der Eifel begeistert werden können. Die Buchung dieser Funktion erfolgt federführend für alle Trekkingplätze in der Region über die Nordeifel-Tourismus GmbH. Zwischen dem Naturpark Nordeifel als Projektträger und der Nordeifel Tourismus GmbH als Buchungsstelle wurde hierzu eine Rahmenvereinbarung getroffen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Im Rahmen der Zweckbindungsfrist ist die Unterhaltung des Naturlagerplatzes durch den Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall) sicherzustellen. Hier ist eine regelmäßige Kontrolle des Platzes durch den Bauhof erforderlich. Buchbar sind die Plätze in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres. Das Nutzungsentgelt beträgt 10,00 Euro pro Zelt, demnach maximal für zwei Zelte 20,00 Euro. Die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt werden wie folgt aufgeteilt:  1/3 der Einnahmen erhält die Nordeifel Tourismus (Vermarktung, Plattform, Buchung)  1/3 der Einnahmen erhält der Naturpark Nordeifel  1/3 der Einnahmen erhält der Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall)