Daten
Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
31.08.18, 12:53
Aktualisiert
03.09.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
198/2018
11.09.2018
Vorlage erstellt:
30.08.2018
Federführung:
2.2
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Kurth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei noch zu benennen
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Anlage eines Trekkingplatzes entlang eines Wanderweges
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt, einen sog. Trekkingplatz auf
dem Gebiet der Gemeinde Kall in unmittelbarer Nähe zum Premiumwanderweg Eifelsteig zu errichten.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat bereits im Jahr 2016 Kontakt mit dem Naturpark Nordeifel aufgenommen
und Interesse an einem Trekkingplatz gezeigt.
Trekking mit Rucksack und Zelten in der unberührten Natur ist seit 2016 ein ganz besonderes
Erlebnis in der Nordeifelregion. Auf abgeschiedenen Naturlagerplätzen können Trekker mitten
in der Natur ihr Zelt aufschlagen. Die Standorte sind grundsätzlich nur zu Fuß über Wanderwege
erreichbar und liegen abseits von einer unmittelbaren Wohnbebauung. Alle notwenigen
Utensilien und Verpflegung müssen von den Nutzern selber mitgebracht werden. Jeder Trekkingplatz ist mit einer Komposttoilette ausgestattet und bietet die Möglichkeit für bis zu zwei Zelte auf
einer Zeltplattform. Die Einrichtung einer solchen Infrastruktur ist ein Vorteil zur Gewinnung einer
neuen Zielgruppe für die Region. Besonders jüngere Personen mit geringerem Budget und Naturliebhaber nutzen diese Plätze. Im Bereich der Nordeifel werden zurzeit vier Lagerplätze von
Kooperationspartnern vorgehalten.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat bereits in seiner Sitzung am 09.02.2017 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – über die Thematik
beraten. Es wurde beschlossen, in unmittelbarer Nähe Premiumwanderweg Eifelsteig einen sog.
Trekkingplatz auf dem Gebiet der Gemeinde Kall zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt,
die Verhandlungen mit dem Naturpark Nordeifel weiter voranzutreiben.
Als möglicher Standort wurde seinerzeit der Bereich unterhalb der Ortslage Rinnen in unmittelbarer Nähe zum Eifelsteig (Kallbachtal) in Erwägung gezogen. Nach Abstimmung mit dem Natur-
Vorlagen-Nr. 198/2018
Seite 2
park Nordeifel kommt die Fläche aus naturschutzrechtlichen Gründen (Lage im Naturschutzgebiet) nicht in Betracht.
In einem erneuten Termin am 23.08.2018 hat Herr Hosters (Geschäftsführer des Naturparks
Nordeifel) und Herr Gießeler (Projektmanager) die Projektidee „Trekkingnetzwerk Eifel“ erneut
vorgestellt.
Der Naturpark Nordeifel begrüßt als Projektträger eine Initiative im Gebiet der Gemeinde Kall, da
im bisherigen Netz der Naturlagerplätze eine Lücke zwischen Schleiden und Nettersheim besteht. Als möglicher Standort wurde nunmehr seitens der Verwaltung ein neuer Standort im Bereich „ Schürender Heide“ (gelegen zwischen Sistig und Rinnen, Forstfläche Nähe Pumpstation
Sistig, L 203) in unmittelbarer Nähe zum Eifelsteig in Erwägung gezogen. Zur Erläuterung ist
eine Übersichtskarte mit Einzeichnung des möglichen Standortes der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes sind noch Abstimmungen mit dem
Forst, und dem Jagdpächter der betroffenen Jagdgenossenschaft (Kall 5) vorzunehmen.
Für die Errichtung eines Trekkingplatzes sind Kosten in Höhe von insgesamt ca. 5.500,00 Euro
kalkuliert worden. Hierin sind Kosten für die Trekkingplattform, das Toilettenhäuschen (Komposttoilette), die Informationstafel Naturlagerplatz, die Benutzerordnung Toilette, das Kompostierungsmaterial, die Gehwegplatten etc. enthalten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch
eine LEADER-Förderung. Dies bedeutet, dass die Errichtung eines Platzes mit 65 % gefördert
wird.
Die bisherige Buchungsstatistik hat die Erwartungen deutlich übertroffen und verdeutlicht, dass
auch junge Menschen für das Thema Wandern (Trekking) in der Eifel begeistert werden können.
Die Buchung dieser Funktion erfolgt federführend für alle Trekkingplätze in der Region über die
Nordeifel-Tourismus GmbH. Zwischen dem Naturpark Nordeifel als Projektträger und der Nordeifel Tourismus GmbH als Buchungsstelle wurde hierzu eine Rahmenvereinbarung getroffen. Die
Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
Im Rahmen der Zweckbindungsfrist ist die Unterhaltung des Naturlagerplatzes durch den Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall) sicherzustellen. Hier ist eine regelmäßige Kontrolle des Platzes durch den Bauhof erforderlich.
Buchbar sind die Plätze in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres. Das Nutzungsentgelt beträgt 10,00 Euro pro Zelt, demnach maximal für zwei Zelte 20,00 Euro.
Die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt werden wie folgt aufgeteilt:
1/3 der Einnahmen erhält die Nordeifel Tourismus (Vermarktung, Plattform, Buchung)
1/3 der Einnahmen erhält der Naturpark Nordeifel
1/3 der Einnahmen erhält der Grundstückseigentümer (Gemeinde Kall)