Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
109 kB
Datum
21.08.2018
Erstellt
30.08.18, 13:16
Aktualisiert
30.08.18, 13:16
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 29. Sitzung des Rates am 21.08.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:10 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Ludger Müller die
Stadtverordneten
1. Bartels, Ulrich
2. Bell, Thomas Alfred
3. Borsch, Georg
4. Bühl, Andreas
5. Daniel, Jakob Edmund
6. Dibowski, Frank
7. Fuchs, Brigitte
8. Germann, Wolfgang
9. Kohn, Tobias
10. Krauß, Harald
11. Kremer, Eberhard
12. Lamsfuß, Michael
13. Mehrens, Martin
14. Michalowski, Karl
15. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
16. Rosenberger, Bruno
17. Ruß, Helmut
18. Schmitz, Anton
19. Schmitz, Josef
20. Schumacher, Wilfried, (ab TOP 4, 18:28 - 19:10 Uhr)
21. Terschanski, Frank
22. Zimmermann, Andre
Entschuldigt fehlen:
Preiser-Marian, Sabine
Dürholt, Horst
Grömping, Christian
Hoever, Willi
Jansen, Reiner Peter
Kirchner, Günter
Milischewski, Christof
Pfennings, Ingo
Terspecken, Sabine
Zwingmann, Claudia
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Ley, Ulrich
2. Reidenbach, Kurt
3. Schürgens, Bernd
4. Liebing, Katrin
5. Hochgürtel, Marita gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Herr Manfred Metz von der örtlichen Presse sowie 2 Zuhörer*innen
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser
Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser
Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt
sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Rates vom 10.07.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der stellvertretende Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die
o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs.
7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen.
Es werden keine Anfragen an Rat und Verwaltung gestellt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-5
2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017
Nach Ansicht von Anton Schmitz, Vorsitzender der SPD-Fraktion, wäre bei einer besseren Vorarbeit der Verwaltung die heutige Sitzung nicht notwendig gewesen. Ob die neue Begründung einer
Überprüfung Stand hält, sei fraglich. Dennoch unterstütze die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen
Beschluss.
Auf seine Frage, ob die Verwaltung denn vorher keine Rechtsberatung eingeholt habe, verneinte
Herr Reidenbach dies. Hierzu sei kein Erfordernis gesehen worden, da man sich am Leitfaden der
Landesregierung orientiert habe.
Herr Schmitz spricht das Verteilen der Flyer durch städt. Mitarbeiter an und möchte wissen, wer
das veranlasst habe.
Er vertritt die Ansicht, dass die Rechtswidrigkeit der Verordnung mit einem guten Beigeordneten
hätte vermieden werden können.
Die Verwaltung erklärt, dass der angebliche formelle Fehler auch in der noch zur Verfügung stehenden Zeit sogar ohne Ratssitzung hätte ausgeräumt werden können. Zudem ist die Meinung des
Gerichts, nach Rechtsauffassung des städtischerseits beauftragten Rechtsanwalts, in diesem
Punkt nicht haltbar.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018
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Bisher sind bereits landesweit sieben Sonntagsöffnungen, die nach dem neuen LÖG festgesetzt
wurden, durch Verwaltungsgerichte untersagt worden. U.a. entscheidet das VG Aachen derzeit
über einen Eilantrag von ver.di gegen eine Sonntagsöffnung in Euskirchen. Offensichtlich gibt es
für Sonntagsöffnungen ohne Anlass derzeit keine Rechtssicherheit.
Der Stadtverordnete Thomas Bell (Die Linke) weist noch einmal auf den bundesgesetzlichen höherrangigen Sonntagsschutz hin. Mit der vorgelegten 2. Änderungsverordnung werden zwei Veranstaltungen, die bisher samstags stattfanden nun auf Sonntage verlegt. Er warnt vor einer entsprechenden Beschlussfassung.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Ohlert erklärt, dass es bisher vom OVG noch keine entsprechende Rechtsprechung gebe. Er sieht in dieser Angelegenheit eine ungleiche Behandlung
auf Länderebene; so habe z.B. Berlin (rot/rot/grüne Landesregierung) acht verkaufsoffene Sonntage beschlossen.
Die Stadtverordneten Edmund Daniel und Andy Bühl (UWV) sehen eine Sonntagsarbeit unkritisch.
In vielen Bereichen werde sonntags gearbeitet und für jeden ist es normal, dass man sonntags ins
Restaurant oder ins Theater geht oder zur Tankstelle fährt. Sie kritisieren das Verhalten von ver.di.
Dem schließt sich der Stadtverordnete Harald Krauß an. Ver.di führe einen ideologischen Machtkampf. Er kritisiert die Sichtweise von Anton Schmitz und Thomas Bell. Was hier beschlossen
werden soll, funktioniere in anderen Bundesländern. Da sei der Onlinehandel eher ein Problem für
den Einzelhandel. Er spricht sich für den Beschluss der Ordnungsbehördlichen Verordnung aus.
Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs erklärt, dass die SPD aus rechtlichen Gründen gegen den seinerzeitigen Beschluss gewesen sei. Die SPD wolle auch die acht Sonntage, die aber konkreter
begründet hätten werden müssen.
Herr Georg Borsch, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, hält die Diskussion für
überflüssig. Er hält den Verwaltungsvorschlag mit den sechs Sonntagen für einen guten Vorschlag.
Der Stadtverordnete Wilfried Schumacher (CDU) betritt um 18.28 Uhr den Sitzungssaal und nimmt
am Sitzungstisch Platz.
Nach einem kurzen Austausch über die politischen Sichtweisen und Anschuldigungen von Herrn
Bell, Herrn Krauß und Herrn Daniel, präsentiert Herr Reidenbach die Berichte aus der örtlichen
Presse (= Anlage 1 der Originalniederschrift), die die von der Verwaltung erstellte Prognose zur
Besucherfrequenz bei den Musik- und Streetfood-Festivals untermauern. Zudem wurden für die
Erstellung der Prognosen die Besucherzählungen, die das City Outlet vorgenommen hat, berücksichtigt, welche durch die Höhe der städtischen Parkgebühreneinnahmen an diesen Tagen bestätigt werden können.
Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs (SPD) schlägt für das kommende Jahr den Kirschenmarkt als
Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag vor.
Der Stadtverordnete Wolfgang Germann (FDP) erklärt, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag unterstützen werde.
Auf die Rückfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, dass seine Frage bezüglich des Flyers
noch nicht beantwortet sei, erklärt der stellvertretende Vorsitzende, dass hierzu im nichtöffentlichen Teil Stellung bezogen werde.
Sodann stellt der stellvertretende Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss mit 21 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung:
Die (der Vorlage) als Anlage 2 beigefügte 2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018
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Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der
Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 (= Anlage 2 der Originalniederschrift) wird beschlossen.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 673-X/Z-1 bis Z-2
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018"; hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel
Herr Ley erläutert kurz die Gründe, warum für dieses Förderprojekt ausschließlich der Sportplatz in
der Kernstadt angemeldet werden soll. Dabei soll aber auch der Aufzug, insbesondere wegen des
barrierefreien Zugangs zum Kurpark Wallgraben, weiterhin im Blick behalten werden. Lediglich für
dieses Förderprojekt sei die Förderfähigkeit eher nicht gegeben.
Nach einer kurzen Diskussion über die Notwendigkeit eines Aufzugs aus der Kernstadt zum Kurgarten Wallgraben besteht Einigkeit, dass dies nicht in der heutigen Sitzung geklärt werden müsse.
Herr Ley weist noch einmal darauf hin, dass es hierzu einen politischen Beschluss gebe. Die
Ratsmitglieder befürworten zu gegebener Zeit eine entsprechende Beratung im Fachausschuss.
Bezogen auf die Ausgestaltung des Sportplatzes erklärt Herr Ley, dass der Umfang der Maßnahme sowie die konkreten Planungen bei einer Förderzusage im Fachausschuss beschlossen werden. Bei dem heutigen Beschluss gehe es rein um die Beantragung von Fördermitteln.
Einstimmiger Beschluss:
Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Bad Münstereifel am Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ mit dem folgenden
Projekt beteiligt:
Sanierung des Sportplatzes Bad Münstereifel zu einer Sportanlage Typ C mit (Kunst-)Rasenplatz,
Leichtathletikanlagen, Umkleidegebäude, Flutlicht und Einfriedung. Hierzu wird beschlossen, den
erforderlichen kommunalen Eigenanteil (10 %) in Höhe von insgesamt 290.000,00 € in den Jahren
2019 (50.000,00 €) und 2020 (240.000,00 €) investiv bereitzustellen.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Im öffentlichen Teil werden keine Anfragen gestellt und keine Mitteilungen gegeben.
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Stellvertretender Vorsitzender
(Ludger Müller)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018
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Schriftführerin
(Marita Hochgürtel)
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