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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
109 kB
Datum
21.08.2018
Erstellt
30.08.18, 13:16
Aktualisiert
30.08.18, 13:16
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 29. Sitzung des Rates am 21.08.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 19:10 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Ludger Müller die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Borsch, Georg 4. Bühl, Andreas 5. Daniel, Jakob Edmund 6. Dibowski, Frank 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Kohn, Tobias 10. Krauß, Harald 11. Kremer, Eberhard 12. Lamsfuß, Michael 13. Mehrens, Martin 14. Michalowski, Karl 15. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 16. Rosenberger, Bruno 17. Ruß, Helmut 18. Schmitz, Anton 19. Schmitz, Josef 20. Schumacher, Wilfried, (ab TOP 4, 18:28 - 19:10 Uhr) 21. Terschanski, Frank 22. Zimmermann, Andre Entschuldigt fehlen: Preiser-Marian, Sabine Dürholt, Horst Grömping, Christian Hoever, Willi Jansen, Reiner Peter Kirchner, Günter Milischewski, Christof Pfennings, Ingo Terspecken, Sabine Zwingmann, Claudia Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Ley, Ulrich 2. Reidenbach, Kurt 3. Schürgens, Bernd 4. Liebing, Katrin 5. Hochgürtel, Marita gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Manfred Metz von der örtlichen Presse sowie 2 Zuhörer*innen I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der stellvertretende Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Es werden keine Anfragen an Rat und Verwaltung gestellt. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-5 2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 Nach Ansicht von Anton Schmitz, Vorsitzender der SPD-Fraktion, wäre bei einer besseren Vorarbeit der Verwaltung die heutige Sitzung nicht notwendig gewesen. Ob die neue Begründung einer Überprüfung Stand hält, sei fraglich. Dennoch unterstütze die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen Beschluss. Auf seine Frage, ob die Verwaltung denn vorher keine Rechtsberatung eingeholt habe, verneinte Herr Reidenbach dies. Hierzu sei kein Erfordernis gesehen worden, da man sich am Leitfaden der Landesregierung orientiert habe. Herr Schmitz spricht das Verteilen der Flyer durch städt. Mitarbeiter an und möchte wissen, wer das veranlasst habe. Er vertritt die Ansicht, dass die Rechtswidrigkeit der Verordnung mit einem guten Beigeordneten hätte vermieden werden können. Die Verwaltung erklärt, dass der angebliche formelle Fehler auch in der noch zur Verfügung stehenden Zeit sogar ohne Ratssitzung hätte ausgeräumt werden können. Zudem ist die Meinung des Gerichts, nach Rechtsauffassung des städtischerseits beauftragten Rechtsanwalts, in diesem Punkt nicht haltbar. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018 Seite 2 Bisher sind bereits landesweit sieben Sonntagsöffnungen, die nach dem neuen LÖG festgesetzt wurden, durch Verwaltungsgerichte untersagt worden. U.a. entscheidet das VG Aachen derzeit über einen Eilantrag von ver.di gegen eine Sonntagsöffnung in Euskirchen. Offensichtlich gibt es für Sonntagsöffnungen ohne Anlass derzeit keine Rechtssicherheit. Der Stadtverordnete Thomas Bell (Die Linke) weist noch einmal auf den bundesgesetzlichen höherrangigen Sonntagsschutz hin. Mit der vorgelegten 2. Änderungsverordnung werden zwei Veranstaltungen, die bisher samstags stattfanden nun auf Sonntage verlegt. Er warnt vor einer entsprechenden Beschlussfassung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Ohlert erklärt, dass es bisher vom OVG noch keine entsprechende Rechtsprechung gebe. Er sieht in dieser Angelegenheit eine ungleiche Behandlung auf Länderebene; so habe z.B. Berlin (rot/rot/grüne Landesregierung) acht verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Die Stadtverordneten Edmund Daniel und Andy Bühl (UWV) sehen eine Sonntagsarbeit unkritisch. In vielen Bereichen werde sonntags gearbeitet und für jeden ist es normal, dass man sonntags ins Restaurant oder ins Theater geht oder zur Tankstelle fährt. Sie kritisieren das Verhalten von ver.di. Dem schließt sich der Stadtverordnete Harald Krauß an. Ver.di führe einen ideologischen Machtkampf. Er kritisiert die Sichtweise von Anton Schmitz und Thomas Bell. Was hier beschlossen werden soll, funktioniere in anderen Bundesländern. Da sei der Onlinehandel eher ein Problem für den Einzelhandel. Er spricht sich für den Beschluss der Ordnungsbehördlichen Verordnung aus. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs erklärt, dass die SPD aus rechtlichen Gründen gegen den seinerzeitigen Beschluss gewesen sei. Die SPD wolle auch die acht Sonntage, die aber konkreter begründet hätten werden müssen. Herr Georg Borsch, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, hält die Diskussion für überflüssig. Er hält den Verwaltungsvorschlag mit den sechs Sonntagen für einen guten Vorschlag. Der Stadtverordnete Wilfried Schumacher (CDU) betritt um 18.28 Uhr den Sitzungssaal und nimmt am Sitzungstisch Platz. Nach einem kurzen Austausch über die politischen Sichtweisen und Anschuldigungen von Herrn Bell, Herrn Krauß und Herrn Daniel, präsentiert Herr Reidenbach die Berichte aus der örtlichen Presse (= Anlage 1 der Originalniederschrift), die die von der Verwaltung erstellte Prognose zur Besucherfrequenz bei den Musik- und Streetfood-Festivals untermauern. Zudem wurden für die Erstellung der Prognosen die Besucherzählungen, die das City Outlet vorgenommen hat, berücksichtigt, welche durch die Höhe der städtischen Parkgebühreneinnahmen an diesen Tagen bestätigt werden können. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs (SPD) schlägt für das kommende Jahr den Kirschenmarkt als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag vor. Der Stadtverordnete Wolfgang Germann (FDP) erklärt, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag unterstützen werde. Auf die Rückfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, dass seine Frage bezüglich des Flyers noch nicht beantwortet sei, erklärt der stellvertretende Vorsitzende, dass hierzu im nichtöffentlichen Teil Stellung bezogen werde. Sodann stellt der stellvertretende Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Beschluss mit 21 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung: Die (der Vorlage) als Anlage 2 beigefügte 2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018 Seite 3 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 (= Anlage 2 der Originalniederschrift) wird beschlossen. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 673-X/Z-1 bis Z-2 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018"; hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel Herr Ley erläutert kurz die Gründe, warum für dieses Förderprojekt ausschließlich der Sportplatz in der Kernstadt angemeldet werden soll. Dabei soll aber auch der Aufzug, insbesondere wegen des barrierefreien Zugangs zum Kurpark Wallgraben, weiterhin im Blick behalten werden. Lediglich für dieses Förderprojekt sei die Förderfähigkeit eher nicht gegeben. Nach einer kurzen Diskussion über die Notwendigkeit eines Aufzugs aus der Kernstadt zum Kurgarten Wallgraben besteht Einigkeit, dass dies nicht in der heutigen Sitzung geklärt werden müsse. Herr Ley weist noch einmal darauf hin, dass es hierzu einen politischen Beschluss gebe. Die Ratsmitglieder befürworten zu gegebener Zeit eine entsprechende Beratung im Fachausschuss. Bezogen auf die Ausgestaltung des Sportplatzes erklärt Herr Ley, dass der Umfang der Maßnahme sowie die konkreten Planungen bei einer Förderzusage im Fachausschuss beschlossen werden. Bei dem heutigen Beschluss gehe es rein um die Beantragung von Fördermitteln. Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Bad Münstereifel am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ mit dem folgenden Projekt beteiligt: Sanierung des Sportplatzes Bad Münstereifel zu einer Sportanlage Typ C mit (Kunst-)Rasenplatz, Leichtathletikanlagen, Umkleidegebäude, Flutlicht und Einfriedung. Hierzu wird beschlossen, den erforderlichen kommunalen Eigenanteil (10 %) in Höhe von insgesamt 290.000,00 € in den Jahren 2019 (50.000,00 €) und 2020 (240.000,00 €) investiv bereitzustellen. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Im öffentlichen Teil werden keine Anfragen gestellt und keine Mitteilungen gegeben. _________________________ Stellvertretender Vorsitzender (Ludger Müller) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 21.08.2018 _________________________ Schriftführerin (Marita Hochgürtel) Seite 4