Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
30.08.18, 13:16
Aktualisiert
30.08.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 24.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1150-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
12.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017
hier: Entlastung der Betriebsleiterin durch den Betriebsausschuss "Forstbetrieb"
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Berichterstatter/in: Herr Lott
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1150-X
1. Sachverhalt:
Mit der RD 1147-X wird der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhand GmbH aus Dülmen geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 zwecks Feststellung des Jahresabschlusses vorgelegt.
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der Betriebsausschuss eine Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleiterin zu treffen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW im Anschluss der
Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses zu entscheiden hat. Eine entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Rates am 25.09.2018 vorgesehen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss des Forstbetriebes.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgaben nach § 5 Abs. 5 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleiterin des Forstbetriebes wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.